Warum gab es in der DDR keine Verjährung von Nazi- und Kriegsverbrechen?

nurembergFür die DDR war es eine verpflichtende Lehre aus zwei Weltkriegen, auch durch die Bestrafung von Nazi- und Kriegsverbrechen Voraussetzungen zu schaffen, daß von deutschem Boden nie wieder ein Krieg ausgehen kann. Die Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher ist völkerrechtlich durch die Moskauer Drei-Mächte-Erklärung über die Verantwortlichkeit der Hitleranhänger für begangene Greueltaten vom 30. Oktober 1943, durch das Londoner Statut des Internationalen Militärtribunals vom 8. August 1945 und das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 sowie durch die Artikel 53 und 107 der UN-Charta geboten.

Verbrechen gegen den Frieden, Massenmord und Vernichtung ganzer Völker sind internationale Verbrechen und werden durch das Völkerrecht erfaßt. Für sie gilt nicht das Prinzip der Verjährung der Strafverfolgung. Daher gibt es auch keine Frist für die Verjährung von Nazi- und Kriegsverbrechen.

Unter Verletzung der Völkerrechtsbestimmungen hat die westdeutsche Regierung, alle Nazi- und Kriegsverbrechen mit dem 8. Mai 1965 verjähren lassen. Ihr waren Kriegsverbrecherprozesse ein Hindernis bei der Durchsetzung ihrer revanchistischen Politik. Die Volkskammer der DDR hatte demgegenüber in nationaler Verantwortung und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht am 1. September 1964 das „Gesetz über die Nichtverjährung von Nazi- und Kriegsverbrechen“ beschlossen. In diesem Gesetz wurde die bestehende Rechtslage bekräftigt und betont, daß die gerechte Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher eine unabdingbare Voraussetzung einer stabilen Friedensordnung in der Welt und für die Wiederherstellung des Glaubens an grundlegende Menschenrechte, an Würde und Wert der menschlichen Person ist. Deshalb gab es in der DDR keine Verjährung von Kriegsverbrechen.

Quelle:
Deutsches Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.): DDR – 300 Fragen, 300 Antworten. Verlag Die Wirtschaft, Berlin, 1964, S.95f.

Das Gericht der Völker: Der Charkower Kriegsverbrecherprozeß

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13 Antworten zu Warum gab es in der DDR keine Verjährung von Nazi- und Kriegsverbrechen?

  1. Rolf schreibt:

    Und nach der Konterrevolution, der Abschaffung der DDR, wurden die verurteilten Nazi-Verbrecher wieder rehabilitiert. In Deutschland, Russland ….
    So werden die Verbrecher wieder als Opfer dargestellt und die Völker glauben und akzeptieren …

  2. Lu schreibt:

    .“Unter Verletzung der Völkerrechtsbestimmungen hat die westdeutsche Regierung, alle Nazi- und Kriegsverbrechen mit dem 8. Mai 1965 verjähren lassen.“
    . ..aber es wurden doch auch in den letzten Jahren in Deutschland noch Kriegsverbrecher verurteilt, so z.B. der SS-Mann Hanning in 2016
    (teilweise unter irrwitzigen Bedingungen, über 90-jährige im Rollstuhl oder im Krankenbett…)
    Wie passt das zusammen? Habe ich irgendwo etwas überlesen?

    • sascha313 schreibt:

      Schwer zu sagen, Lu. Der Gesetzesdschungel ist nur für Spezialisten durchschaubar – es könnte aber auch sein, daß da der Druck der internationalen Öffentlichkeit eine gewisse Rolle gespielt hat….
      Natürlich ist so ein „Prozeß“ eine Farce!

  3. Blogger schreibt:

    Passend zum Thema:
    http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2018/07/nato-gipfel-bestatigt-feindseligkeit.html
    NATO-Gipfel bestätigt Feindseligkeit mit Russland, Terrororganisation NATO
    Güße an Alle

    • sascha313 schreibt:

      Danke, Blogger!
      Der letzte Satz sagt eigentlich alles: „Solange die NATO existiert, werden endlose von den USA geführte Angriffskriege weitergehen, denn die NATO ist nur ein Werkzeug Washingtons, seinen Willen anderen Ländern mit Drohungen, Nötigung und gewaltsam mit Krieg aufzuzwingen. Weltfrieden und Stabilität werden dadurch unerreichbar bleiben. Deshalb, es ist mehr als überfällig, die NATO muß weg!“
      Mit solchen Forderungen, mit Apellen und Petitionen ist es allerdings so eine Sache – sie sind völlig nutzlos! Das Problem bleibt bestehen, solange dessen Ursache – der Kapitalismus – nicht beseitigt wird!

