Leviathan – oder: Die Rechtfertigung des totalitären Staats

lea_grundigEine verblüffende Parallele zur gegenwärtigen Verwirklichung  eines „totalitären“ Staates durch den faschistischen Generalplan „Great Reset“ beschreibt der DDR-Historiker Joachim Petzold in seiner historischen Miniatur „Rechtfertigung des totalitären Staates“, die im Jahre 1985 in der DDR erschienen war. Darin befaßt sich der Autor mit dem Nazi-Ideologen Carl Schmitt (1888-1985), der einer der Wegbereiter des deutschen Faschismus war. Noch heute gibt es in der BRD eine Carl-Schmitt-Gesellschaft, die den Ideen der „genialen Menschenfängerei“ dieses schmutzig-braunen Hitler-Verehrers und vehementen Unterstützers des faschistischen „Ermächtigungsgesetzes“ huldigt.

Joachim Petzoldt

Carl Schmitt und die
Rechtfertigung des totalitären Staats

Es gab gar manchen, der Hitler ans Staatsruder gebracht und die faschi­stische Diktatur begrüßt hatte, dem im Sommer ’34 der Schauer über den Rücken lief: Der Terror schien keine Grenzen zu kennen. Er wütete selbst in den Reihen der Nazibewegung und kostete sogar einigen Vertretern der herrschenden Klasse das Leben. Zwar wurde die Erschießung der SA-Füh­rer um Ernst Röhm vielfach mit Erleichterung aufgenommen; denn das Gerede von einer „zweiten Revolution“, die das verwirklichen sollte, was die Nazipropaganda demagogisch versprochen hatte, beunruhigte die Bourgeoisie ungemein. Aber die Ermordung des ehemaligen Reichskanzlers und Reichswehrgenerals Kurt von Schleicher, seines früheren Beraters Kurt von Bredow, der gleichfalls im Generalsrange stand, und einer großen Anzahl weiterer Personen ging vielen doch zu weit. Mit Spannung wurde das Reagieren der Geeichte erwartet, die nach bisherigen Gepflogenheiten derartige Vorfälle untersuchen mußten.

„Der Führer schützt des Recht“

Da meldete sich wenige Tage nach dem Blutbad Carl Schmitt, ein be­kannter Staats- und Völkerrechtler, zu Wort. Er veröffentlichte in der von ihm herausgegebenen „Deutschen Juristen-Zeitung“ einen Artikel, der den vielsagenden Titel trug: „Der Führer schützt das Recht“. Schmitt stellte sich uneingeschränkt hinter Hitlers Mordbefehle. Im Gegensatz zum liberalen „Rechtsstaat“ der Vergangenheit, in dem „eine politisch instinktlose Zivil­bürokratie nicht den Mut“ gefunden hätte, „Meuterer und Staatsfeinde nach verdientem Recht zu behandeln“, habe Hitler die Konsequenzen aus dem dadurch verursachten Zusammenbruch des Bismarck-Reiches gezogen und die „sittliche Empörung“ über diese Schande „zur treibenden Kraft einer politischen Tat“ werden lassen. Er schütze „das Recht vor dem schlimmsten Mißbrauch, wenn er im Augenblick der Gefahr kraft seines Führerturns als oberster Gerichtsherr unmittelbar Recht“ schaffe. Der wahre Führer sei immer auch Richter.

