Es herrscht derzeit eine aufgeheizte, fast panische Stimmung unter der Bevölkerung. Da werden Leute angepöbelt, überall fehlen Mundschutzmasken, die Krankenhäuser sind unterbesetzt, wurden in den letzten Jahren kaputtgespart, einige sollten sogar schon geschlossen werden, das Personal ist überlastet, in der Ukraine wurde ein Mann zusammengeschlagen, weil er in einem Bus gehustet hatte, Flüchtlinge werden wie Tiere behandelt… Das ist der Kapitalismus! Und es stellt sich die Frage: Gibt es wirklich eine Corona-„Pandemie“? Oder ist das alles nur Panikmache? Was ist dran an den oft gegensätzlichen Erklärungen und an den Beschimpfungen anderslautender Äußerungen? Wie muß man die staatlichen Zwangsmaßnahmen beurteilen? Wem nützt das alles? Und was gibt es sonst noch zu Viruserkrankungen zu sagen? Wie war das damals bei uns in der DDR?
Zunächst einige sachliche Informationen zum Thema Viren
Viren
Was sind überhaupt Viren?
Bei den Viren handelt es sich um Mikroorganismen, die kleiner sind als Bakterien und einen einfacheren Bau aufweisen. Sie besitzen nur einen Typ von Nukleinsäure, entweder Desoxyribonukleinsäure DNS) oder Ribonukleinsäure (RNS). Aufgrund ihrer geringen Größe sind sie durch bakteriendichte Filter filtrierbar und (von wenigen Ausnahmen abgesehen) lediglich im Elektronenmikroskop sichtbar. Die Vermehrung erfolgt innerhalb lebender Zellen und nicht (wie bei Bakterien) in oder auf Nährmedien; sie werden deshalb als obligate Zellparasiten bezeichnet. Sie sind Krankheitserreger bei Menschen, Tieren, Pflanzen und Bakterien.
Wie sehen Viren unter dem Elektronenmikroskop aus?
Die äußere Gestalt der Viren ist unterschiedlich. Neben kugelförmigen und quaderförmigen Viren kennt man stäbchenförmige und auch geschwänzte Gebilde (Abb.). Untersuchungen zur Feinstruktur haben gezeigt, daß die Viren im Inneren die Nukleinsäure enthalten, die von einer Hülle, dem symmetrisch (helikal oder kubisch) gebauten Kapsid, umgeben ist. Einige Viren besitzen außerdem noch eine Außenhülle.
Wie vermehren sich Viren?
Da die Viren über keinen eigenen Stoffwechsel verfügen, sondern auf die Stoffwechselleistungen der Wirtszelle angewiesen sind, kann die Vermehrung nur innerhalb lebender Zellen stattfinden. Zunächst haften die Viren an empfänglichen Zellen (Adsorption), anschließend werden sie in das Innere der Zelle aufgenommen (Penetration). Die Vermehrung selbst erfolgt nicht in Form von Teilungsvorgängen, sondern mit Hilfe eines komplizierten Mechanismus durch Synthese von Virusbestandteilen und Zusammensetzung der einzeln produzierten Viruskomponenten (Reifung). Die neu gebildeten Viren werden aus der Zelle ausgeschleust oder gelangen nach Zerstörung der Wirtszelle nach außen (Freisetzung) und können erneut Zellen infizieren. Die Dauer eines Virusvermehrungszyklus beträgt meist etwa 3 – 6 Stunden.

Die Einteilung der Viren ist in den letzten Jahren aufgrund morphologischer, biochemischer und molekularbiologischer Merkmale vorgenommen worden. Man unterscheidet DNS- und RNS-haltige Viren.
DNS-Viren:
- Adenoviren, Größe 70–80 nm, 32 serologische Typen. Sie verursachen Erkrankungen der Atemwege und Augenbindehautentzündungen.
- Herpesviren, Größe 100-150 nm; mit dem Herpessimplex-Virus (Erreger des Bläschenausschlages) sowie dem Varizellen-Zister-Virus (Erreger der Windpocken und der Gürtelrose), dem Zytomegalievirus und dem EB-(Flpstein-Burr-) Virus (mutmaßlicher Erreger der infektiösen Mononukleose).
- Pockenviren, Größe 230-300 nm, quaderlörmige Gestalt. Hierzu gehören das Pockenvirus (Erreger der Pocken), das Vakziniavirus (Impfvirus zur Pockenschutzimpfung des Menschen) u. a.
- Papovaviren, mit dem Papillomavirus (Warzenvirus) des Menschen.
RNS-Viren:
- Picornaviren, zu ihnen gehören die Enteroviren und Rhinoviren.
- Die Enteroviren (Größe 20-30 nm, im Stuhl nachweisbar) werden eingeteilt in die Polioviren mit den serologischen Typen 1, 2 und 3, Erreger der spinalen Kinderlähmung (Poliomyelitis); die Coxsackieviren mit den Gruppen A (24 Typen) und B (6 Typen), Erreger der Herpangina, Myalgia epidemica (Bornholmsche Krankheit) und von Meningitiden bzw. (bes. bei Neugeborenen) Enzephalomyokarditiden und Myokarditiden (Herzmuskelentzündungen); die Echoviren ( enteric cytopathogenic human orphan viruses) mit insgesamt 33 serologischen Typen, vor allem Erreger von Meningitiden.