  4. Pingback: Warum gab es in der DDR keine Verjährung von Nazi- und Kriegsverbrechen? — Sascha’s Welt | Schramme Journal

  5. Weber schreibt:

    Lieber Sascha,
    vielen, vielen Dank für das Video „Das Gericht der Völker: Der Charkower Kriegsverbrecherprozeß“.
    Für mich ein sehr wertvolles Dokument über einen Kriegsverbrecherprozess. Erbärmlich zu sehen, wie die Massenmörder um ihr Leben winseln. Ergreifend die Gesichter in den Zuschauerreihen. Wenn man davon ausgeht, dass bestimmt jeder Anwesende Todesopfer in seiner Familie zu beklagen hatte, dann ist es erstaunlich wie ruhig, aber angespannt sie den Prozess verfolgten. Bei uns werden diese Prozess als Schauprozesse verunglimpft. Seit ich dieses Video gesehen habe, ist mir bewusst wie wichtig diese Prozesse für die Hinterbliebenen waren. Ich kann es nachvollziehen, dass für diese Menschen es wichtig war, dass diese Massenmörder, Mörder ihrer Angehörigen, zur Verantwortung gezogen wurden.

  6. Weber Johann schreibt:

    Aufarbeitung der Naziverbrecher einmal aus einer anderen Warte, die den Wenigsten bekannt sein dürfte. In Deutschland verloren Millionen von Kinder wegen des Mörder-Nazi-Regime ihren Vater, ihre Mutter, Geschwister, Großeltern, Verwandte und Freunde. Die Jugend nach der Befreiung war traumatisiert.
    Es gab aber eine Jugend, die höchstwahrscheinlich dies anders sah. Kurz nach der ersten Bundestagswahl, die Adenauer gewann, forderte die Jugend der CDU/CSU-Parteien folgendes:

    „Junge Union fordert Versöhnungsgesetz

    Die Junge Union, die seit Monaten ihre ganze Tätigkeit in den Dienst des Wahlkampfes der Gesamtunion gestellt hatte, gab mit einer Sitzung ihres Vorstandes unter der Leitung des Vorsitzenden, Rechtsanwalt Josef Dufhues, am 11. September in Königswinter den Auftakt des Uebergehens zur Arbeit für die besonderen Anliegen der jungen Generation, welche die Junge Union in der CDU/CSU vertritt. Es wurde folgende Entschließung angenommen:

    „Aus Anlaß der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland fordert die Junge Union Deutschlands durchgreifende Maßnahmen zur inneren Befriedigung des deutschen Volkes.
    1. Die Fehlentwicklung und die unheilvollen Auswirkungen der Entnazifizierung sind durch ein großzügiges Versöhnungsgesetz zur Wiederherstellung des inneren Friedens sofort und endgültig abzuschließen. Alle Deutschen, die sich nicht persönlich schuldig gemacht haben, sind unverzüglich in die vollen gesellschaftlichen und staatsbürgerlichen Rechte einzusetzen.
    2. Durch eine Amnestie sind alle Strafen zu erlassen und die Verfolgung aller strafbaren Handlungen einzustellen, die auf die Not der Nachkriegsverhältnisse zurückgehen. Das gleiche wird für Verstöße gegen aufgehobene Bewirtschaftungsvorschriften verlangt, soweit die schuldigen Personen nicht besonders gemeinschädlich gehandelt haben.
    3. Die Hohen Kommissare mögen aufgefordert werden, alle von den Gerichten der Militärregierungen verhängten Strafen zu erlassen und die Verfolgung aller strafbaren Handlungen einzustellen, die aus achtenswerten nationalen oder sittlichen Motiven begangen sind.

    Die Junge Union Deutschlands fordern die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages auf, sofortige und ausreichende Hilfsmaßnahmen für alle Opfer des Krieges durchzuführen und die bevorzugte Wiedereingliederung aller Heimkehrer in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben sicherzustellen.““ Passauer Neue Presse 28.6.1951
    http://www.kas.de/wf/doc/kas_23878-544-1-30.pdf?110826092009

    Diese Jugend war in der Minderheit.