Der ermächtigte Staat

„Wer beides voneinander trennen oder gar entgegensetzen will“, so drohte Schmitt, „rnacht den Richter entweder zum Gegenführer oder zum Werkzeug eines Gegenführers und sucht den Staat mit Hilfe der Justiz aus den Angeln zu heben.“ Das nämlich sei die oft erprobte Methode „nicht nur der Staats-, sondern auch der Rechtszerstörung“! Der Dank, den der Reichstag „im Namen des deutschen Volkes“ dem Führer ausgesprochen habe, dürfe nicht „in eine Indemnität oder gar einen Freispruch verdrehte werden – denn die „Tat des Führers“ sei „echte Gerichtsbarkeit“ gewesen: „Sic untersteht nicht der Justiz, sondern war selbst höchste Justiz.“ Inhalt und Umfang seines Vorgehens habe allein der Führer zu bestimmen. Wenn der preußische Ministerpräsident Göring und der Reichsjustizminister Gürtner auch eine strenge Strafverfolgung gegen unzulässige Eigenmächtigkeiten angeordnet hätten, so verstehe es sich doch von selbst, daß „die Abgrenzung ermächtig­ten und nichtermächtigten Handelns im Zweifelsfalle nicht Sache der Ge­richte“ sein könne.

Die mißbrauchte Rechtsordnung

Der Verfasser dieser vielzitierten Abhandlung war kein „alter Kämpfer“ der Nazibewegung. Er hatte sich erst 1933 zum Eintritt in die Nazipartei entschlossen, vertrat aber seit langem schon eine Staats- und Völkerrechts­lehre, die sich entschieden an monopolkapitalistischen Interessen orientierte. Daher räumten ihm die Nazis sofort nach der Regierungsübernahme einen Ehrenplatz in ihrer Hierarchie ein: Er wurde Mitglied des preußischen Staatsrates und der „Akademie für Deutsches Recht“, erhielt einen Lehr­stuhl an der in Deutschland führenden Berliner Universität, durfte eine wichtige Rolle im „Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund“ spielen und war Fachgruppenleiter im „Bund Nationalsozialistischer Juristen“.

Ein Bollwerk gegen den Kommunismus

Der 1888 in Plettenburg (Westfalen) als Kind wohlhabender Eltern ge­borene Carl Schmitt hatte sich bereits mit seiner frühesten Publikation für die Verteidigung und Rechtfertigung des bürgerlichen Staates eingesetzt. Er begriff, daß die Staatsform nebensächlich war. Diese Einsicht erlaubte es ihm, sich ohne weiteres von der in der Novemberrevolution untergegange­nen Monarchie zu lösen und mit der Weimarer Republik abzufinden. In ihr sah er einen Schutzwall gegen jene Kraft, die – wie er formulierte – in der Revolution von 1848 zwar steckengeblieben, aber mit unendlich ge­steigerter Intensität und wirklicher Kontinuität 1917 in Rußland wieder durchgebrochen sei, weil es ein verbindendes Programm, eine gemeinsame Verfassungsurkunde – das von Karl Marx und Friedrich Engels verfaßte Kommunistische Manifest – gegeben habe. Die Furcht vor der sozialisti­schen Revolution war also das treibende Motiv für Schmitts Denken.

Bürgerliche Grundrechte außer Kraft setzen

Solange die Weimarer Republik den gewünschten Schutz bot, verteidigte er ihre verfassungsrechtlichen Grundlagen. Doch interessierte ihn an der Weimarer Verfassung – genaugenommen – nur der Artikel 48. Dieser räumte dem Reichspräsidenten für den Fall, daß nach seiner Meinung „im Deutschen Reich die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdete wurde, das Recht ein, „die zu ihrer Wiederherstellung nötigen Maßnahmen zu treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaff­neten Macht einzuschreiten“. Zu diesem Zwecke durfte der Reichspräsident die in einzelnen Verfassungsartikeln niedergelegten bürgerlichen Grund­rechte „ganz oder zum Teil außer Kraft setzen“.

