Dieses Gerichtsurteil ist eine kleine Sensation… (aktualisiert: 26.6.2021)

KlassenzimmerWährend sich zwischen der chaotisch „regierenden“ Linkspartei und einem kleinen, machtbesessenen CDU-Landesfürsten in der deutschen Provinz Thüringen (wo offenbar – wie zu Kaiser Wilhelm’s Zeiten – immer noch Kleinstaaterei herrscht) erneut ein regionaler Kompetenzstreit um die angeblich „freiwillige“ Corona-Testpflicht und die von der Regierung befohlene Maskenpflicht für Grundschüler entzündet, hat das Amtsgericht Weimar per Beschluß vom 08.04.2021 (Az.: 9 F 148/21) auf Antrag zweier Eltern im Namen ihrer Kinder den Leitungen und Lehrern zweier Schulen sowie deren Vorgesetzten der Schulleitungen untersagt, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben:

  1.  im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OP-Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen,
  2. Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,
  3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.

Und dabei wird angeordnet, den Präsenzunterricht an der Schule aufrechtzuerhalten.

Das Urteil ist beispielgebend. Es ging sofort um die Welt und wurde in mehrere Sprachen übersetzt. In aller Ausführlichkeit und mit wissenschaftlicher Genauigkeit begründet das Gericht auf 178 Seiten seinen Beschluß. Man kann nur hoffen, daß andere deutsche Gerichte sich dem Urteil unverzüglich anschließen werden.

Nebenbei sei bemerkt, daß diese Art „Schulunterricht“, wie er in Thüringen seit einen ganzen Jahr vor sich hin gammelt, weit hinter dem zurückbleibt, was vor mehr als hundert Jahren an Thüringer Volksschulen stattfand. Selbst Kaiser Wilhelm II. würde sich im Grabe umdrehen, wenn er dieses Elend in seinem „geliebten Vaterland“ hätte mitansehen müssen. Den Lehrern kann man am wenigsten Schuld daran geben; viele Lehrer haben sich krank gemeldet. (Wie übrigens auch ganze Polizeieinheiten, die nicht mehr einsatzbereit sind, weil Polizisten sich weigern, auf friedlich demonstrierende Bürger einzuprügeln!)

Aber nicht nur das! Ein Staat wie die BRD, der rückständiger und reaktionärer ist als das kaiserliche Deutschland, und in dem die Monopolbourgeoisie eine volksfeindliche Politik veranstaltet, die an finsterste Zeiten des Mittelalters erinnert, wo regelmäßig Hexenverbrennungen stattfanden und kleinstaaterische Duodezfürsten dem Volk mit Hilfe der Pfaffen Angst und Schrecken einjagten, wo die arbeitenden Klassen bis aufs Blut ausgequetscht wurden – so ein Staat ist das letzte, was man den Menschen im 21. Jahrhundert zumuten kann.

Wir werden sehen, was geschieht. Am Montag werden wir feststellen: „Sind wir hier“, wie der Jurist Dr. Reiner Füllmich so treffend sagte, „tatsächlich in einem totalitären Faschismus?“ – und darum müßt ihr tun, was der Führer befiehlt! Sollte sich also die selbsternannte „Elite“ mit ihrer menschenverachtenden Unterdrückungsmaschinerie weiterhin an die faschistische Agenda der Gates-Mafia halten… ja, dann wird das so sein!

Hier zum Herunterladen und Weitergeben – das Urteil:

pdfimage 210408 AG Weimar


Einige Fakten:

  • Die PCR (Polymerase Chain Reaction) Ist kein Test, sondern ein Amplifikations·Verfahren und vom Erfinder Kary Mullis als Virentest ausdrücklich für ungeeignet erklärt. Mit Ihm läßt sich alles nachweisen, was man wlll, sofern man nur genügend Wiederholungen durchführt. Die Positiv-Fehlerrate liegt bei ca. 60%.
  • Eine Pandemie existiert nicht, da gemäß der offiziellen Zahlen keine erhöhte Sterblichkeit vorliegt!
  • Masken schützen erwiesenermaßen nicht vor Viren und nicht einmal vor Bakterien (siehe Packungsbeschriftung). Allerdings gibt es über 700 (!) wissenschaftliche Studien, welche die gesundheltsgefährdenden Folgen solcher Masken belegen!
  • Die Existenz des angeblich neuen Corona-Virus wurde bisher nicht bewiesen, da es wissenschaftlich noch keinem gelungen ist, diesen Virus zu isolieren!
  • Die sogenannten „Schutz-Impfungen“ sind keine Impfungen, da sie keine abgeschwächten Viren beinhalten, sondern es handelt ich um ein gefährliches gentechnisches Experiment, das entsprechend dem Nürnberger Tribunal verboten ist!
  • Die Pandemie-Maßnahmen und Verordnungen, verfügen nicht über die notwendigen Zustimmung und sind grundgesetzwidrig!
  • Alle bisherigen Maßnahmen bewirken keine Veränderung (Verbesserung) außer der Zerstörung der Wirtschaft kleinerer und mittlerer Unternehmen, zu verschärfter Ausbeutung und Unterdrückung, zu einem massiven Anstieg von Arbeitslosigkeit und Selbstmorden und zu psychischen Schäden, vor allem bei Kindern, einsamen und älteren Menschen!
  • Die Agenda, nach der die Regierung gezwungen wurde zu handeln, ist der „Fahrplan“ der internationalen Finanzoligarchie und des Monopolkapitals, nach dem