- Die Rhinoviren (mindestens 89 Typen), Erreger des Schnupfens.
- Togaviren (früher Arboviren), Größe 40-70 nm, mit verschiedenen Enzephalitisviren, wie dem Virus der Frühsommer-Meningoenzephalitis (Zeckenenzephalitis) u.a., die durch Gliederfüßler (Arthropoden) übertragen werden, dem Gelbfiebervirus u. a. Auch das Rötelnvirus ( nicht durch Gliederfüßler übertragen!) wird den Togaviren zugeordnet.
- Arenaviren, z.B. das Virus der lymphozytären Choriomeningitis, Größe 50–60 nm.
- Orthomyxoviren, Größe 90-120 nm. Hierzu gehören die Influenzaviren (Erreger der Influenza = Grippe), Typ A, Bund C.
- Paramyxoviren, Größe 120-300 nm, mit den Parainfluenzaviren (4 Typen) als Erreger von Erkrankungen der Atemwege, z. T. grippeähnlicher Erkrankungen, dem Mumpsvirus und dem Masernvirus.
- Metamyxoviren, mit dem RS- (respiratory syncytial-) Virus, Größe 90-!30 nm, ruft Erkrankungen des Respirationstraktes hervor, vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern.
- Rhabdoviren, Größe 70-175 nm, u. a. Erreger der Tollwut (Rabies).
- Oncornaviren, Größe etwa 100 nm. Sie verursachen bei Tieren Leukämien und/oder bösartige Geschwülste wie Karzinome und Sarkome.
- Coronaviren, Größe 70-120 nm, rufen leichte Erkrankungen der Luftwege hervor.
Bisher nicht eingeordnet sind die Hepatitisviren:
- Hepatitis-A-Virus (RNS-haltig, wahrscheinlich eiPicornavirus), Erreger der Hepatitis infectiosa, und
- Hepatitis-B-Virus (ein DNS-Virus) als Erreger de~ Serumhepatitis (Größe 42 nm).
Bei dieser Erkrankung kommt im Serum das Hepatitis-B-Antigen (früher Australia-Antigen) vor. Außerdem gibt es noch infektiöse GelbsuchtErkrankungen, die durch Nicht-A- und Nicht-B. Hepatitisviren verursacht werden.
Die Vorbeugungs-und Bekämpfungsmaßnahmen von Krankheiten in der DDR
Es werden Maßnahmen zur Vorbeugung (Prophylaxe) und zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten unterschieden, wobei jedoch auch Überschneidungen vorkamen. Anordnungen und Kontrolle erfolgen durch die staatlichen Organe des Gesundheitswesens wie Bezirkshygieneinspektiouen und -institute sowie Kreishygieneinspektionen; übergeordnet ist die Hauptabteilung Hygiene und Staatliche Hygieneinspektion des Ministeriums für Gesundheitswesen der DDR. Grundlage für die Durchführung all dieser Maßnahmen sind verschiedene Rechtsvorschriften (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen vom 20.12.1965; andere Gesetze, Anordnungen, Durchführungsbestimmungen, Richtlinien u.ä.), die die Praxis der Verhütung und Bekämpfung infektiöser Erkrankungen regeln.
Welche prophylaktischen Maßnahmen gab es in der DDR?
Vorbeugungsmaßnahmen sollen das Auftreten infektiöser Erkrankungen von vornherein verhindern. Es handelt sich um Maßnahmen der Expositiousprophylaxe, d.h. der Verhütung einer Verbreitung von Krankheitserregern, und der Dispositionsprophylaxe, deren Ziel darin besteht, die allgemeinen und spezifischen Abwehrmechanismen zu verstärken bzw. dispositionsfördernde Faktoren zu vermeiden.
a) Expositionsprophylaxe
Die Expositionsprophylaxe umfaßt das Ausschalten von Infektionsquellen und die Unterbrechung der Infektionswege. Hierzu gehören Maßnahmen der allgemeinen und kommunalen Hygiene (Trinkwasser-, Abwasser-, Lebensmittel-, Lufthygiene, persönliche Hygiene, hygienisches Verhalten beim Umgang mit Tieren). Die Schmutz- und Schmierinfektion kann durch gründliche Reinigung der Hände (nach Toilettenbenutzung, vor dem Essen bzw. der Zubereitung der Speisen) weitgehend verhindert werden. Bei Einhaltung einer entsprechenden Disziplin beim Husten und Niesen sowie beim Staubwischen und Ausfegen gelingt es, die Tröpfchen- und Staubinfektion auszuschalten bzw. zu verringern. Lebensmittel stellen einen guten Nährboden für Krankheitserreger dar. Im Verkehr mit Lebensmitteln (Gewinnung, Herstellung, Transport, Lagerung, Handel, Verpackung sowie Zubereitung von Nahrungs- und Genußmitteln und Speisen) müssen deshalb einwandfreie hygienische Verhältnisse herrschen, weshalb auch die gesundheitliche Überwachung der mit Lebensmitteln Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben ist.
