Wenig mehr als ein Jahrzehnt bestand der sogenannte Volksgerichtshof, der die oberste Instanz der politischen Justiz in Nazideutschland war. Trotz dieser knappen Spanne Zeit ging er in die Geschichte als das schändlichste Bluttribunal ein, das wir kennen. Seine Akten zu lesen bereitet auch im Abstand von mehr als einem halben Jahrhundert Qualen. Die Dokumente belegen, daß Hitlers besessenste Richter und Staatsanwälte von Menschenverachtung und Haß auf alle Andersdenkenden bestimmt wurden. – Als 1949 die BRD gegründet wurde, hatten nicht wenige der blutigen Richter, Staatsbeamten und Anwälte, der Offiziere, Lehrer und Geheimdienstler des Naziregimes Unterschlupf in Westdeutschland gefunden. Die ökonomische Basis der Politik der Adenauer-Regierung bildete das rasche Erstarken des Monopolkapitals der BRD. Es begann schon damals systematisch ein formaler und realer Abbau der im Grundgesetz garantierten bürgerlich-demokratischen Grundrechte u.a. durch das Inkrafttreten des Betriebsverfassungsgesetzes (11.10.1952), das Verbot antifaschistisch-demokratischer Massenorganisationen (FDJ, DFD, DSF) sowie der KPD (17.8.1956). Gleichzeitig wurden Nazi- und Kriegsverbrecher rehabilitiert.
Im Unterschied zum Gebiet der späteren Deutschen Demokratischen Republik, wo bereits 1946 sämtliche Nazibeamten, Kriegsverbrecher und Anhänger der Nazipartei aus öffentlichen Ämtern und Verwaltungen entfernt worden waren (sie durften bspw. auch nicht als Lehrer arbeiten), setzte die BRD unter Adenauer nahtlos die antikommunistische und arbeiterfeindliche Politik des deutschen Faschismus fort.
V O R W O R T
Die Veröffentlichung stützt sich weitgehend auf Unterlagen, die aus der Feder solcher „NS-Rechtswahrer“ – wie sie sich selbst nannten – stammen. Im Interesse der Authentizität wurden diese Dokumente – trotz der darin enthaltenen Diffamierung der Opfer der Nazijustiz – im vollen Wortlaut übernommen. Gerade jenen Lesern, die die Nazidiktatur nicht selbst erlebt haben, dürfte es hilfreich sein, an Hand dieser Quellen nachzuvollziehen, wie der deutsche Faschismus alle Menschenrechte und jegliche Menschenwürde fortgesetzt mit Füßen trat. Ohnehin war es nur in Einzelfällen möglich, aus der großen Zahl der Menschen, die einst vor den Schranken dieses Tribunals standen, oder aus dem Kreis jener, die als Angehörige der Angeklagten an Verhandlungen teilnehmen durften, Überlebende zu ermitteln und zu befragen. Ihnen danke ich für die gewährte Unterstützung ebenso wie den Mitarbeitern in den Archiven der DDR und jenen Persönlichkeiten im In- und Ausland, die diese Arbeit mit Rat und Tat gefördert haben.