    Die vielen Millionen Jugendlichen, die das Leid, das ihnen zugefügt wurde, nicht vergaßen, sich für Frieden, Wiedervereinigung, gegen die Remilitarisierung war einsetzten wurden ab dem 28.6.1951 von Adenauer, aber auch von der SPD, FDP, gejagt und in Gefängnisse gesteckt. Viele Jugendliche verloren ihre Arbeitsplätze:
    Wovon spreche ich. Am 28.6.1951, also 6 Jahre nach der Befreiung, hat die Adenauer/Strauß-Regierung die FDJ verboten. Von diesem Verbot, waren nicht nur Mitglieder der FDJ, sondern alle, die sich den Forderungen der FDJ anschlossen. Die Passauer Neue Presse hat am 28.6.1951 das FDJ-Verbot Adenauers veröffentlicht:

    „FDJ durch Bundesregierung verboten
    Bonn dpa). Die Bundesregierung beschloß in einer Kabinettsitzung das Verbot der kommunistischen freien deutschen Jugend (FDJ) gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes. Zuvor hatte das Kabinett festgestellt, daß die Tätigkeit der FDJ einen Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes darstellt. Der Artikel des Grundgesetzes besagt, daß Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, verboten sind. Im Bundesinnenministerium werden jetzt unverzüglich die notwendigen Schritte bei den Landesregierungen unternommen, um gemäß dem Gesetz über die Zusammensetzung des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes Jede Betätigung der FDJ zu unterbinden. Auch der Magistrat von Westberlin Will ein gleiches Verbot in Kürze erlassen.“
    http://digipress-beta.digitale-sammlungen.de/de/fs1/calendar/1951-06-28.all/bsb00039721_00725.html?zoom=1.5

    Eine unbeschreibare, menschenverachtende Hetzjagd, begann, die sich nur wenige Jugendliche entziehen konnten. Und dies 6 Jahre nach der Befreiung.

  7. Ulrike Spurgat schreibt:

    Hallo Weber, dass ist nicht gegen Ihren klugen und interessanten Beitrag gerichtet, Bitte um Einordnung…

    In den fünfziger, sechziger, bis weit in die siebziger Jahre hat sich in der BRD eine weitere menschenverachtende Politik durchgesetzt. Die sogenannte Freiwillige Erziehungshilfe und die Fürsorgeerziehung. Alle, die nicht funktionierten kamen weg, damit wurde denen, die ein gesellschaftlich akzeptiertes Zu Hause hatten gesagt: „Wenn ihr nicht pariert, dann geht es euch, wie den Geächteten.“ Die Diakonie und der Caritas waren die Träger, neben den staatlichen Heimen.

    Eine unsägliche Allianz zwischen Kirche und Staat, die Kinder und Jugendlichen der Arbeiterklasse mundtot machen zu wollen war eines der Ziele, neben dem, sie zu brechen, sie funktionstüchtig für den Staat zu machen, mit der unterwürfigen Moral der Kirchen.. Sie stellten eine ernst zu nehmende politische Gefahr nach Faschismus und Krieg für den Muff und Mief der wieder aufkommenden konservativen Elite. Mindestens 250 000 Leben wurden weggesperrt: Sie wurden als verwahrlost, verkommen, aufsässig, unangepasst, „aus schlechten Verhältnissen kommend“ usw. stigmatisiert, dabei wollten sie leben, zur Schule gehen, etwas lernen, ja und sich auch messen und Fehler machen dürfen, ohne für „nichts“ weggesperrt zu werden ,hinter Mauern alter Klöster, ehemaliger schloss ähnlicher Gebäuden, oder leeren Häusern, meist weit weg von den Städten, denn es sollte kein Thema werden in Zeiten von „Wirtschaftswunder“ und aufkommender, gesellschaftlicher Bewegung.

    „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ Artikel 1, GG. Manche grübeln heute noch, welche Menschen damit wohl gemeint sind ? Ehemalige Lager Mitarbeiter waren dort tätig und erklärten „der Arbeiter Jugend, wer das Sagen in dieser „Gruft“ hat, wo kein Lachen und freundliches Wort geduldet wurde. Zuneigung, Miteinander, gegenseitige Hilfe ständig bekämpft war und wer nicht parierte kam in die „Dunkelkammer.“ Die, die dort in den Heimen arbeiteten hatten Erfahrungen in den Lagern der Nazis sammeln können. Ein Zimmer mit einer Holz Liege ohne Matratze, Panzerglas, um eine mögliche Selbsttötung zu verhindern. Kein Licht, Eine Schüssel mit Wasser zum waschen und ein Eimer als Toilette. Keinen menschlichen Kontakt und die Nahrung war meist Wasser und Brot oder eine dünne Brühe. Der Eimer wurde in einer Woche 3 mal geleert. Es waren die Kinder und Jugendlichen, deren Familienverhältnisse sich durch den Krieg in einer Weise verändert haben, die gewöhnungsbedürftig gewesen sind. Frauen haben wieder geheiratet, meist kamen die Männer mit den Kindern und Jugendlichen nicht sonderlich gut zurecht und so gab es viele Probleme, die allerdings lösbar waren, wenn man es denn gewollt hätte. Sie hatten nichts „verbrochen,“ außer die Tatsache, dass sie jung gewesen sind und das Leben kennen lernen wollten.