Von Wichtigkeit sind weiterhin die Methoden der Sterilisation, Desinfektion und Entwesung, die großen prophylaktischen Wert besitzen. Die Erfassung, Überwachung und Betreuung von Dauerausscheidern dient ebenfalls dem vorbeugenden Gesundheitsschutz. Hierbei handelt es sich um Personen, die bestimmte Krankheitserreger (Typhusbakterien, Paratyphusbaktericn) jahre- oder jahrzehntelang ausscheiden, ohne selbst krank zu sein. Sie haben besondere Vorsichtsmaßregeln (Verbot der Tätigkeit in Lebensmittelbetrieben u.ä., persönliche Sauberkeit, Desinfektion der Ausscheidungen und der Hände u.a.) einzuhalten.
b) Dispositionsprophylaxe
Bei der Dispositionsprophylaxe erfolgt eine Stärkung der Abwehrmechanismen einmal durch gesunde Lebensweise, die im wesentlichen die Körperpflege und sinnvolles Training der körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit, gesunde Ernährung, zweckdienliche Bekleidung sowie gesundheitsfördernde Bedingungen in den Wohnungen umfaßt. Zum anderen werden durch Schutzimpfungen die spezifischen Abwehrleistungen gegenüber bestimmten Krankheitserregern angeregt und unterstützt.
Die prophylaktischen Maßnahmen sind für die Bevölkerung insgesamt wichtig. Darüber hinaus gibt es aber bestimmte seuchcnhygienische Schwerpunkte, die zu Gefahrenquellen werden können. Hierzu gehören Lebensmittelbetriebe und Gemeinschaftsküchen, Kindereinrichtungen verschiedenster Art, Krankenhäuser und andere stationäre Einrichtungen sowie Heilstätten, Pflegeheime, Entbindungsanstalten u.ä., denen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird.
Welche Bekämpfungsmaßnahmen von Infektionskrankheiten gab es in der DDR?
Bei bereits aufgetretenen infektiösen Erkrankungen werden gegenepidemische Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet, die die Weiterverbreitung von Krankheitserregern verhindern und den Rückgang der Erkrankungshäufigkeit bewirken sollen. Die Infektionsquellen müssen ermittelt und ausgeschaltet, die Infektionswege unterbrochen werden.
Erfassung der erkrankten Personen
Es ist notwendig, eine Erfassung der erkrankten Personen vorzunehmen (Zeitpunkt der Erkrankung, Symptome, Kontaktpersonen, weitere Erkrankungsfälle, vermutliche Infektionsquelle u.a.) und der Meldepflicht nachzukommen. Bestimmte infektiöse Erkrankungen sind im Erkrankungsfalle, z.T. schon im Verdachtsfalle, meldepflichtig. Zur Anzeige an die Kreishygieneinspektion sind nicht nur Ärzte, sondern gegebenenfalls auch mit der Pflege und gesundheitlichen Betreuung der Erkrankten beschäftigte Personen sowie die Leiter von Lagern, Schulen. Kindereinrichtungen, Heimen u.ä. verpflichtet.
Die Behandlung der Erkrankten
Sowohl im Interesse des Patienten als auch zum Schutz der Bevölkerung vor der Infektion mit Krankheitserregern ist bei verschiedenen Erkrankungen eine Krankenhauseinweisung (Hospitalisierung) erforderlich (z.B. bei Pocken. Pest, Cholera, Typhus, Paratyphus, Diphtherie u. a., in bestimmten Fällen auch bei Hepatitis, Tuberkulose, Geschlechtskrankheiten, Bakterienruhr u. a.). Die Erkrankten werden auf Infektionsstationen behandelt, wobei unterschiedliche Grade der Isolierung eingehalten werden müssen und Desinfektionsmaßnahmen besondere Bedeutung zukommt.
Quarantäne.
Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich?
Personen, die mit Erkrankten mehr oder weniger engen Kontakt hatten (Kontaktpersonen), müssen sich je nach dem Erreger bzw. der Infektionskrankheit ebenfalls verschiedenen Schutzmaßnahmen unterziehen.
a) Quarantäne. Bei der Quarantäne handelt es sich um eine strenge Isolierung; jeder Kontakt mit der Außenwelt ist unterbunden. Quarantänepflichtig sind (nach Festlegung der Weltgesundheitsorganisation) Kontaktpersonen zu Erkrankten an Pocken, Pest, Cholera und Fleckfieber.
b) Absonderung. Diese wird bei weniger gefährlichen Infektionskrankheiten vorgenommen (z.B. bei Kontaktpersonen zu Erkrankten an Ruhr, Typhus, Virushepatitis) und erfolgt meist in der Wohnung; sie kann Tätigkeits-, Ausbildungs- und Verkehrsbeschränkungen umfassen. Schutzmaßnahmen sind auch in Kindereinrichtungen notwendig. So müsset die Regelsperrzeiten beachtet werden. Hierunter versteht man einen festgelegten Zeitraum, in dem eine Neu- oder Wiederaufnahme von Kindern in ein Kollektiv nicht erfolgen darf (z. B. Windpocken 16 Tage, Mumps 21 Tage).
b) Gesundheitskontrolle (Beobachtung) ist die schwächste Form seuchenhygienischer Schutzmaßnahmen. Sie besteht in regelmäßiger Temperaturkontrolle, körperlicher Untersuchung und Entnahme von Untersuchungsmaterialien. Art und Umfang der Kontrollmaßnahmen werden entsprechend der epidemiologischen und klinischer. Notwendigkeit festgelegt. Die unter Beobachtung stehenden Personen dürfen sich frei bewegen.