Die Ära Freisler
Als Freisler die Leitung des Volksgerichtshofs übernahm, stand er kurz vor der Vollendung d-es 49. Lebensjahres. Er wurde am 30. Oktober 1893 in Celle geboren, diente ab 4. August 1914 als Fahnenjunker im 167. Infanterieregiment in Kassel, kam an die Ostfront und geriet am 18. Oktober 1915 in russische Kriegsgefangenschaft. Als er 1,920 in die Heimat zurückkehrte, schloß er sich bald dem nationalsozialistischen Völkisch-Sozialen Block in Kassel an, für den er 1924 in die dortige Stadtverordnetenversammlung einzog. Bereits am 9. Juli 1925 wechselte er jedoch zur Nazipartei über. [1]
Einer der aggressivsten und zynischsten Abgeordneten…
Der inzwischen als Rechtsanwalt Zugelassene gehörte zu den aggressivsten und zynischsten Abgeordneten, über die die Nazibewegung verfügte. Freisler war in zahllose Händel verwickelt. Als man ihm in einer parlamentarischen Debatte vorhielt, er sei in nicht weniger als fünf Ehrengerichtsverfahren der Anwaltskammern von Kassel und Leipzig unterlegen und zweimal von ordentlichen Gerichten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden, parierte er höhnisch: Es kommen noch mehr dazu. [2]
Mißhandlungen von Juden
Seine brutale Rachsucht zeigte sich besonders nach der Machtübergabe an die Nazis. Schon im Braunbuch über die Naziverbrechen von 1933 tauchte der Name Freisler auf. In einem Bericht aus Kassel hieß es, daß am 17. März 1933 Mitglieder der jüdischen Gemeinde von Nazis mißhandelt wurden. Ursächlich dafür „waren regelmäßig kleinliche Gehässigkeiten eines Prominenten der NSDAP“. So wurde Rechtsanwalt Max Plaut im Hauptversammlungslokal der Nazipartei wegen „beruflicher Verfehlungen“ zu 200 Stockschlägen ,,verurteilt“, denen er zehn Tage später erlag. Ebenso mußte ein weiterer jüdischer Advokat, Rechtsanwalt Dalberg, grausame Torturen erleiden. In dem zeitgenössischen Report hieß es dazu:
,,Bemerkenswert ist, daß Dalberg kurze Zeit vorher einen Streit mit dem damaligen Rechtsanwalt, jetzigen Ministerialdirektor Dr. Freisler gehabt hatte und daß ihm dies auch während der Mißhandlung vorgehalten wurde. Es besteht also kein Zweifel darüber, daß die Folterung des Rechtsanwalts Dalberg auf direkten Befehl dieses zur damaligen Zeit obersten Führers der Kasseler NSDAP und jetzigen hohen preußischen Beamten erfolgt ist. Dalberg wurde auch sein langer Vollbart abgeschnitten. Die Verletzungen von D. waren so schwer, daß die Ärzte einige Tage befürchteten, ein Bein müßte amputiert werden.“ [3]
Judenfeindliche Provokationen
Über antijüdische Provokationen, die wenige Tage später in Kassel stattfanden, berichtete eine Leipziger Zeitung:
,,Am 1. April, dem reichsweit verkündeten Tag des Boykotts jüdischer Geschäfte, zäunte die SA auf dem Friedrichsplatz vor dem Warenhaus Tietz ein Viereck mit Stacheldraht in Käfigform ab und versah es mit einem Schild ,Konzentrationslager für widerspenstige Staatsbürqer, die ihre Einkäufe bei Juden tätigen!‘ Im Innern des Drahtverschlaqes befand sich ein Esel.“ [4]
Mit dem Initiator solcher Aktionen hatten die Gewalthaber wahrlich jenen Mann auf den Präsidentenstuhl des obersten politischen Gerichtshofs in Nazideutschland befördert, der ihren Vorstellungen von einem sich als „Fallbeilmaschine“ {5] verstehenden Nationalgerichtshof Geltung verschaffen konnte wie kein anderer.
Ein wortreicher, fanatischer Faschist
Dabei verfügte der neue „Großinquisitor des Großdeutschen Reiches“ [6] – im Gegensatz zu seinem Vorgänger – erkennbar über Intelligenz. Davon zeugten nicht zuletzt seine zahlreichen Publikationen zu den vielfältigsten Themenkreisen, wenn auch sein Stil häufig durch politische Plattheiten und juristische Ungereimtheiten auffiel.“ Freisler liebte es, sich auch außerhalb des Verhandlungssaales wortreich zu produzieren. So sprach er am 5. Juli 1944 vor der von den Nazis in Krakau installierten „Gesellschaft der Wissenschaften“ über das Thema „2000 Jahre deutsches Soldatentum“. Noch im Februar 1945 plante er eine Reise nach Norditalien, um auf Einladung des Generalfeldmarschalls Albert von Kesselring Vorträge vor Offizieren zu halten.“ Es gab kaum ein Thema, über das zu schreiben oder zu sprechen Freisler nicht bereit gewesen wäre.