Unbedingtes Streben nach Diktatur

Schmitts staatsrechtliche Maxime lautete: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ Nicht wer im Normalfall regiert – so be­tonte er immer wieder –, sei der eigentliche Machthaber, sondern wer im Ausnahmefall zu bestimmen vermöge, was Recht ist, und demzufolge im Konfliktfall politisch handlungsfähig bleibe. Hinter seinem formalen Be­kenntnis zur Weimarer Republik stand ein unbedingtes Autoritäts- und Diktaturstreben. Das machte ihn logischerweise zum Verfechter der von dem Reichspräsidenten Hindenburg am Beginn der dreißiger Jahre prakti­zierten Regierungsweise: Die vom Einfluß des Reichstages und der Parteien bis zu einem gewissen Grade unabhängigen Präsidialkabinette Brünings, Papens und Schleichers waren zu ihrer Zeit ganz nach seinem Geschmack. Er begrüßte und rechtfertigte insbesondere den Staatsstreich vom 20. Juli 1932 in Preußen.

Der autoritäre Staat

Schmitt beobachtete die faschistischen Bewegungen Europas und fand jene mit kleinbürgerlicher Massenbasis bedenklich. Selbst in der ihm noch am meisten zusagenden Herrschaftsform Mussolinis in Italien fürchtete er die Gefahr, daß der faschistische Staat den kleinbürgerlichen faschistischen Mas­senorganisationen nachgeben, sich für die „Arbeitnehmer“ und gegen die „Arbeitgeber“ entscheiden könnte. Deshalb erinnerte er die herrschende Klasse in Deutschland beständig an die überragende Bedeutung der Staats­gewalt. Im sogenannten Langnamverein, der Vereinigung des Ruhrkapitals, sprach er im November 1932 zum Thema „Starker Staat und gesunde Wirt­schaft“:

Er warnte vor der Illusion, man könnte „den nicht sehr starken, autoritätsbedürftigen Staat“ der Weimarer Republik noch irgendwie stabili­sieren. Das ganze parlamentarische System sei falsch – es garantiere unter den Bedingungen der Wirtschaftskrise, der ständig wachsenden sozialen Spannungen und der gravierenden politischen Gegensätze keine zuverlässige Unterdrückung der Arbeiterbewegung und insbesondere keine Ausschaltung ihrer revolutionären Interessenvertretung, der Kommunistischen Partei. Ein starker Staat könne nur ein totaler Staat sein: „Ein solcher Staat läßt in seinem Innern keinerlei staatsfeindliche, staatshemmendc oder staatszerspaltende Kräfte aufkommen. Er denkt nicht daran, die neuen Machtmittel“ – gemeint war an dieser Stelle zum Beispiel der Rundfunk – „seinen eigenen Feinden und Zerstörern zu überliefern und seine Macht unter irgendwelchen Stichworten, Liberalismus, Rechtsstaat oder wie man es nennen will, unter­graben zu lassen.“

Die Industrie wünscht eine Diktatur

Die Ausführungen von Schmitt trugen wesentlich dazu bei, daß ein Infor­mant der Reichsregierung eilends nach Berlin meldete: „Die Tagung des Langnamvereins in Düsseldorf, die wohl ursprünglich im Rahmen des Papen-Programrns und zu seiner Stützung vorgesehen war, ergab anläßlich der zwanglosen Unterhaltung die überraschende Tatsache, daß fast die ge­samte Industrie die Berufung Hitlers, gleichgültig unter welchen Umständen, wünscht.“ Die Monopolkapitalisten an der Ruhr hatten, genauso wie Schmitt, ihre Bedenken gegen eine Regierungsübertragung an die Hitlerclique zurück­gestellt. Von Hitler und Göring wurden genügend Garantien dafür ge­boten, daß der kleinbürgerliche Massenanhang und seine Wortführer in der Nazipartei nicht zum Zuge kommen und so bald wie möglich ausgeschaltet würden.

Unterstützung einer brutalen Terrorpolitik

Unter dieser Voraussetzung zögerte Schmitt keinen Augenblick, entschie­den für die Hitlerregierung einzutreten und sich selbst an herausragender Stelle für ihre brutale Terrorpolitik zu engagieren. Kein Verbrechen erwies sich als zu groß. Er fand sich stets zur Rechtfertigung bereit. Die Verfol­gung und Ermordung von Kommunisten hatten seine Zustimmung von vorn­herein. Auch die systematische Ausschaltung sozialdemokratischer Funktio­näre und bürgerlicher Demokraten aus den Staatsämtern wurde von ihm bereits im Zusammenhang mit dem Staatsstreich in Preußen gerechtfertigt.