a) die Menschheit drastisch um 2 Milliarden Menschen reduziert,
b) die kapitalistische Wirtschaft zur besseren Kontrolle digitalisiert,
c) die verbliebenen Lohnempfänger gechipt und versklavt werden sollen.


Was derzeit in der Welt geschieht, ist die verbrecherische Fortsetzung der menschenverachtenden Theorie des britischen Geistlichen, Ideologen und Ökonomen Thomas Robert Malthus (1766-1834) durch die Gates-Foundation im Komplott mit der WHO und dem IWF.  Der Neo-Malthusianismus ist eine verbrecherische Ideologie des Imperialismus. Karl Marx und Friedrich Engels bezeichneten den Malthusianismus als „Apologie des Elends der Arbeiterklasse“ und als „offenste Kriegserklärung der Bourgeoisie gegen das Proletariat“.

Als geeignete Mittel zur Reduzierung der Bevölkerung bezeichnete dieser britische Pfaffe T.R. Malthus:

  • geschlechtliche Enthaltsamkeit (das will Gates mit einer „Impfung“ erzwingen !)
  • Einschränkung der Armenunterstützung (wie schon in der BRD mit Hartz 4 !)
  • Elend (wie gerade praktiziert mit massenhafter Stillegung der Wirtschaft !)
  • Seuchen (dazu wurde die angebliche Corona-Pandemie erfunden !)
  • Kriege (wie gerade in der Ukraine, später gegen Rußland !)

Oberlandesgericht Karlsruhe stützt Zuständigkeit des Weimarer Familienrichters

Wie die dem Corona-Ausschuß nahestehenden 2020News mitteilen, hat der 20. Zivilsenat – Senat für Familiensachen – des OLG Karlsruhe entschieden, dass bei dem Hinweis auf eine Kindeswohl-Gefährdung (§ 1666 BGB) in der Schule das Familiengericht und nicht das Verwaltungsgericht zuständig sei. Das Familiengericht habe nach pflichtgemäßem Ermessen sogleich Vorermittlungen einzuleiten und danach über die Eröffnung eines Verfahrens zu entscheiden. – Dies bedeutet, daß der Rechtsbeugungs-Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen den Familienrichter in Weimar, der nach einem entsprechenden Hinweis von Eltern seine Zuständigkeit geltend gemacht und schulische Corona-Maßnahmen aufgehoben hatte, jeder Grundlage entbehrt. (Quelle: fassadenkratzer.wordpress.com)

Weiterlesen


Entscheidungspingpong um die Prüfung von Kindswohlgefährdungen gem. § 1666 BGB

Am 14. Mai 2021 hat das Thüringer Oberlandesgericht den Rechtsweg zum Familiengericht wegen einer möglichen Kindswohlgefährdung durch Masken-, Abstands- und Testpflicht in der Schule für unzulässig erklärt. Mit dieser Entscheidung sei das Sensationsurteil aus Weimar aufgehoben worden und, so vermittelt die Berichterstattung in Spiegel, Focus etc., der Weg zu den Familiengerichten verschlossen. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung aus Jena. Zuvor hatte bereits das Oberlandesgericht Karlsruhe eine Zuständigkeit des Familiengerichts bejaht. Eine neue Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 17. Mai 2021 bestätigt nun erneut, dass es das Familiengericht ist, das in der Frage einer möglichen Kindswohlgefährung durch die Maßnahmen zur Prüfung verpflichtet ist.

Bislang liegt aus Thüringen nur eine Presseerklärung vor. Darin heißt es: “Auf die sofortige Beschwerde des Freistaates Thüringen hat das Thüringer Oberlandesgericht mit Beschluß vom 14.05.2021 den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Weimar vom 09.04.2021 aufgehoben, den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für unzulässig erklärt und das Verfahren eingestellt…. Eine Befugnis des Familiengerichts zum Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung des Kindeswohls gegenüber Behörden bzw. Beamten dieser Behörden folge insbesondere nicht aus § 1666 Abs. 4 BGB. Behörden, Regierungen und sonstige Träger staatlicher Gewalt seien nämlich keine „Dritte“ im Sinne der Vorschrift, gegen die in Angelegenheiten der Personensorge Maßnahmen getroffen werden könnten.”