Freislers selbstherrliche Verwaltungführung
Als dieser brutale Fanatiker als Präsident in den Volksgerichtshof einzog, widmete er sich zunächst einmal dessen Geschäftsverteilung. Obwohl Thierack diese letztmalig drei Tage vor seinem Ausscheiden korrigiert hatte, griff der neue Präsident schon drei Wochen später erneut in die Kompetenzregelung ein.
,,Zur Entlastung des überlasteten 2. Senats, und um selbst an der gesamten Rechtsprechung des Volksgerichtshofs teilnehmen zu können, ändere ich zunächst die bisherige Geschäftsverteilung wie folgt ab: 1) Dem 1. Senat und dem Senat der Herrn Vizepräsidenten kann der Präsident des Volksgerichtshofs Einzelsachen zur Bearbeitung zuteilen, die allgemein nicht zu deren Geschäftsbereich gehören.“ [9]
Diese Festlegung diente vor allem dazu, Freislers eigene Macht auszudehnen. Dafür spricht auch, daß die drei weiteren am 10. September getroffenen Anordnungen ausschließlich die Rechte des 1. Senats erweiterten, dem dafür fünf Tage später zwei neue Richter zugeteilt wurden.
Aufbau brutaler Machtstrukturen
Gleichwohl reichte das dem Präsidenten noch nicht. Weitere drei Wochen später überraschte er seine Untergebenen mit der Order:
„Nachdem der Herr Minister auf meine Bitte und seit meinem Dienstantritt als Präsident zehn hauptamtliche Hilfsrichter zugewiesen hat, davon zum 1. 10. acht, kann die Geschäftsverteilung so, wie ich es in meiner letzten Verfügung zur Geschäftsverteilung angedeutet habe, weiter entwickelt werden.“ [10]
Danach folgte eine Aufstellung, die sich überwiegend dem 1. Senat widmete, während die Kompetenzen der anderen fünf Senate nur knapp gestreift wurden. Freisler behielt sich das letzte Wort in allen jenen Fällen vor, in denen es Unstimmigkeiten darüber gab, welcher Senat eigentlich zuständig sei. Hatte Thierack noch danach getrachtet, viele Prozesse vor anderen Senaten seines Tribunals führen zu lassen, konnte der neue Präsident praktisch jedes ihn – aus welchen Gründen auch immer – interessierende Verfahren an sich ziehen. Es gab fortan am Volksgerichtshof nur noch den von Freisler nach politischen Opportunitätsgründen bestimmten Richter. Der war er immer dann selbst, wenn es sich nach seinem Verständnis um für das System bedeutungsvolle Fälle handelte. [11]
Grausame Mordjustiz gegen drei Münchner Studenten
Mit welchem blindwütigen Eifer Freisler dann vorging, zeigte sich besonders deutlich, als er im Februar 1943 in größter Hast zum Prozeß gegen die Studenten Hans und Sophie Scholl sowie Christof Probst nach München aufbrach. In der dortigen Universität waren die Geschwister Scholl am 18. Februar festgenommen worden, nachdem sie antifaschistische Flugblätter ausgelegt bzw. in den Lichthof geworfen hatten. Drei Tage später, am Sonntag dem 21. Februar, übergab man ihnen die Anklageschrift in der Zelle mit dem Bemerken, die Verhandlung fände am folgenden Tag statt. In der Tat erging gegen die drei Studenten am 22. Februar 1943 das Todesurteil, das noch am gleichen Tage vollstreckt wurde. [12] Wohl nie zuvor hatte Anselm von Feuerbachs Wort vom eilfertigen Richterspruch, der oft nur eilendes Unrecht ist, eine so grausige Realität erlangt wie an diesem Tage.