„Querulanten“ werden kaltgestellt

Gegen die Abschiebung konservativer Gesinnungsgenossen, die sich nicht so wie er auf die veränderte politische Lage umzustellen und den Nazimetho­den anzupassen wußten, war in seinen Augen nichts einzuwenden. Die Ermordung der SA-Führer, die der herrschenden Klasse als potentielle Wortführer des kleinbürgerlichen Massenanhangs der Nazis unzuverlässig erschienen, paßte völlig in sein großbürgerliches Herrschaftskonzept. Daß die Hitlerclique bei dieser Gelegenheit auch zahlreiche persönliche Rech­nungen beglich und frühere Rivalen im Kampf um die Macht skrupellos aus dem Wege räumte – selbst darüber sah er großzügig hinweg.

Im Dienste des Faschismus

Carl Schmitt hat eingehend und prinzipiell begründet, warum er diesen konterrevolutionären Diktaturstaat bejahte und weshalb er sich so bereit­willig in seinen Dienst stellte. Abgesehen von zahlreichen Artikeln und Vor­trägen, publizierte er 1938 eine Schrift unter dem Titel „Der Leviathan in der Staatslehre des Thomas Hobbes“, Das geschah zu einer Zeit, in der er selbst schon in die Schußlinie der Nazipresse geraten war, weil er einstmals anerkennende Worte für die Weimarer Republik als Schutzwall gegen die Revolution gefunden und an der Zuverlässigkeit faschistischer Bewegungen gezweifelt hatte. Aber trotzdem bemühte er sich am Vorabend des Krieges weiterhin intensiv, dem Hitlerregime zu dienen und bei Thomas Hobbes Halt und Legitimation zu finden.

Die Angst als Machtmittel

Dieser englische Philosoph und Staatsrechtler hatte inmitten der eng­lischen bürgerlichen Revolution von 1642 bis 1649 als ein „Zwilling der Furcht“ – wie er sich selbst nannte – die Forderung nach einem starken Staat erhoben, der dem Bürgerkrieg ein Ende setzen sollte. Er gehörte zu jenen, die, von der Aktivität des Volkes erschreckt, ihre Zuflucht bei einer starken bürgerlichen Staatsgewalt suchten.

Zur Veranschaulichung seiner Ideen be­nutzte Hobbes eine mythische Gestalt aus der Bibel, den „Leviathan“, und machte ihn zum Symbol seiner Staatslehre. Dieses Seeungeheuer, das im Laufe der Zeit mannigfaltige Deutungen erfuhr, sollte in einer dem engli­schen Seefahrerland verständlichen Form die Staatsgewalt, genauer, den gesamten Staatsorganismus, darstellen. Der Philosoph wollte diese Gestalt durchaus nicht als ein heidnisches, gott- und menschenfeindliches Wesen aufgefaßt wissen. Der „Leviathans als Staatsverkörperung hatte nach seiner Meinung die Aufgabe, die in der ersten Phase der Revolution erkämpfte Herrschaft des englischen Bürgertums vor seinem biblischen Gegenspieler, dem „Behemoth“, zu schützen, der in der Begriffswelt von Hobbes das revolutionäre Sektenwesen der englischen Revolution, also die Interessen­vertretung der Volksmassen, verkörperte.