Wenn man dieser Argumentation folgen wollte, wären Kinder gegenüber staatlich veranlasstem Unrecht schutzlos gestellt, was bereits das Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte KRiStA in seinem Gutachten festgestellt hatte: “Das familienrechtliche Verfahren nach § 1666 BGB ist in mehrfacher Hinsicht durch kinder- und kinderschutzbezogene Besonderheiten geprägt, wozu auch der Beschleunigungsgrundsatz gehört. Zudem sind die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten antrags- bzw. klageabhängig ausgestaltet, während der Gesetzgeber bei der Regelung des § 1666 BGB bewusst auf ein solches Erfordernis verzichtet hat. Letzteres ergibt sich aus der Funktion des staatlichen Wächteramtes, dessen Ausübung nicht von der Initiative Privater oder von Behörden abhängen kann (Staudinger/Coester (2020) BGB § 1666, Rn. 261).”

In der neuesten Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg heißt es: “Vielmehr hat das Familiengericht aufgrund der Anregung nach pflichtgemäßem Ermessen Vorermittlungen anzustellen. Besteht tatsächlich ein die Verfahrenseinleitung rechtfertigender Anlass, muss das Familiengericht schliesslich ein (förmliches) Verfahren einleiten.” Seine eher formale Begründung: mit der Anregung nach § 1666 BGB, dem Anschreiben ans Gericht, sei – anders als bei einem Antrag im Verwaltungsrecht – noch kein gerichtliches Verfahren eröffnet, so dass es nichts gäbe, was ans Verwaltungsgericht verwiesen werden könne. In beiden Verfahren ist die Beschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen worden.

Die 2020News UG regt derzeit massenhaft Prüfungen auf Kindswohlgefährungen gem. § 1666 BGB an. Jeder kann gefährdete Kinder melden. Die lokale Verifizierung der Meldungen erfolgt in Kooperation mit der Partei dieBasis. Hier nähere Information zu der Aktion.

Beitrag gespiegelt von: 2020news.de


Aktualisierung (26. Juni 2021):

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluß vom 16. Juni 2021 entschieden, daß Verfahren, die aufgrund einer Anregung gem. § 1666 BGB vor dem Familiengericht anhängig sind, nicht an das Verwaltungsgericht verwiesen werden können. Die Familiengerichte bleiben also zur Entscheidung über eine mögliche Kindswohlgefährung berufen.

Vor diesem Hintergrund dürften sich die Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den Weimarer Richter Christian Dettmar, der – ganz im Einklang mit der vorstehenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts – in einem Parallelfall von seiner Zuständigkeit ausgegangen war, endgültig erledigt haben. Richter Dettmar hatte in seiner als Sensationsurteil bekannt gewordenen Entscheidung eine Kindswohlgefährdung durch das Masken- und Abstandsgebot sowie die Testpflicht in zwei Weimarer Schulen bejaht. Erstmalig hatte sich ein Richter auf Basis von Sachverständigengutachten mit der massnahmeninduzierten Gefährdungslage auseinandergesetzt.

Quelle: https://2020news.de/familiengerichte-sind-fuer-%c2%a7-1666-bgb-zustaendig/

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29 Antworten zu Dieses Gerichtsurteil ist eine kleine Sensation… (aktualisiert: 26.6.2021)

  1. Erfurt schreibt:

    Ja das macht Mut. Übrigens sollte gestern in karlsruhe eine Demo stattfinden zum Thema Zero covid. Keine Sau ist dahin gegangen 😊

  2. Hanna Fleiss schreibt:

    Sascha, leider hat dieses Urteil nicht das Amtsgericht gefällt, sondern das Familiengericht. Und das hat in juristischen Kreisen ungefähr den Ruf „Nicht satisfaktionsfähig“. 2020news spricht von Tatsachenferne des CDU-gekrönten Gesetzgebers, „die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat“. Anzunehmen, dass er nicht in der Lage ist, diese wissenschaftliche Begründung des Urteils überhaupt begreifen zu können.

    • Erfurt schreibt:

      Danke Hannah!
      Was wird von der bürgerlichen Gesetzgebung zu halten haben wissen wir doch.
      Schönen Sonntag weiterhin

    • Andi67 schreibt:

      @Hanna Fleiss, NEIN Hanna, da irrst du! Das Urteil GERADE weil es ein Familiengericht ist, ist BINDEND.

      Die kritischen STAATSANWÄLTE erklären das wie folgt:

      „Nölken (einer der kritischen Staatsanwälte) rief den Freistaat Thüringen und seine betroffenen Behörden und Schulen auf, die Gerichtsentscheidung zu befolgen. In einer ersten Stellungnahme hatte das Bildungsministerium in Erfurt die praktische Relevanz des Weimarer Beschlusses angezweifelt und zudem angekündigt, gegen die Entscheidung vor das Oberlandesgericht Jena ziehen zu wollen.