Jedes zweite Urteil verkündete den Tod
In der Ära Freisler wuchs die Zahl der Todesurteile im unvorstellbaren rviaße. Während Freislers Präsidentschaft wurde nahezu jeder zweite vor dem Volksgerichtshof Angeklagte dem Henker überantwortet. Im Jahre 1943 galt das für 1662 von 3338 vor Gericht Gestellten, und 1944 war dieses Verhältnis 2097 zu 4428. Über die Zahl der verhängten Höchststrafen und den Anteil der einzelnen Senate daran, insbesondere den hohen Anteil des 1. Senats, berichtete der Präsident des Volksgerichtshofs dem Justizministerium jeweils am 11. Januar für das zurückliegende Jahr. [13]

Zügelloser Terror gegen die Kommunisten
Beim Gros dieser Verurteilten handelte es sich um Mitglieder, Funktionäre oder Anhänger der KPD, die nach dem Überfall Nazideutschlands auf die UdSSR einem noch zügelloseren Terror ausgesetzt waren als zuvor. Wie sich aus der im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß vorgelegten „Führerinformation“ Nr. 28 ergibt, meldete der damals geschäftsführende Reichsjustizminister Franz Schlegelberger am 29. Mai 1942, ,,kommunistischer Hochverrat“ werde regelmäßig mit dem Tode bestraft. [14] In der Tat hat der Volksgerichtshof praktisch jede kommunistische Betätigung – worunter man selbst das Spenden einiger Groschen für die Rote Hilfe verstand – als todeswürdig betrachtet. Mit einem gleichfalls in Nürnberg erörterten Schreiben vom 16. Oktober 1942 (Dokument NG 176) meldete Freisler dem Justizminister: ,,Kommunistischen Hochverrat während des Krieges mit den Sowjets betrachtet der Volksgerichtshof selbstverständlich zugleich als Feindbegünstigung.“ [15]

Kommunisten und Sozialdemokraten wurden ermordet
Unter der schier endlosen Liste der Namen der dem Schafott überantworteten sind die der hervorragenden Repräsentanten der KPD Bernhard Bästlein, Conrad Blenkle, Otto Engert, Hanno Günther, Franz Jacob, Paul Junius, Heinz Kapelle, Alfred Kowalke, Friedrich Kresse, Georg Lechleiter, Theodor Neubauer, Anton Saefkow, Georg Schumann, Georg Schwarz, Herbert Tschäpe, Robert Uhrig und William Zipperer, die hier stellvertretend für alle ihre Kampfgenossen genannt werden. Auch die SPD mußte einen hohen Blutzoll entrichten. Hermann Frieb, Julius Leber, Wilhelm Leuschner, Adolf Reichwein, Josef Wager und Eduard Zachert zählten zu jenen Sozialdemokraten, die der Volksgerichtshof umbringen ließ.
Deutscher Justiz-Terror gegen die überfallenenen Länder
Der gesteigerte Terror richtete sich zugleich gegen Bürger der von Nazideutschland überfallenen Länder. Hatte Freisler die Prozedur nach der berüchtigten Polen-Strafrechtsverordnung [16] als „rein autoritäres Strafrecht“ mit ,,politischem Charakter“ bewertet, so galt das auch für die seit 1942 am Volksgerichtshof angestrengten·,,Nacht-und-Nebel-Prozesse“ [17]
Nach den von Hitler angewiesenen und vom Oberkommando der Wehrmacht am 7. Dezember 1941 herausgegebenen Richtlinien [18] waren tatsächliche oder vermeintliche Angriffe gegen das nazistische Okkupationsregime in Belgien, den Niederlanden, den besetzten Gebieten Frankreichs und in Norwegen grundsätzlich mit der Todesstrafe zu ahnden. Soweit das nicht unverzüglich möglich war bzw. die Okkupationsbehörden Bedenken gegen ein Kriegsgerichtsverfahren hatten, mußten die Verdächtigen ins Reich überführt werden, um sie hier abzuurteilen.