Kein Recht auf Widerstand

Dieser bildhafte Vergleich faszinierte Carl Schmitt. Aber er ignorierte geflissentlich, daß Hobbes zu seiner Zeit keineswegs die Errungenschaften der Revolution abgeschafft, sondern nur ihre demokratische Weiterent­wicklung verhindert sehen wollte. Als Faschist betonte er ausschließlich die Allmacht des Staates und die angebliche Ohnmacht der Revolution:

„Gegen­über dem Leviathan als einem übermächtigen, jeden Widerstand vernichten­den, technisch vollendeten Befehlsmechanismus ist der Versuch eines Wider­standes praktisch völlig aussichtslos. Die juristische Konstruktion eines Rechtes auf einen solchen Widerstand aber ist schon als Frage oder Problem unmöglich. Für ein Widerstandsrecht, gleichgültig, ob es ein objektives oder ein subjektives Recht sein soll, fehlt jede Ansatzmöglichkeit. Es hat über­haupt keinen Platz in dem von der unwiderstehlichen großen Maschine beherrschten Raurn.“

Eine unberechenbare Gewaltpolitik

Die Angst vor der Revolution, die Schmitt ein Leben lang begleitete, war wiederum eine Triebfeder seiner staatsrechtlichen Argumentation. Er spürte in dieser kritischen Vorkriegssituation, daß der faschistische Staat wachsen­den Belastungsproben ausgesetzt wurde. Die Kommunisten verstärkten den Widerstand gegen Faschismus und Krieg. Selbst Kreise der Großbourgeoisie und des Generalstabes fragten sich sorgenvoll, ob der unberechenbaren faschistischen Aggressionspolitik nicht ein Riegel vorgeschoben werden müsse. In kirchlichen Kreisen regte sich Protest. Sogar die Masse derer, die sich aus Gründen der Angst in Schweigen hüllten, bildete eine potentielle Gefahr. Wenn Schmitt, der sich stets als politisch wirkender Jurist und Historiker verstand, gerade zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich die Allgewalt des „Leviathan“, also des Staates, hervorhob und dem „Behemoth“ des Widerstands nicht die geringste Wirkungsmöglichkeit zugestehen wollte, so konnte das nur als ein Versuch verstanden werden, jeglicher Form des Pro­testes und des Kampfes gegen die faschistische Diktatur entschieden und schonungslos entgegenzutreten.

„Widerstand ist zwecklos!“

Es ist bezeichnend, daß Schmitt dem Kampf gegen einen absoluten Staat nicht nur jede Erfolgschance absprach, sondern die subjektive und objektive Berechtigung bestritt. Auch in diesem Punkte ging seine demokratiefeind­liche Staatsauffassung viel weiter als die von Hobbes. Nach den Ansichten des Engländers hatte der Staat einen Anspruch darauf, das Bekenntnis sei­ner Untertanen und damit ihre grundsätzliche Einstellung zum Staat und zu seinen Institutionen zu bestimmen. Er nannte den Souverän, die höchste Verkörperung der Staatsgewalt, deshalb auch „lieutenant of God“,

Die kleine private „Freiheit“

Doch Hobbes nahm eine bemerkenswerte Einschätzung vor, die deutlich den aufkeimenden Liberalismus erkennen läßt. Er unterschied nämlich· zwischen dem Öffentlichen und dem Privaten, dem Außerlichen und dem Innerlichen, dem Bekenntnis und dem Glauben: Der Staat habe zwar das Recht, von seinen Bürgern das öffentliche Bekenntnis zur herrschenden Staatsreligion zu verlangen, der private Glaube aber werde davon nicht berührt. Äußer­lich sei der Mensch in Religionsangelegenheiten durch den „Lcviathan“ ge­bunden, innerlich bleibe er frei.