Die Schutzimpfungen
Schutzimpfungen werden prophylaktisch am gesunden Menschen durchgeführt. Während bei natürlich ablaufenden Infektionen die Gefahr einer (mehr oder weniger schweren) Erkrankung besteht, ehe sich Immunität ausbildet, wird sie mit Hilfe einer kiinstIichen aktiven Immunisierung zum günstigen Zeitpunkt und risikolos erreicht.
Wozu sind Impfungen erforderlich?
Um den Menschen ohne Gefahr aktiv immunisieren zu können, müssen gut verträgliche Impfstoffe, die möglichst keine oder nur geringe – meist örtliche – Nebenwirkungen aufweisen, mit guter immunogene Wirkung einsetzbar sein, damit eine ausreichende Bildung spezifischer Abwehrstoffe erzielt wird. Als Impfstoff finden lebende, in der Virulenz stark abgeschwächte Krankheitserreger, abgetötete Krankheitserreger oder Toxoide Verwendung. Im letzteren Falle handelt es sich um entgiftete Toxine, die nur noch immunogen, aber nicht mehr toxisch wirken. Die Impfstoffe unterlagen in der DDR einer strengen staatlichen Kontrolle auf Wirksamkeit und Unschädlichkeit.
Welche Impfungen waren vorrangig?
Schutzimpfungen werden vor allem bei übertragbaren Krankheiten mit großer seuchenhygienischer Bedeutung mit dem Ziel durchgeführt, einen Kollektivschutz zu erreichen, z.B. Pocken-, Masern-, Poliomyelitisschutzimpfung. Bei anderen Impfungen steht der Schutz von Einzelpersonen oder auch von gefährdeten Personengruppen – Individualschutz – im Vordergrund, z.B. Tollwut-, Typhus-, Tetanusschutzimpfung.
Was ist der Zweck einer Impfung?
Nach Möglichkeit soll lang anhaltende Immunität erzielt werden. Da jedoch ein durch Überstehen der Erkrankung erworbener Schutz länger anhält als die durch Impfung erworbene Immunität, sind Wiederholungsimpfungen meist unumgänglich. Hinzu kommt, daß die Dauer der Immunität auch nach natürlicher Infektion mitunter kurz sein kann (z.B. Influenza, Schnupfen). Berücksichtigt man weiterhin die Vielzahl der gegenwärtig bekannten Schutzimpfungen, so wird die Notwendigkeit verständlich, die Impfungen in einen: zeitlichen Rhythmus vorzunehmen und gegebenenfalls auch mehrere Impfungen miteinander zu kombinieren. Einzelheiten sind dem Impfkalender zu entnehmen.
1. Schutzimpfungen mit lebenden, virulenzgeschwächten Krankheitserregern.
Infolge der Virulenzabschwächung (Attenuierung) haben die Mikroorganismen weitgehend ihre krankheitserregender Eigenschaften verloren. Sie besitzen aber noch die Fähigkeit. als Immunogen den menschlichen Organismus zur Bildung von Antikörpern und Abwehrzellen anzuregen.
a) Pockenschutzimpfung
Die Pockenschutzimpfung wurde in der DDR in Form von zwei Impfschnitten in der Haut mit einem Impfstoff durchgeführt, der lebendes Vakziniavirus enthält. Bei der Erstimpfung entsteht zunächst ein kleines Knötchen und daraus ein Bläschen. Am 7. oder 8. Tag kommt es unter Fieberanstieg zu einer Pustelreaktion, die nach Verschorfung abheilt und eine zarte Narbe hinterläßt. Die Reaktion nach der Wiederimpfung ist im allgemeinen weniger deutlich ausgeprägt. Der Erfolg der Impfung wird vom Impfarzt nach Ablauf etwa einer Woche beurteilt (Nachschau). In seltenen Fällen können Komplikationen (Impfschäden) auftreten. Der Nutzen der Pockenschutzimpfung steht außer Zweifel. Die Seuche konnte im Weltmaßstab zum Verschwinden gebracht werden. Es wurde deshalb die Abschaffung der Pockenschutzimpfung erwogen.
b) Schutzimpfung gegen Tuberkulose
Bei der ECU-Schutzimpfung (,,Bacillus CalmetteGuerin“) handelt es sich um die Impfung gegen Tuberkulose. Man verwendet einen Impfstoff mit einem lebenden attenuierten Mycobacterium bovis und impft streng intrakutan (in der Haut). Nach 3-4 Wochen bildet sich ein kleines, nicht schmerzGesundheitswesens, Personen in der Umgebung von Dauerausscheidern). Es werden Tabletten mit abgetöteten Typhus- und Paratyphusbakterien oral (bei jährlicher Wiederholung) verabreicht.
c) Schutzimpfung gegen Tollwut
Die Tollwutschutzimpfung wird erst nach mutmaßlicher Infektion, z.B. durch Biß eines tollwutkranken Tieres oder Kontakt mit demselben, durchgeführt (postinfektiöse Schutzimpfung). Da fast jede beim Menschen auftretende Tollwuterkrankung (nicht Infektion!) tödlich endet, sind prophylaktische Methoden (chirurgische Wundversorgung, Schutzimpfung, evtl. auch simultan mit passiver Immunisierung) so schnell wie möglich vorzunehmen.