      –Bei sorgfältiger Prüfung der Rechtslage werde der Staatsregierung aber sicher auffallen, dass nach § 57 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) gar kein Rechtsmittel gegen eine einstweilige Anordnung des Familiengerichts gegeben sei. —

      „In einem Rechtsstaat muss man Gerichtsentscheidungen auch dann respektieren, wenn sie einem nicht gefallen. Das gilt auch für die Thüringer Staatsregierung“, stellte KRiStA-Sprecher Oliver Nölken klar.“:

      https://netzwerkkrista.de/2021/04/11/pressemitteilung-2-21-gericht-ordnet-rueckkehr-zur-normalitaet-an-schulen-an-netzwerk-krista-begruesst-paukenschlag-von-weimar/

      ein anderer Rechtsanwalt fasst an anderer Stelle zusammen (ist von der Telegramm Seite von: Wir machen auf ):

      Altenburg: Rechtsanwalt Hummel +++

      In dem Beschluss des Amtsgerichts Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21 wurde eine Entscheidung im Kinderschutzverfahren getroffen.
      Das Gericht hat für die Schulen im Weimarer Land das Tragen von Masken, das Einhalten von Abständen sowie sämtliche Coronatests untersagt. Darüber hinaus wurden die Schulen verpflichtet, uneingeschränkten Präsensunterricht durchzuführen. Diese Entscheidung kann das Familiengericht treffen und sie durchbricht sämtliche anderen Anordnungen. Selbst wenn also die Bundesregierung in der kommenden Woche das Infektionsschutzgesetz wieder ändern und das gesamte Land lockdownen sollte, bleibt diese Entscheidung rechtswirksam und aufrechterhalten. Die Einzelfallentscheidung des Familiengerichts geht jeder Entscheidung von Regierungen und Landesregierungen und auch allen anderen Entscheidungen vor. Dies nennt man Gewaltenteilung. So funktioniert (eigentlich) der Rechtsstaat!

      Selbstverständlich gilt diese Entscheidung zunächst nur für das Weimar Land. Aber jeder Familienrichter in jedem Familiengericht in Deutschland kann diese Entscheidung in seinem Zuständigkeitsbereich für seinen Amtsgerichtsbezirk treffen. Wir werden in der kommenden Woche alle Familienrichter darauf ansprechen.

      Das Amtsgericht hat im Übrigen dem Freistaat Thüringen 18 Fragen gestellt (nachzulesen auf Seite 16-18 des Beschlusses). Antwort: keine!

      Doch vollkommen unabhängig von der formalen juristischen Wirksamkeit für das Weimar Land (im Moment) hat das Gericht erstmalig in Deutschland Beweis erhoben zur angeblichen Pandemie und diverse Sachverständigengutachten eingeholt. Im Ergebnis dieser unabhängigen Sachverständigengutachten kommt das Gericht zu dem Schluss, dass sämtliche Coronamaßnahmen rechtswidrig sind. Weder haben die Masken einen nachvollziehbaren Nutzen noch stellen die durchgeführten Tests Infektionen fest. Die Sachverständigen führen vielmehr aus, dass die Masken mehr schaden als nutzen. Die Kenntnis dieser Entscheidung und dieser Gutachten führt dazu, dass jeder, der sich an der Umsetzung dieser rechtswidrigen staatlichen Maßnahmen beteiligt, sich strafbar macht. Erfolgt die Tätigkeit als Amtsperson, besteht die Strafbarkeit der Nötigung im Amt und der versuchten gefährlichen Körperverletzung! Dies sollte nunmehr endlich auch wirklich jedem klar sein. Es wird bei der Aufarbeitung nun niemand sagen können, er habe nur Anweisungen oder Befehle befolgt und er habe von all dem nichts gewusst. Es liegt jetzt klar auf der Hand, dass die Umsetzung solcher Maßnahmen insbesondere das Kindeswohl gefährden. Wer Kinder zwingt, Masken zu tragen oder sie zu Tests anhält oder ihnen den Präsensunterricht verweigert, handelt rechtswidrig und gegebenenfalls strafrechtlich relevant. Dies ist wahrlich keine Drohung, sondern ein Hinweis auf den Ernst der Lage. Mir ist vollkommen bewusst, dass wir alle jeder für sich versuchen, das Beste aus der Situation zu machen. Nur jetzt sind Entscheidungen zu treffen, vor denen man sich nicht mehr drücken kann. In diesem Sinne hoffe ich für uns alle, dass jeder die für sich richtige Entscheidung trifft.