Abschaffung des Privatlebens

Schmitt distanzierte sich von dieser Form der Glaubensfreiheit. Er sah in der Unterscheidung zwischen Öffentlichem und Privatem die große Ein­bruchstelle des bürgerlichen Liberalismus, woran die Staatskonstruktionen des absolutistischen Zeitalters letzten Endes zugrunde gegangen seien. Hier hätten die Juden, von dem Philosophen Spinoza inspiriert, angesetzt und dem Staate den Zugang zur privaten Sphäre seiner Bürger verschlossen:

„Wenn aber wirklich die öffentliche Macht nur noch öffentlich sein will, wenn Staat und Bekenntnis den innerlichen Glauben ins Private abdrängen, dann begibt sich die Seele eines Volkes auf den ,gchcimnisvollen Weg‘, der nach innen führt. Dann wächst die Gegenkraft des Schweigens und der Stille. In dem Augenblick, in dem die Unterscheidung von Innen und Außen anerkannt wird, ist die Überlegenheit des Innerlichen über das Äußerliche und damit die des Privaten über das Öffentliche im Kern bereits entschie­dene Sache.“

Die „schweigende Mehrheit“…

Genau das wollte Schmitt verhindert sehen. Jeder Nazi, der diesen Kommentar zur Glaubens- und Gewissensfreiheit las, mußte daraus zwangsläufig den Schluß ziehen: Ein konsequenter Staat dürfe keine private Sphäre respektieren, er habe den Glauben und die Überzeugung seiner Bürger bis zum Letzten zu bestimmen. Im Grunde denunzierte Schmitt alle Menschen, die sich nicht der faschistischen Gewalt und ihrer Barbarei unterwerfen wollten, darunter auch die „Stillen im Lande“.

Der Staat als grauenhafter Moloch

Es war eine logische Konsequenz seiner Theorie, daß sich dieser Mann an der faschistischen Judenverfolgung beteiligte. Längst verstorbenen Rechts­theoretikern und Juristen wie Stahl und Laband, die schon seit Jahren die Zielscheibe seiner antisemitischen, den Nazis gefälligen Polemik waren, warf er vor, mit juristischen Mitteln den „Leviathan“ des. absolutistischen Staates zerstört zu haben. Sie hätten der Allmacht des Staates durch ihre Rechtsinterpretation hemmende Schranken auferlegt, ihn gewissermaßen „verschnitten“. Schmitt wollte den Juden auch auf staatsrechtlichem Gebiet eine Kristallnacht bereiten und erklärte sie dafür verantwortlich, daß Tho­mas Hobbes für viele Jahrhunderte in dem Mißruf stand, ein Vertreter des absolutistischen „Machtstaats“ gewesen zu sein:

„Das Bild des Leviathan wurde zu einem grauenhaften Golem oder Moloch aufgedröhnt und dient heute noch dazu, in ihm das Urbild all dessen zu sehen, was die westliche Demokratie unter dem polemischen Schreckbild eines ,totalitärcn‘ Staates und des ,Totalismus‘ versteht.“

Der totalitäre Staat

Carl Schmitt ließ also nicht den geringsten Zweifel daran aufkommen, daß es ihm um die bedingungslose Verteidigung des faschistischen Gewaltregi­mes ging. Er spiegelte damit nicht nur die eigene Überzeugung, sondern die Klassenposition jenes bürgerlichen Justizapparates wider, für den der totale Staat die beste Sicherung gegen Revolution und Umsturz war. Diese Justiz hatte sich willfährig in den Dienst des Faschismus gestellt und zögerte nicht, sein Terrorsystem zu legalisieren und zu praktizieren. Ihr Ruf nach noch größerer Staatsautorität und Staatsgewalt, der den Zusammenbruch von 1945 überdauerte und in der Gegenwart wieder laut ertönt, ihre Sorge um die Handlungsfähigkeit im Ausnahmezustand, gilt jenem „Leviathan“, wie ihn Carl Schmitt beschrieb und der Faschismus verwirklichte.