2. Schutzimpfungen mit Toxoiden
Toxoide (entgiftete Toxine) besitzen eine gute immunisierende Wirkung, sind gut verträglich und verursachen keine toxischen Reaktionen. Die praktische Anwendung erstreckt sich auf die Diphtherie- und Tetanusschutzimpfung, die beide mit der Keuchhustenschutzimpfung kombiniert durchgeführt werden, wobei ein Impfstoffgemisch, bestehend aus den drei genannten Komponenten, injiziert wird (Dreifachschutzimpfung). Mit der Diphtherieschutzimpfung konnten sehr gute Erfolge erzielt werden. Zunächst kam es zu einer zunehmenden Morbiditätssenkung, und in den letzten Jahren trat in der DDR keine einzige Erkrankung mehr auf.
Welche Bedeutung hat die Tetanus-Schutzimpfung?
Große praktische Bedeutung hat auch die Tetanusschutzimpfung (Impfung gegen Wundstarrkrampf) denn im Laufe seines Lebens ist jeder Mensch tetanusgefährdet (Straßenverkehr, Gartenarbeiten usw.; Tetanussporen befinden sich im Erdboden, Straßenstaub). Gerade kleinste, unscheinbare Verletzungen, die den Betreffenden gar nicht veranlassen, zum Arzt zu gehen, haben erfahrungsgemäß relativ häufig eine Tetanuserkrankung zur Folge. Die Letalität beträgt trotz moderner Behandlungsmethoden noch immer etwa 50 %; deshalb sollte sich jeder Bürger (entsprechend den Terminen des Impfkalenders, bei Erwachsenen auch unabhängig hiervon) der aktiven Immunisierung unterziehen. Sie hinterläßt bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfstoffdosen einen sicheren Schutz; im Falle einer verdächtigen Verletzung ist gegebenenfalls Wiederholungsimpfung erforderlich.

(Auch für Auslandsreisende gab es in der DDR spezielle Schutzimpfungen. DDR-Bürger waren verpflichtet, sich bei bestimmten Reisen den entsprechenden Impfungen zu unterziehen.)
Quelle:
Kleine Enzyklopädie Gesundheit, VEB Bibliographisches Institut Leipzig, 1980, S.497f. und 507-5010.
Gesammeltes aus aktuellen Berichten
Kann man sich mit dem Mund-Nasen-Schutz (MNS) gegen die Coronaviren (Covid 19) schützen?
Falsche Behauptungen des Robert-Koch-Instituts
„Im öffentlichen Raum ist es definitiv nicht angebracht“, meint der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Lothar H. Wieler, im Interview mit dem „Österreichischen Rundfunk“. Es sei ein unnützer Verbrauch von Masken, wenn diese in der Öffentlichkeit getragen werden, so der Fachtierarzt für Mikrobiologie weiter: „Für diejenigen, die erkrankt sind, ist es so, daß sie damit die Verbreitung des Virus ein wenig eindämmen. Aber diese Masken sollen eigentlich im Krankenhaus getragen werden, damit sich das Krankenhauspersonal nicht bei Personen ansteckt. Es wäre besser, die Masken für sinnvollere Einsätze zu sparen.“
…und Widerspruch dagegen: „Mund-Nasen-Schutz hilft“
Dem widerspricht mit aller Deutlichkeit der Hygieniker Prof. Dr. Klaus-Dieter Zastrow und bezeichnet die Ausführungen des deutschen Veterinärmediziners Wieler als „völligen Unsinn“. „Wir können doch mit dem Mund-Nasen-Schutz die einzige Quelle tatsächlich dichtmachen. Das ist ein mechanischer Schutz, so, als wenn sie jemandem den Mund zukleben. Da wird dann eben nichts mehr rauskommen. Das ist eine derartige Fehlinformation, die natürlich dazu beiträgt, dass das Virus immer weitergetragen wird. Würden alle einen MNS tragen, dann könnte keiner mehr etwas weitergeben und der Spuck wäre schnell vorbei.“
Von 2000 bis 2016 leitete Zastrow den „Berufsverband der Deutschen Hygieniker“. In seiner Funktion beriet er Bundesminister genauso wie den Berliner Senat. Mit der Arbeit der Bundesregierung und des Robert-Koch-Institutes geht er hart ins Gericht. Statt ständiges Händewaschen anzuordnen, sollte der Bevölkerung der Mund-Nasen-Schutz, also die Mundmaske, verordnet werden, so Zastrow.
Quelle: sputniknews vom 27,03.2020
Anmerkung: Daran sieht man schon, daß nicht Wissenschaftlichkeit, sondern unmittelbare politische Interessen dahinterstecken. Offenbar hatte Herr Wieler zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Anweisung, vor den (angeblich) „tödlichen Gefahren“ des Corona-Virus zu warnen! Während dieser Herr Zastrow bereits auf Befehl seiner Geldgeber begonnen hatte, allgemeine Panik zu verbreiten.
Snowden warnt: Aktuelle Eingriffe in die Freiheitsrechte werden Corona überdauern
Regierungen auf der ganzen Welt setzen angesichts der Corona-Krise zunehmend auf Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger. Entsprechende Hightech-Maßnahmen mögen aktuell angebracht erscheinen, doch gleichzeitig warnen nicht wenige Experten zunehmend vor dieser Entwicklung. Einer von ihnen ist der ehemalige CIA-Mitarbeiter Edward Snowden, der durch seine Enthüllungen als Whistleblower und seine Flucht ins Moskauer Asyl zu weltweiter Berühmtheit gelangte. Seiner Ansicht nach verhält es sich mit den Corona-Maßnahmen ähnlich wie mit den uferlosen NSA-Spionageprogrammen. Diese wurden stets mit dem Kampf gegen den Terror begründet, aber nie wieder zurückgefahren.