      Jens-Uwe Hummel
      Rechtsanwalt

      • Hanna Fleiss schreibt:

        Andy, es geht nicht darum, dass dieses Urteil nicht bindend wäre. Es handelt sich um ein anderes Problem: Beim Corona-Ausschuss war der Richter des Familiengerichts anwesend, und er sagte inhaltlich, dass die Familiengerichte innerhalb der Hierarchie der Justiz immer ein wenig wie am Katzentisch sitzen, sie werden nicht ganz ernstgenommen.
        Und deshalb ist es unheimlich toll, dass sie gerade über dieses Urteil nicht einfach hinweggehen können, obwohl Politik und Medien bereits die Krallen geschärft haben und dieses Urteil entweder gar nicht beachten oder hysterisch angreifen. Sie kommen da auch mit juristischen Formalitäten, die das Urteil zu Fall bringen sollen. Daraus lernen wir, dass es nicht um unsere Gesundheit geht, schon gar nicht um die der Kinder, sondern um unsere Krankheit! Die sie uns mit allen ihren Anti-Corona-Maßnahmen aufzwingen wollen.
        Auf gut Deutsch: Sie wollen uns alle systematisch zu Idioten machen! Damit wir reif sind für den Chip im Kopf! Ich wusste ja, dass der Kapitalismus über Leichen geht, aber hatte die kleine Illusion, dass er so weit nicht gehen würde. Das sind keine Menschen, das sind Bestien! Der Beweis: die Reaktionen auf das Weimarer Urteil.

  3. Andi67 schreibt:

    Intressant finde ich dabei, das kurz nach bekanntwerden die Staats-trolle und Deppen aller Orten das Urteil anzweifeln, es sei „Fake“.
    Selbst die kapitalistischen Massenmedien geben es als „Fake“ aus (T-online fällt mir da aktuell ein). Es geht darum, den Deckel drauf zu halten und die Menschen zu verunsichern.

  4. Erfurt schreibt:

    Die thüringische landeszeitung hat schon geantwortet: mit wahnsinnig hohen Inzidenz Werten!

    Lach

    • sascha313 schreibt:

      Es dauert ja auch immer eine Weile, bis auch der letzte kapiert, daß alles Statistiken, Todeszahlen und Inzuidenzwerte nichts wert sind (obwowohl das Prof. Hockertz schon 2020 gesagt hat…)

  5. Weber Johann schreibt:

    Was hat die Rot-Rot-Grüne Landesregierung von Thüringen in ihrem Koalitionsvertrag besonders hervorgehoben?
    „Die DDR war eine Diktatur, kein Rechtsstaat. Weil durch unfreie Wahlen bereits die strukturelle demokratische Legitimation staatlichen Handelns fehlte, weil jedes Recht und jede Gerechtigkeit in der DDR ein Ende haben konnte, wenn einer der kleinen oder großen Mächtigen es so wollte, weil jedes Recht und jede Gerechtigkeit für diejenigen verloren waren, die sich nicht systemkonform verhielten, war die DDR in der Konsequenz ein Unrechtsstaat.“

    So ist die Reaktion der Thüringer Landesregierung auf dieses Weimarer Familiengericht:

    „Amtsgericht Weimar untersagt Maskenpflicht und Schnelltests an Schule – So reagiert das Ministerium
    Der stellvertretende Vorsitzende der Linken im Thüringer Landtag, Steffen Dittes, jedoch bestätigte am Samstag auf Twitter, dass das Urteil des Weimarer Amtsgerichts echt sei und man im Bildungs- und Justizministerium in Thüringen überprüfe, wie gegen dieses Urteil vorzugehen sei.