Quelle:
Sturz ins Dritte Reich. Historische Miniaturen und Porträts 1933-35. Urania Verlag Leipzig/Jena/Berlin, 1985, S.276-282. (Zwischenüberschriften eingefügt. N.G./Bild: Lea Grundig)

pdfimage   Joachim Petzold – Carl Schmitt und der totalitäre Staat


Was bedeutet „totalitärer Staat“?

totalitär: die Gesamtheit umfassend: * t o t a l i t ä r e r  Staat  = Bezeichnung für faschistische Diktatur.

totalitarismus

Die Totalitarismus-Doktrin wird von den Feinden des Kommunismus genutzt, um die DDR mit der faschistischen Diktatur gleichzusetzen; die DDR wird als „2. Diktatur“ bezeichnet. Dabei wird unterstellt, in der DDR habe es keine Freiheit gegeben und die Menschen seien bespitzelt und unterdrückt worden. Auf diese verkürzte Formel gebracht, widerspiegelt sich darin die Angst der Monopolbourgeoisie vor einer proletarischen Revolution, in der die werktätigen Volksmassen das kapitalistische Minderheiten-Regime einer Handvoll superreicher Milliardäre und deren Machtapparat hinwegfegen und durch eine „Diktatur des Proletariats“ ersetzen, in der die Arbeiterklasse die Macht hat und die Produktionsmittel Volkseigentum sind. Da heißt es: „Was der Volkes Hände schaffen, soll des Volkes eigen sein!“

antikomm

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10 Antworten zu Leviathan – oder: Die Rechtfertigung des totalitären Staats

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  2. Hanna Fleiss schreibt:

    Der Nazi Schmitt setzte sich für den allesbeherrschenden starken Staat ein. Selbst die „schweigende Masse“ ist für ihn der Feind des Staates. Nun habe ich vor kurzem einen Beitrag gelesen, in dem ein Linkspartei-Mitglied ebenfalls für den starken (kapitalistischen) Staat plädierte, und zwar im Zusammenhang mit der „Pandemie“. Diese Idee des starken Staates scheint überhaupt in der Gesellschaft Raum gegriffen zu haben, wie man an der Verabschiedung des sogenannten Bevölkerungsschutzgesetzes durch die bürgerlichen Parteien ablesen kann. Die „Demokratie“ wirft ihre Larve ab und versucht, dies der Bevölkerung als höhere Ebene der „Demokratie“ zu verkaufen, sieht man sich die Begründungen für die Zustimmung zu den diktatorischen Corona-Maßnahmen an. Begründet wurde die Ausschaltung des Parlaments damit,
    dass die Maßnahmen des Staates mit diesem Gesetz „eingegrenzt“ würden. Nicht nur Justizministerin Lambrecht hatte dies so begründet. Die Absicht, die Bevölkerung für dumm zu verkaufen, war nicht übersehbar. Zu Recht wurde von einem Ermächtigungsgesetz gesprochen, und die Folgen erleben wir jetzt. Und die blökenden Schafe begrüßen sogar noch den verlängerten Lockdown, den man zutreffender auf gut deutsch als Ausnahmezustand bezeichnen sollte. Macron scheint mit seinen Worten „Wir befinden uns im Krieg“ gar nicht vorgeprescht zu sein. Wer hat sie begriffen?

  3. Erfurt schreibt:

    Genau diese Rechtfertigung hat man jetzt. Täglich befeuert mit Meldungen über Berge von Leichen die zwar niemand je gesehen hat aber jeder daran glaubt und nicht im Geringsten daran zweifelt, daß der Staat diese Maßnahmen nur um unserer Gesundheit Willen ergreift. Genauso wie die Prohibition in den USA (1920 – 1933) nur dem Schutze der Gesundheit gedient haben soll.

    Es braust ein Ruf wie Donnerhall ….