„Der Notstand wird tendenziell ausgeweitet. Dieser macht die Behörden mit einer neuen Macht vertraut. Sie beginnen, ihn zu mögen“, erklärte Snowden in einem Interview beim Internationalen Dokumentarfilmfestival in Kopenhagen.
Dazu gehöre, daß Sicherheitsorgane und Behörden im Verlauf einer Ausnahmesituation vor allem auch auf neue Einsatzmöglichkeiten für hoch entwickelte Technik setzen. Wenn die entsprechende Krise dann vorbei oder abgeebbt sei, sei es ein Leichtes, die eingeleiteten Maßnahmen in neue Gesetze zu gießen, wodurch sie Teil des Instrumentariums zur möglichen Überwachung der Bürger, aber auch zur Unterdrückung abweichender Meinungen werden könnten.
Überwachungsmechanismen verstärkt
Nur ein Beispiel ist die Handyortung zur Überwachung und Kontrolle der Ausbreitung von COVID-19. Die USA-Regierung führt bereits Gespräche mit Vertretern von Google, Facebook und anderen Tech-Giganten. Ziel ist es, Verfahren zur Verwendung anonymisierter Standortdaten zu entwickeln, die es Gesundheitsexperten ermöglichen könnten, die Ausbreitung von COVID-19 besser nachzuvollziehen.
Die sogenannte künstliche Intelligenz (KI) setzt auch in Sachen Corona-Pandemie ihren Siegeszug fort. In China identifizieren an Bahnhöfen installierte Thermoscanner Patienten mit Fieber, während in Rußland Gesichtserkennungssysteme Personen erkennen, die gegen die Quarantänevorschriften verstoßen. USA-Unternehmen wie Clearview AI wittern nun wieder Morgenluft und die Möglichkeit, durch Corona ihren ramponierten Ruf wiederherzustellen. Laut dem Wall Street Journal für das Unternehmen mit der US-Regierung Gespräche über den Einsatz seiner Technologie zur Lokalisierung und Bewegungsanalyse mit COVID-19 infizierter Patienten.
Die Gesichtserkennungssoftware
Bei Clearview AI handelt es sich um eine Gesichtserkennungssoftware, bei der ein eingegebenes Foto anhand einer Datenbank mit mehreren Milliarden weiteren Bildern verglichen wird. Dabei handelt es sich um Fotos die das Unternehmen zuvor aus sozialen Medien extrahiert. Zu den entsprechenden Quellen zählen sogenannte soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram und Twitter, aber auch Videoportale wie YouTube. Die Technologie wird auch zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt.
Sie wissen bereits, was Sie im Internet sehen. Sie wissen bereits, wohin Ihr Telefon sich bewegt. Jetzt wissen sie, wie hoch die Herzfrequenz und der Puls ist. Was passiert, wenn sie anfangen, diese [Daten, Anm. d. Red.] zu mischen und dann künstliche Intelligenz anzuwenden?“, warnt Snowden in diesem Zusammenhang.
Auch in Deutschland nimmt die Diskussion um die Nutzung von Handydaten zur Eindämmung des Corona-Virus wieder Fahrt auf. Laut Gesundheitsminister Jens Spahn erlebten die Bundesbürger aufgrund der Corona-Krise die stärksten Einschnitte in ihre Bürgerrechte in der Geschichte der Bundesrepublik. Aber noch sei dies demnach „die Ruhe vor dem Sturm“.
Quelle: Russia Today (Deutsch) vom 27.02.2020
Und wie reagiert die Welt?
Nach einer aktuellen Meldung hat sich Kuba bereit erklärt, als solidarische internationalistische Hilfe für das italienische Volk 53 kubanische Ärzte nach Italien zu entsenden. Auch Rußland und China haben umfangreiche Hilfslieferungen nach Italien geschickt:
#Italy: #Russian Army humanitarian convoy in #Rome, along with large Chinese aid to battle #COVID19#CoronaPandemie #coronaviruspic.twitter.com/xQ0IxhSUql
— ISCResearch (@ISCResearch) March 25, 2020
Bisher wurden aus Rußland 15 Transportflugzeuge mit 600 Beatmungsgeräten nach Italien geschickt. Dagegen war zu hören, daß die USA in die Krisenregion des Iran mehrer Flugzeugträger entsandt haben. Und an der polnischen und tschechischen Grenze wurden Hilfslieferungen beschlagnahmt. Aus Italien erhielten wir folgende Bilder:

Finden Sie den Unterschied!
Tricksen, Täuschen, Fälschen – Medienkampagne der imperialistischen Massenmedien gegen RT Deutsch:
https://www.podbean.com/eu/pb-r8qa5-d76878
Quelle: Nostradamus sagte Corona-Virus-Epidemie voraus
Wie ist das mit den Corona-Toten?