Verurteilung ohne Beweis
Verschiedentlich erwies es sich für die Nazijustiz recht kompliziert, NN-Prozesse zu führen. Vielfach konnte die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben, weil ihr Beweise nicht vorlagen. In anderen Fällen scheuten die Machthaber den Prozeß. Schließlich gab es Freisprüche, Einstellungen oder relativ kurze Freiheitsstrafen. Als Thierack das erfuhr, entschied er am 24. September 1942: Keiner dieser Gefangenen dürfe freigelassen werden, sie seien vielmehr durchweg der Gestapo zur KZ-Einweisung zu übergeben. So funktionierte die Kooperation zwischen der Justiz und der Gestapo bzw. SS auch auf diesem Gebiet.
… ab ins KZ !
Unabhängig davon ordnete das Reichssicherheitshauptamt mit Erlaß vom 31. Mai 1943 an, daß künftig auch „NN-Häftlinge neuer Art“ ohne Einschaltung der Justiz „in die Konzentrationslager im Reich“ zu überführen waren. Ab 30. Juli 1944 wurden NN-Gefangene generell nicht mehr der Justiz ‚übergeben. Schließlich bestimmte ein Erlaß des Oberkommandos der Wehrmacht vom 24. September 1944, daß alle bis dahin von der Justiz nach dem NN-Erlaß Abgeurteilten – mit Ausnahme zum Tode Verurteilter, deren Hinrichtung angeordnet war- in Konzentrationslager zu überführen waren. [19]
Keine Auskünfte…
Diese Gefangenen unterlagen auch im Bereich der Justiz einer absoluten Isolationshaft. Sie durften weder Post empfangen noch verschicken, über ihren Verbleib erteilten die Behörden keine Auskunft. Die gegen diese Häftlinge verhängten Strafen gelangten nicht in das Strafregister. Abschiedsbriefe der Hingerichteten unterlagen nicht der Beförderung, und die Standesämter am Vollstreckungsort durften keine Auskünfte über Todesfälle erteilen. Selbst für den Fall, daß ein weiblicher Nacht-und-Nebel-Häftling entbinden würde, hatte das Reichsjustizministerium vorgesorgt: Die Geburt des Neugeborenen durfte zwar beurkundet werden, jedoch verhängte man auch darüber eine totale Auskunftssperre.
Um der sich häufenden Prozesse gegen solche ausländischen Staatsbürger Herr zu werden, ließ Freisler sein Tribunal gleich im Zuchthaus tagen…
[1] Ausführliche Angaben über Freislers Lebensweg bei: G.Buchheit, Richter in roter Robe. Freisler Präsident des Volksgerichtshofs, München 1968.
[2] Diese Auseinandersetzung fand am 22.Juni 1932 anläßlich einer Justizdebatte im Preußischen Landtag statt, dem Freisler seit jenem Jahr angehörte. Vgl. dazu den Bericht in: Die Justiz, Bd. VII/10-11, Juli/August 1932, S.455ff.
[3] Braunbuch über Reichstagsbrand und Hitlerterror, Basel 1933 (Reprintausgabe, Berlin 1980, S.230f.).
[4] Leipziger Neueste Nachrichten vom 1.4.1933.
[5] So charakterisierte Robert Kempner den Volksgerichtshof in einem an BRD-Bundesjustizminister Engelhard gerichteten, am 4.November 1982 veröffentlichten Brief.
[6] So G.Buchheit, a.a.O., S.43.
[7] Eine Liste von Freislers Publikationen veröffentlichte G.Buchheit, a.a.O., S.286f.
[8] Vgl. W.Wagner, Der Volksgerichtshof im nationalsozialistischen Staat, Stuttgart 1974, S.834.
[9] Archiv Generalstaatsanwalt der DDR, 234-44-1980.