  4. Hanna Fleiss schreibt:

    Stefan, die Berge von Leichen gibt es. Es sterben täglich Tausende Menschen in der BRD.
    Fraglich ist ja nur, ob es Covid-19-Tote sind. Das sind sie nämlich nicht. Es ist dasselbe Theater wie mit den Särgen in Bergamo – die übrigens immer noch als „Beweis“ für dieses schreckliche Covid-19 angeführt werden. Erst neulich hat Spahn wieder diese Lüge erzählt, um zu beweisen, dass der Ausnahmezustand noch mal verlängert werden muss. Ich frage mich ernstlich, wieviel Kaltblütigkeit in diesen Leuten steckt, dass sie uns das Corona-Märchen glauben verkaufen zu können. In Italien, und nicht nur dort, sondern in allen Ländern, in denen die WHO-Studie durchgeführt wurde, starben übrigens viele Menschen deshalb, weil sie mit falschen Medikamenten behandelt wurden, wie Dr. Köhnlein in seinem Interview sagte. Das falsche Medikament war übrigens eine Anweisung der WHO aus dieser Studie, die sich, als sich die Leichenberge häuften, damit herausredeten, dass sie das Medikament verwechselt hätten. Kann Ärzten so etwas passieren? Kaum glaubhaft. Das sind die wahren Covid-19-Toten gewesen.

    • Erfurt schreibt:

      Danke Hanna. Und noch ein Beispiel: „Hotspot Aostatal“ (Piemont)

      Ich bin da vor ein paar Jahren mal durchgefahren, vom Mont-Blanc-Tunnel her kommend durch das Aostatal über die Lombardei nach Mailand. Es bot sich mir ein erschreckender Anblick, ganze Ortschaften bis hinunter in die Tallagen sehen nicht nur aus wie ausgestorben, sie sind ausgestorben! Ein Kollege von mir, der oft in die Schweiz zum Klettern fährt, hat mir das vor 20 Jahren schon erzählt, daß es gerade in den Hochlagen der Region Piemont viele verlassene Häuser und auch verlassene Ortschaften gibt. Selbst Cannobio, Ascona und Locarno am Lago Maggiore bieten einen trostlosen Anblick.

      Da frage ich mich heute, was das mit dem Hotspot da soll! Selbst auf den Autobahnen war da nichts los. Die haun uns die Taschen voll!

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  6. Erfurt schreibt:

    Die Ähnlichkeiten sind verblüffend. Aber einen Unterschied gibt es dennoch, Stalin hat es vorhergesagt: Der heutige Faschismus versteckt sich hinter einer Vielparteienlandschaft, Demokratie genannt. Hitler hingegen hat nur eine Partei zugelassen.

  7. sascha313 schreibt:

    Ja, den totalitären (oder autoritären) Staat konnten wir nicht deutlicher erleben als am 28.07.2020, als es hieß:
    „Diese Regeln werden wir noch monatelang einhalten müssen. Diese müssen der Standard sein. Die dürfen überhaupt nie hinterfragt werden. Abstandhalten, Händehygiene, und dort, wo wir Abstand nicht halten können, zusätzlich Alltagsmasken oder Mund-Nasenschutz tragen und das gilt für drinnen und draußen. Also das ist die Grundregel, die dürfte und sollte niemand mehr in Frage stellen, das sollten wir einfach so tun.” (Wieler)

    Mit Wissenschaftlichkeit hat das nicht das geringste zu tun. Aber die Weisung kam ja „von oben“ (von Gates und von der WHO). Beim WEF „philosophiert“ man bereits wieder darüber, wie man Menschen zur „Impfung“ bringt, ohne „lästige Wissenschaft“ erklären zu müssen. In einer Podiumsdiskussion in Davos sagte die sogenannte „Präsidentin des Europäischen Forschungsrates“, Maria Leptin, in Bhutan und Portugal habe man Rekord-Impfquoten ohne wissenschaftliche Erklärungen erreicht – let’s remember that! („das sollten wird uns merken“). – Und die Todesrate in Portugal nach der Zwangs-„Impfung“ ist eine der höchsten…

  8. EF schreibt:

    Und noch was geschichtliches: 1934 begann Hitler mit der Zusammenlegung von SA, SS und Reichswehr. Was natürlich einen groben Bruch des Versailler Friedensvertrages darstellte, jedoch gab es seitens der Alliierten keinerlei Protest (Putlitz).

    MFG

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