Wie sieht es bei den Sterbefällen eigentlich mit der Kausalität aus? Wird ein todkranker Mensch, der beispielsweise an einem Multiorganversagen leidet und sich dann mit dem Coronavirus ansteckt und verstirbt, als Corona-Toter gezählt? Wenn man sich das Durchschnittsalter und die Fakten zu den Vorerkrankungen der Todesopfer anschaut, ist dies ja keine abstrakte Frage.
Zum Teil werden sie zu den Corona-Toten gezählt. Das hängt vom Erfasser ab. Das hat letztens auch der Präsident des Robert Koch-Instituts – leider erst auf Nachfrage einer Journalistin – zugestanden: „Bei uns gilt als Corona-Todesfall jemand, bei dem eine Coronavirus-Infektion nachgewiesen wurde.“ An was die Person gestorben ist, spielt dann scheinbar keine Rolle. (Quelle: Nachdenkseiten)
Sehr lesenwert!
Das Treiben der Lämmer:
Wir befinden uns im rechtlichen Ausnahmezustand.
Unter dem Deckmantel der Seuchenbekämpfung werden Grundrechte verletzt, totalitäre Überwachungsmethoden zum akzeptierten Alltag und die Massen verhalten sich nicht nur wie gehorsame Untertanen, sondern ein Teil davon entwickelt eine „Blockwart“-Mentalität, die schwer zu ertragen ist (neudeutsch: „self-policing“, alt-deutsch: Denunzieren)
In Albanien verprügelt die Polizei Menschen, die sich gegen die drakonischen Ausgangssperren wehren. In Italien werden Leute den Behörden „gemeldet“, weil sie sich auf einer Parkbank sonnen und Priester werden bestraft, weil sie Begräbnisse abhalten. In Dänemark wurden Teile der Verfassung (Menschenrechte) außer Kraft gesetzt, um medizinische Zwangsmaßnahmen durchsetzen zu können. In Deutschland werden Impfzwänge eingeführt und immer mehr Verbote erteilt … what next?
Sie haben uns einen „Carl-Schmitt“-Virus (der das Gehirn angreift) geschickt, damit diese Tyrannei akzeptiert wird.
Im völlig technisierten 21. Jahrhundert kommen totalitäre Systeme nicht so primitiv daher, wie im Dritten Reich. Es gibt keine brüllenden Demagogen mehr, die das Volk mit Brandreden und Massenaufmärschen zu einer verdummten Manövriermasse machen. Dank der „Digitalisierung“, die immer mehr in alle Lebensbereiche eindringt, und der homogenisierten Fließband-Journaille schlittern die Massen in das totalitäre System hinein, ohne es zu merken. Schlimmer noch – sie machen es erst möglich, weil sie all die „smarten“ Anwendungen („apps“) und Geräte verwenden, ohne zu hinterfragen, welchen Zweck diese tatsächlich haben und welche Risiken damit verbunden sind. Weiterlesen
Quelle: Corona „911“: Infektion- Illusion – Transformation
NEU:
German Foreign Policy (29.03.2020) schreibt:
Die Grenzen des Machbaren
(Eigener Bericht) – Die Bundeswehr bereitet im Windschatten der Coronakrise einen womöglich länger andauernden Inlandseinsatz vor. Ab Freitag dieser Woche sollen 15.000 Militärs voll einsatzbereit sein, um im Kampf gegen das Covid-19-Virus unter anderem logistische Aufgaben zu übernehmen. Im Gespräch sind auch polizeiliche Tätigkeiten. Der „Einsatz spezifisch militärischer Waffen“ ist laut Berichten nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Darüber hinaus führt die Bundeswehr für den Einsatz eine neue Befehlsstruktur ein: Sie konstituiert vier regionale Führungsstäbe bei zwei Panzerdivisionen, im Luftwaffen- sowie im Marinekommando, die jeweils für mehrere Bundesländer zuständig sind. Die Ausweitung des Einsatzes und die Bündelung der Befehlsstruktur geht mit Forderungen einher, die Grundgesetzbestimmungen für Interventionen im Inland zu lockern. Zugleich wird scharfe Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz laut, das massive Grundrechtseinschränkungen ermöglicht. Rechtswissenschaftler weisen darauf hin, es stelle „die Gesetzesbindung von Regierung und Verwaltung weitgehend zur Disposition“.
Weiterlesen
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8231/
„Der Coronavirus und andere Krankheiten…“ oder: Der Coronavirus – eine Generalprobe für den nuklearen Ernstfall?
Seht es mir nach!
„Es herrscht derzeit eine aufgeheizte, fast panische Stimmung unter der Bevölkerung.“
Das ist nicht richtig! Unter der Bevölkerung herrscht weder Panik noch Hysterie!. Auch wenn sich die Auguren und Scharlatene irgendeinen konstruierten Untergangs so sehnlichst herbei wünschen!
Hier: „ …Aufgrund ihrer geringen Größe sind sie durch bakteriendichte Filter filtrierbar und (von wenigen Ausnahmen abgesehen) lediglich im Elektronenmikroskop sichtbar….“ offensichtlich ein Lapsus passiert, sollte es nicht heißen:“ … sind sie NICHT durch bakteriendichte Filter filtrierbar…“ ?
Danke, Thomas. Ich bin auch schon über diesen Fehler gestolpert, aber das ist offenbar auch der Lektorin dieses hervorragenden Fachbuchs entgangen. Ich habe das korrigiert!