    Das Thüringer Bildungsministerium stellt dazu folgendes fest:
    • Eine ordnungsgemäße Bekanntgabe des Beschlusses ist bisher nicht erfolgt. Weder den Schulen noch der Landesregierung liegt der Beschluss in schriftlich ausgefertigter Form vor. Bisher gibt es lediglich eine Mail an die Schulleitungen.
    • Der Beschluss wirft gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf. So beschränkt sich die Zuständigkeit des Familiengerichts in Sorgerechtsverfahren auf Fragen des Sorgerechts; die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliegt dagegen den Verwaltungsgerichten.
    • Ob die Entscheidung angesichts dieser und weiterer verfahrensrechtlicher Probleme überhaupt rechtliche Wirkung entfaltet und Bestand haben kann, muss obergerichtlich überprüft werden. 
    • Da wären zunächst die Biologin Ulrike Kämmerer. Sie hatte die Nachweisbarkeit des Coronavirus durch PCR-Tests bezweifelt. Ihre Kritik ist ein in der Querdenker-Szene beliebtes Papier, das gerne verbreitet wird, um die veröffentlichten Zahlen anzuzweifeln. Außerdem wird Ines Kappstein als Gutachterin angegeben – eine bekennende Maskengegnerin, deren Klinik in Passau sich bereits zuvor von ihr distanziert hatte aufgrund ihrer Äußerungen.
    • Der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun hatte Zweifel an der Echtheit des Beschlusses des Amtsgerichts Weimar angemeldet und auf Twitter dargelegt, warum das Papier von üblicher Form und Inhalt anderer Gerichtsurteile abweicht. Das Schreiben, das inFranken.de vorliegt, bildet zum Beispiel anstatt eines Hinweises auf eine Gerichtsakte gesamte Gutachten ab – zumindest unüblich.
    • Nach der Bestätigung durch Steffen Dittes ist die entscheidendere Frage wohl nicht mehr die nach der Echtheit, sondern, ob und wie lange dieses Urteil Bestand hat und welche rechtlichen Folgen es nach sich ziehen wird. Eine Einschätzung, bzw. eine offizielle Aussage des Amtsgerichts Weimar sowie zuständiger Ministerien war am Wochenende bislang nicht erfolgt.
    • Das Amtsgericht Weimar war bereits im Januar in die Schlagzeilen geraten. Damals war ein Mann vor Gericht gestanden, weil er gegen die Thüringer Corona-Verordnung verstoßen hatte. Ein Richter erklärte damals das allgemeine Kontaktverbot für unverhältnismäßig und verfassungswidrig.  Der Richter klagte damals vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht gegen Corona-Maßnahmen und verlor zweimal. Das Urteil damals an das Oberlandesgericht Jena zur Überprüfung weitergeleitet.“

    https://www.infranken.de/ueberregional/deutschland/amtsgericht-weimar-urteil-zu-maskenpflicht-in-schulen-sorgt-fuer-aufsehen-art-5191309

    • sascha313 schreibt:

      …lächerlich! Die versuchen jetzt mit allen MItteln dagegen vorzugehen. Aber rechtlich ist die Anornung unanfechtbar. Sollte es dennoch dazu kommen, daß die Thür. Landesregierung das Gerichtsurteil mitachtet, dann wäre das eun offenner Verfassungsbruch und damit ein Handeln wie in einer faschistischen Diktatur!

    • Erfurt schreibt:

      Nun, dieser Staat ist doch bekannt dafür, daß er seine eigenen Beschlüsse einfach ignoriert. Was natürlich auch auf den Freistaat Thüringen zutrifft.

      Grüße aus dem Exil 😉

  6. Hanna Fleiss schreibt:

    Sascha, wir sehen doch – ob von der Höhe des Bundesverfassungsgerichts bis in die Niederungen der Kreisgerichte -, dass nur noch eine Regel gilt: Merkels Regel. Und sie hat ja auch gleich gekontert: mit einem nicht enden wollenden Dauerlockdown. 2020news schreibt heute, dass es vielfach angegriffen wird, hält sich aber zurück, was Regierungskreise angeht. Thüringens Bildungsminister Holter (Linke) hat auch gleich auf die Pauke gehauen: Das Urteil gilt nur für die beiden Kinder der Antragstellerin. Eine fiese Argumentation. Sind die anderen Kinder keine Kinder?
    Wann machen sich die anderen Amtsgerichte auf, für die Kinder ihrer Zuständigkeitsbereiche ähnliche oder sogar gleiche Urteile auszufertigen? Der Schiss in den Unterhosen der Richter muss gewaltig stinken.

    • sascha313 schreibt:

      …aber Du siehst, es gibt auch Richter, die sich nicht einschüchtern lassen. Die Vereinigung „Staatsanwälte/Richter für Aufklärung! hat den Beschluß begrüßt! Eine Entscheidung zur Sicherung des Kindeswohls!

  7. Weber Johann schreibt:

    Ich frage mich, wie reagieren die Wähler in Thüringen am 26.9.2021?
    Die Menschen in der DDR wurden von dieser Landesregierung menschenverachtend diffamiert, sie lebten in einen Unrechtsstaat.

    Und genau diese Landesregierung handelt so, „Die DDR war eine Diktatur, kein Rechtsstaat. …… weil jedes Recht und jede Gerechtigkeit für diejenigen verloren waren, die sich nicht systemkonform verhielten, war die DDR in der Konsequenz ein Unrechtsstaat.“

    Ich dachte sofort an Katarina Witt, die folgendes gesagt hatte, dem ich ausdrücklich zustimme:

    „Vielleicht könne diese Erfahrung auch dazu führen, «dass wir ehemaligen DDR Bürger uns nicht mehr erklären und verteidigen müssen».“
    https://www.berlin.de/aktuelles/panorama/6485838-4812170-aktuelle-coronapolitik-erinnert-katarina.html

    Sehr gut fand ich, dass sich Katarina Witt mit den Worten „dass wir ehemaligen DDR Bürger“ deutlich zu ihrem Leben in der DDR bekennt.

    Besonders stimme ich folgenden Worten von Katarina Witt zu: „ ….. uns nicht mehr erklären und verteidigen müssen“.