    Sie arbeiteten bis zu zwölf Stunden täglich, außer am Sonntag. Besuch gabs nicht und wenn dann mit der Kontrolle der Erzieher. Die eigene Kleidung wurde ihnen beim Betreten des Heimes weggenommen und es gab eine Einheitskleidung, die sich nur darin unterschied, wer in welchem Bereich, Garten Wäschekammer, Nähstube oder Küche arbeitete und die die unangenehm aufgefallen sind wurden in ein Kleid gesteckt, wo es für jeden sichtbar wurde, dass das Kind/der Jugendliche gemieden werden musste. Von den Stunden vor der Türe stehen, von dem, dass Erbrochenes unter Zwang wieder gegessen werden musste, dass es keine Bücher, sondern nur Arbeit, und dass ohne Einzahlung in die Rentenkasse gab und die Dorfbewohner haben die gequälten Heimbewohner gemieden. Die Kinder unter 14 Jahren befanden sich in anderen teilen der Heime und die worüber ich hier berichte sind die, die ab vierzehn weggeschlossen wurden, als als voll arbeitsfähig angesehen wurde,

    Die Garten- und Küchenarbeit war Teil dessen, dass es so eine Art Selbstversorung sein sollte, allerdings wurde für jedes Kind und jeden Jugendlichen ein erbärmlicher Betrag vom Staat gezahlt. Die Qualität des Essens war grottenschlecht und die Türen wurden am Abend von außen zugeschlossen und das Licht ausgemacht. Jede Türe des Hause war verschlossen: Sie waren Gefangene und jeden Tag des Morgends eine Andacht mit einem schmierigen Pfaffen, der sich besonders den „seelischen Belangen“ der 15 – 18 jährigen Mädchen widmete.

    Post wurde nicht ausgehändigt und das Leid und der Kummer derer, die dachten man hätte sie vergessen ist nicht in Worte zu fassen. Schwer ge- und beschädigt kamen sie in die Gesellschaft zurück, viele haben sich umgebracht, weil sie mit der Scham, was ihnen angetan, auch in sexueller Hinsicht nicht leben konnten und wollten. Viele waren kaum fähig echte menschliche Beziehungen einzugehen, andere wurden Drogenabhängig, Frauen prostituierten sich, weil sie völlig alleine und auf sich gestellt waren, wenn es nicht so etwas wie eine Familie gegeben hat.

    Es geht noch viel, viel weiter. Das ist eine Momentaufnahme, die einen erschaudern und frieren lässt. Ulrike Meinhof eine der wenigen Journalisten, die einen ganz beachtlichen Beitrag geleistet hat u.a. mit ihrem Film „Bambule“ und ihren treffenden, punktgenauen Artikeln über die faschistischen Methoden in den Heimen. Dafür gebührt ihr Dank, denn ihr Verdienst bleibt es, dass der Stein ins rollen gekommen ist und es an die Öffentlichkeit gezerrt wurde. Wenigen ist ein erfülltes Leben gelungen. Für ein Menschenleben zuviel, was es zu verkraften gab. Die wenigsten der Psychologen und Psychiater haben den Kern des Schmerzes erfasst und so wurden sie wieder alleine gelassen, blieben Außenseiter und wussten nicht, was sie getan haben, dass dieses rechtfertigen hätte können.

    Ein nicht wiedergutzumachendes Leid ist ihnen geschehen und das bisschen Entschädigung für die Verachtung, für den Zwang zur Unterwerfung an einen anderen Menschen, für Redeverbot, für Mangelernährung, für die Dunkelkammer, für Backpfeifen, für Bestrafungen, wenn man einem anderen Kind/Jugendlichem geholfen hat, für Besuchsverbote, für jahrelange Isolation, die keinen Kontakt zur Außenwelt zuließ, dass alles wird niemals wieder gut zu machen sein, weil einige der Schäden können nicht mehr behoben werden. Gemildert ja, wenn man begreift, dass der Mensch dem Menschen Freund sein kann und dass er Kraft und Potentiale gibt, die ihm helfen am Leben bleiben zu können und das der Sinn des Lebens das Leben ist.

  8. sascha313 schreibt:

    Das ist ja furchtbar! Und da wird heute immer über die „Heimkinder in der DDR“ lamentiert. In den DDR-KInderheimen und Jugendwerkhöfen (für straffällige Jugendliche) gab es so etwas nie und nimmer!

  9. Pingback: Vergessen oder Bewältigen? | Sascha's Welt

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