Wem nützt das alles? – ist hier wohl die entscheidende Frage. Und siehe da, die Antwort auf die Frage „Wer vom Krieg profitiert“ verweist auf dieselben die von der so. Coronakrise profitieren: Wer aufgrund dieser Krise Produktionsausfälle mangels Rücklagen nicht aussitzen kann gesellt sich jetzt samt Personal zu einer riesigen Konkursmasse gigantischen Ausmaßes! Es dürfte klar sein, wer in diesen Fällen den Preis bestimmt der dann evntl. gezahlt wird. Von wegen Firmenrettung, ein Kredit ist der letzte Seufzer und der wird, samt des Ertrinkenden vom „Retter“ gleich mit einkassiert, so läuft das nämlich!
Aber anzunehmen daß hier zunächst nur Unternehmen des sog. Mittelstandes kaputtgehen ist ein Trugschluss. Denn die reichen ihre der Krise folgende Kostenentwicklung einfach durch nach unten und dann ist es das Volk was letztendlich die Zeche zahlt. Von wegen Miete wird ausgesetzt und die Immobilienpreise werden selbstverständlich auch nicht fallen.
Und natürlich kaufen die Leute wie blöde ein, dafür sorgt die tägliche Panikmache. Man sieht es ja ganz deutlich an den Supermärkten, die kommen gar nicht mehr nach mit Regaleauffüllen und haben deswegen auch ihr „Fachpersonal“ aufgestockt. So als hättens vorher schon gewusst was kommt!
Und auch in der Landwirtschaft, gerade hier in meiner Gegend wimmelt es nur so von „Erntehelfern“ entgegen der täglichen Meldungen daß die alle in Quarantäne seien!
Viele Grüße!
Genau das ist die Frage: n-tv schreibt in fettgedruckten Lettern auch sogleich die Antwort aufs Papier: „Die Coronakrise treibt Einzelhändler reihenweise in den Ruin. Amazon profitiert dagegen vom Onlinehandelsboom und stellt schlagartig 100.000 neue Mitarbeiter ein. Jeff Bezos macht zehn Milliarden Euro in zehn Tagen.“
„Wie ist das mit den Corona-Toten?
Wie sieht es bei den Sterbefällen eigentlich mit der Kausalität aus? Wird ein todkranker Mensch, der beispielsweise an einem Multiorganversagen leidet und sich dann mit dem Coronavirus ansteckt und verstirbt, als Corona-Toter gezählt? Wenn man sich das Durchschnittsalter und die Fakten zu den Vorerkrankungen der Todesopfer anschaut, ist dies ja keine abstrakte Frage.
Zum Teil werden sie zu den Corona-Toten gezählt. Das hängt vom Erfasser ab. Das hat letztens auch der Präsident des Robert Koch-Instituts – leider erst auf Nachfrage einer Journalistin – zugestanden: „Bei uns gilt als Corona-Todesfall jemand, bei dem eine Coronavirus-Infektion nachgewiesen wurde.“ An was die Person gestorben ist, spielt dann scheinbar keine Rolle. (Quelle: Nachdenkseiten)“
Alles mehr als verwirrend.
Grundsätzlich:
Niemand stirbt an Viren, sondern kann an den Folgen eines Viren-Befalls sterben.
Beispiel COVID-19.
Corona-Viren befallen die Lungenzellen. Das schwächt die Lunge. Dadurch kann sie dem Gesamtorganismus nicht mehr ausreichend Sauerstoff zuführen. Dies führt zu einer Schwächung des Immunsystems.
Da hier die Lunge betroffen ist, haben es die Bakterien, die die Lungenentzündung hervorrufen, leichter, sich zu vermehren. Eine solche Lungenentzündung führt nun wiederum dazu, daß die Lunge dem Körper noch weniger Sauerstoff zuführen kann, was zu einer multiplen Schwächung aller anderen Organe führt. Reicht die Sauerstoffversorgung dann nicht mehr aus, tritt der Erstickungstod der Zellen ein.
Der TodesGRUND ist das Ersticken der Zellen.
Die TodesURSACHE ist jedoch die Viren-Infektion mit CORONA
Es ist daher richtig, bei Menschen, die sich mit Corona infiziert haben und in der Folge daran sterben als Todesursache COVID-19 anzugeben.
Die Widersprüche im Alldeutschen Fernsehen häufen sich! Seit Wochen werden astronomische Zahlen verkündet was die Neuinfektionen betrifft, aber heute hat sich einer verquatscht: Der große Ansturm auf die Krankenhäuser ist bisher ausgeblieben!
Seit Wochen faselt man von Engpässen in Sachen Schutzbekleidung/Mundschutz, ja was denn nun, wird das überhaupt gebraucht!? Und wie oft soll der Film „Polizeieinsatz in Suhl“ eigentlich noch gezeigt werden!? Jena plant Mundschutzpflicht aufgrund überfüllter Straßenbahnen? Ja wenn man 2 von 3 Fahrten streicht ist das doch logisch daß die Bahnen überfüllt sind! Meine Güte, die hauen uns die Taschen voll.
Ersticken sollen sie an ihren Lügen!
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In NYC werden die an „Corona Gestorbenen“ in Pappkartons und Massengräbern verscharrt. Geht man so mit Menschen um!? Und geht man so mit einem Virus um!?
Andererseits werden Särge aus Tropenholz an der Börse gehandelt! Und auch die Plätze zur Einbettung auf den Friedhöfen. MFG