    Wichtig: Ich will keine Diskussion zu Katarina Witt „anzetteln“. Der Hinweis soll nur Leser anregen, darüber nachzudenken, ob es nicht an der Zeit ist, dass Menschen zu ihren Lebensleistungen in der DDR stehen.

    • sascha313 schreibt:

      Danke, lieber Johann, eigentlich hatte ich mir vorgenommen, selber ein paar Bemerkungen zu Katarina Witt zu schreiben, doch leider bin ich bisher nicht dazugekommen. Hier nur ihr gesamter Kommentar aus FB:

      • Erfurt schreibt:

        Ja auch diese Tusse gehört zu denen die nicht aufhören wollen die DDR postmortem mit Dreck zu bewerfen. Einfach widerlich!

      • Hanna Fleiss schreibt:

        Das ist ja alles richtig, Johann. Aber so ganz aufrichtig scheint mir Katarina Witt doch nicht zu sein, wenn sie sagt, sie erlebe jetzt die DDR 2.0. Das sagte sie öffentlich in ihrer ersten Meinungsäußerung.

    • tommmm schreibt:

      Ich möchte mit Frau Witt nicht in einem Atemzug genannt werden. Als DDR-Mensch lehne ich jeden Vertretungsanspruch durch dieses käufliche Individium ab.

    • „Vielleicht könne diese Erfahrung auch dazu führen, «dass wir ehemaligen DDR Bürger uns nicht mehr erklären und verteidigen müssen».“

      Sehr gut fand ich, dass sich Katarina Witt mit den Worten „dass wir ehemaligen DDR Bürger“ deutlich zu ihrem Leben in der DDR bekennt.

      Im Zusammenhang mit dem übrigen Text, kann ich darin kein Bekenntnis „zu ihrem Leben in der DDR“ erkennen. Sie vergleicht und setzt den Sozialismus der DDR mit dem Kapitalismus der BRD gleich, indem sie von einer Ähnlichkeit spricht, wobei sie die DDR genauso verdammt, wie die BRD.

      «“ehemalige“ DDR Bürger müssen sich nicht erklären und verteidigen»

      … und wieso eigentlich „ehemalige“? Wer so etwas schreibt, hat nun wirklich nicht einmal ansatzweise begriffen, daß die DDR bisher der erste und einzige demokratische Rechtsstaat in Deutschland war — vor allem haben solche Menschen gar nicht verstanden, daß ein Völkerrechtssubjekt – wie ein Staat – nicht „ehemals“ sein kann, wenn es nicht aufgelöst wird. —

      Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht existiert die DDR fort.

  8. Weber Johann schreibt:

    sascha313, danke für den facebookeintrag von Katarina Witt.
    Den kompletten Text kannte ich noch nicht.

  9. Weber Johann schreibt:

    Bei meinem Beitrag hatte ich bewusst auf folgendes hingewiesen:
    „Wichtig: Ich will keine Diskussion zu Katarina Witt „anzetteln“. Der Hinweis soll nur Leser anregen, darüber nachzudenken, ob es nicht an der Zeit ist, dass Menschen zu ihren Lebensleistungen in der DDR stehen.“

    Ein Wessi ist schon erstaunt, diese negativen Meinungen zu Katarina Witt zu lesen, obwohl Sie etwas gesagt hatte, dass ich im öffentlichen Raum ganz selten höre. Ich wiederhole:
    „Vielleicht könne diese Erfahrung auch dazu führen, «dass wir ehemaligen DDR Bürger uns nicht mehr erklären und verteidigen müssen».“

    Weiter für einen Wessi nicht nachvollziehbar, dass kein Wort zu dem Inhalt des Koalitionsvertrages der Thüringer Regierungsparteien geschrieben wurde. Auch diesen wiederhole ich nochmals:

    „Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Für eine Aufarbeitung in die Gesellschaft hinein ist es von Bedeutung festzuhalten: Die DDR war eine Diktatur, kein Rechtsstaat. Weil durch unfreie Wahlen bereits die strukturelle demokratische Legitimation staatlichen Handelns fehlte, weil jedes Recht und jede Gerechtigkeit in der DDR ein Ende haben konnte, wenn einer der kleinen oder großen Mächtigen es so wollte, weil jedes Recht und jede Gerechtigkeit für diejenigen verloren waren, die sich nicht systemkonform verhielten, war die DDR in der Konsequenz ein Unrechtsstaat.“

    Ich frage mich, ist es leichter gegen eine Person, wie Katarina Witt, „loszugehen“ als den Thüringer Regierungsparteien den Spiegel vorzuhalten? Wenn es so sei, dann habe ich die Wort „Freiheit“ falsch verstanden.

    • Erfurt schreibt:

      Die Lügen der Thüringer Regierungsparteien lassen sich auch ganz leicht widerlegen.