[10] ebenda
[11] Wie Freisler die Spruchpraxis dirigierte, beweist seine Meldung an den Justizminister vom 3. Januar 1944: Nachdem beim Luftangriff vom 23.November 1943 „das Hauptgebäude des Volksgerichtshofs durch Brand zerstört und viele Akten mit vernichtet worden sind, mußte ein Teil der Prozesse ohne Akten durchgeführt werden. Dies ist nach Verständigung mit der Verteidigung unbemerkt gelungen.“ (ZSTA Potsdam, Film 3910).
[12] Vgl. Wir schweigen nicht! Eine Dokumentation über den antifaschistischen Kampf Münchner Studenten 1942/1943; Berlin 1983, S.138 ff.
[13] Zahlen nach: W.Wagner, Der Volksgerichtshof im nationalsozialistischen Staat, Stuttgart 1974, S.946. Worauf die geringfügige Abweichung der von Freisler genannten und bei Wagner wiedergegebenen Zahlen von anderen Statistiken (vgl. Übersicht über die Urteile des Volksgerichtshofs im Abschn. „Fazit“) zurückzuführen ist, ließ sich nicht klären.
[14] Vgl. a.a.O., S.117.
[15] ebenda
[16] Verordnung über die Strafrechtspflege gegen Juden und Polen in den eingegliederten Ostgebieten vom 4.Dezember 1941, RGBI. 1 1941 S.759 (vgl. Abdruck im Anhang); vgl. ferner R.Freisler, „Das deutsche Polenstrafrecht“, DJ, 1941/51-52, S.1129, DJ, 1942/2, S.25, und DJ, 1942/3, S.41.
[17] Nachdem der Volksgerichtshof ursprünglich damit nicht betraut war, wurde er am 14. Oktober 1942 „im Rahmen seiner Zuständigkeit“ auch mit solchen Prozessen beauftragt.
[18] Deren Wortlaut ist veröffentlicht bei: H.A.Jacobsen, 1939-1945. Der zweite Weltkrieg in Chronik und Dokumenten, Darmstadt 1959, S.418f. – In der UdSSR, Polen, der CSSR und in Südosteuropa gab es keine „Nacht-und-Nebel-Gefangenen“. Hier verzichteten die Nazis in gleichgelagerten Fällen auf gerichtsförmige Verfahren. Entweder exekutierten sie sofort oder setzten aus Gestapooffizieren bestehende „polizeiliche Standgerichte“ ein, die binnen weniger Minuten Serien von Todesurteilen verkündeten.
[19] Die Gesamtzahl der NN-Gefangenen im Bereich der Justiz betrug etwa 7.000. Exakte Zahlen stehen nur bis zum 30. April 1944 zur Verfügung. Damals gab es 6.639 NN-Häftlinge, von denen 1.793 verurteilt waren, davon 427 durch den Volksgerichtshof, von denen 304 bereits per 1. November 1943 ausgewiesen waren. Da bei dem Luftangriff in der Nacht zum 24. November 1943 nahezu sämtliche NN-Akten beim Oberreichsanwalt vernichtet wurden, gestalteten sich zahlreiche Prozesse in der Folgezeit außerordentlich zeitaufwendig (vgl. L.Gruchmann, „Nacht-und-Nebel-Justtz. Die Mitwirkung deutscher Strafgerichte an der Bekämpfung des Widerstands in den besetzten westeuropäischen Ländern 1942-1944“, VjfZ, 1981/3, S.342ff.).
Quelle:
Günther Weiland: „Das war der Volksgerichtshof. Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 1989, S.78-86.
Siehe auch:
Die Nazis und die bürgerliche Klassenjustiz in der BRD
Kurt Gossweiler: Faschismus in der BRD
Tatsachen werden bestritten! Der Begriff „Tatsachen leugnen“ war üblich in Nazideutschland, insbesondere bei den Schauprozessen die den Widerstandskämpfern gegen Hitler gemacht wurden. Im Nazideutsch heißt das heute: „Corona-Leugner“, „Holocaust-Leugner“, Die Leugner
und das ganze in den Staatsmedien verbreitete Deutsch !
Man muss nur genau hinhören (und auch lesen). Danke Georg!