      • Erfurt schreibt:

        Zum Beispiel die Lüge, daß moslemische Einwanderer unbedingt eine Moschee brauchen die in Erfurt/Marbach gebaut werden soll. Also erstens, mein Schwager der Muslime ist hat auch gesagt daß das Quatsch ist. Alles was ein Muslime braucht zum Beten ist ein ruhiger Ort, die sind da nämlich ganz bescheiden. Und zweitens wird zur Begründung eine kleine Gruppe von Muslimen herangezogen, eine Handvoll Menschen die schon seit 30 Jahren in Erfurt wohnen und diese 30 Jahre lang keine Moschee gebraucht haben.

        Ne, Herr Ramleoff, Sie lügen. Sie selber sind es der eine Moschee braucht, als ein Objekt der Demonstration von Macht. Und das ist einfach nur armseelig!

    • tommmm schreibt:

      „Ein Wessi ist schon erstaunt, diese negativen Meinungen zu Katarina Witt zu lesen, obwohl Sie etwas gesagt hatte, dass ich im öffentlichen Raum ganz selten höre. Ich wiederhole: „Vielleicht könne diese Erfahrung auch dazu führen, «dass wir ehemaligen DDR Bürger uns nicht mehr erklären und verteidigen müssen».“

      Johann,
      ich muss mich doch meinen Feinden nicht erklären. Genau darum erkläre ich es dir, also einem Freund im Geiste: Ich brauche keine Anerkennung von käuflichen Objekten. Ich weiß, was in der DDR geleistet wurde, zum Beispiel in Rostock wurden 75 % der Wohnungen in der DDR-Zeit gebaut. Ich würde mich schämen, wenn die Springerpresse oder der Thüringer Landtag die Lebenleistung der DDR-Menschen anerkennt. Es wäre doch eine Krokodilsträne oder bestenfalls oportunistisch in Erwartung irgendeiner Belohnung.

      Der Koalitionsvertrag ist doch nur ein Papier, ähnlich wie das Grundgesetz, das zur Zeit ständig gebrochen wird. Das einzig Gute an diesem Papier ist, dass die beteiligten Parteien hier ihren Geist offenbaren, also inmitten von Ausgangssperren und anderen freiheitlichen Maßnahmen auf einen „Unrechtsstaat“ schimpfen. Aus ihrer Sicht ist es sogar gerechtfertigt, denn bei dieser grassierenden Korruption wäre wohl ein Leben in Freiheit schwer möglich.

      Das einzige, wofür ich mich schäme, und wahrscheinlich auch andere Ossis, dass wir die Übernahme so spät erkannt haben und demzufolge zu wenig Widerstand geleistet haben. Damit meine ich jetzt nicht den bewaffneten Kampf, da war es sowieso zu spät, sondern den Klassenkampf im täglichen Leben, also am Arbeitsplatz. Ich zitiere mal Roprin sinngemäß: „Wenn ich noch einmal in der DDR leben würde, ich würde auf Arbeit sowas von reinhauen.“

      • Erfurt schreibt:

        Richtig drum. Geborgenheit, soziale Sicherheit das sind die Begriffe die hier fallen müssten. Des weiteren sichere Arbeitsplätze und mieten die man bezahlen konnte und Lebensmittel die man bezahlen konnte und so weiter und so fort.

        Das sind Dinge an die sich jeder DDR-Bürger gerne erinnert. Nur eine Frau Witt scheint das vergessen zu haben und vergleicht den Westen mit der DDR auf einem Niveau was jenseits von unserer vorstellungskraft liegt.

      • Erfurt schreibt:

        Richtig drum. Geborgenheit, soziale Sicherheit das sind die Begriffe die hier fallen müssten. Des weiteren sichere Arbeitsplätze und mieten die man bezahlen konnte und Lebensmittel die man bezahlen konnte und so weiter und so fort.

        Das sind Dinge an die sich jeder DDR-Bürger gerne erinnert. Nur eine Frau Witt scheint das vergessen zu haben und vergleicht den Westen mit der DDR auf einem Niveau was jenseits von unserer vorstellungskraft liegt.

      • Erfurt schreibt:

        Tomm, es liegt ganz einfach an den unterschiedlichen Weltanschauungen wie man Äußerungen Dritter oder einer Witt betrachtet. Und genauso liegt es an der ihrer komischen Weltanschauung mit der sich sich anmaßt die DDR mit der BRD zu vergleichen.

        Man kann es nicht oft genug sagen: Dem Staate BRD ging es noch nie um die Gesundheit seiner Bürger!

      • Erfurt schreibt:

        PS: Dieser Staat betreibt Handel mit Intensivbetten. Das steckt hinter den Aussagen des RKI. Und die lassen sich auch mit Gerichtsurteilen nicht davon abbringen.

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