Mehrere skandalöse Vorfälle gingen kürzlich durch die Medien. Die Unabhängigkeit eines Richters in Weimar ist bedroht. Ein anderer Richter in Leipzig verurteilte aus nichtigen Gründen eine alleinstehende Mütter zu einer Strafe von über 18.000 Euro. In Bayreuth griff ein Richter eine Mutter verbal an, die sich schützend vor ihr Kind stellte… Wie 2020News soeben erfahren hat, ist bei dem Richter am Amtsgericht Weimar Christian Dettmar am heutigen Tage eine Hausdurchsuchung erfolgt. Sein Büro, seine privaten Räumlichkeiten und sein Auto wurden durchsucht. Das Handy des Richters wurde von der Polizei beschlagnahmt. Der Richter hatte am 8. April 2021 eine aufsehenerregende, für die Massnahmenpolitik der Regierung sehr unbequeme Entscheidung getroffen.
Das mutige Kindswohl-Urteil von Weimar
Auf Anregung einer Mutter hatte der Richter in einem Kindswohlverfahren gem. § 1666 BGB zu Az.: 9 F 148/21 entschieden, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten sei, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, AHA-Mindestabstände einzuhalten und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hatte er bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten sei (Urteil im Volltext inklusive dreier Sachverständigengutachten).
Eine dreifache wissenschaftliche Begründung
Erstmalig wurde dabei vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anti-Corona-Massnahmen. Als Gutachter waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Auswertung der Gutachten war der Richter zu der Erkenntnis gelangt, dass die von ihm verbotenen Massnahmen eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellten, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen liesse.
Wie urteilte der Richter?
Er schrieb: “…die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender„Gegenstände“)…”
Masken schädigen das Kindswohl!
Der Richter folgte der Einschätzung der Gutachter, dass die Masken nicht zur Virenabwehr taugen, dass der PCR-Test nicht mit der erforderlichen Sicherheit eine krankmachende Infektion nachweisen kann und dass eine asymptomatische Übertragung epidemiologisch in Bezug auf SARS-CoV-2 keine nachweisbare Rolle spielt. Die Masken würden sich durch die handhabungsbedingte Verkeimung im Gegenteil negativ auf die Gesundheit der Kinder auswirken. Die Testung in der Schulklassen wäre unnötig, schädigend und zudem datenschutzrechtlich ausgesprochen problematisch.
Der Richter bestätigt mit seinem Urteil die Einschätzung der Mutter: “Die Kinder werden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt und in ihren Rechten verletzt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.” Abschliessend stellte der Richter fest: “100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern.
Tatsachenferne Landesbehörden
Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat. Die Entscheidung, die 2020News hier näher analysiert hat, hatte für großes Aufsehen gesorgt. Allein von der Webseite von 2020News war sie circa zwei Millionen mal heruntergeladen worden. In einer Nebenbemerkung am Rande eines Verfahrens mit anderen Beteiligten war die fragliche Entscheidung vom Verwaltungsgericht Weimar ohne nachvollziehbare Begründung als rechtswidrig bezeichnet worden.
Schandurteil eines Leipziger Richters
Kurz darauf hatte ein Leipziger Richter in einem ähnlich gelagerten Fall völlig rechtgrundlagenfern einer alleinerziehenden Mutter Gerichtskosten in Höhe von € 18.654,00 für einen nur als fiktiv zu bezeichnenden Streitwert von € 4.120.000,00 – gedeckelt auf € 500.000,00 – auferlegt unter gleichzeitiger Abweisung ihres Rechtshilfegesuchs. Es erscheint naheliegend, dass der Leipziger Richter bei seiner so eklatant vom eigentlich zugrunde zu legenden Streitwert von € 2.500 abweichenden Kostenfestsetzung von sachfremden Erwägungen motiviert gewesen sein dürfte. Bei korrekter Rechtsanwendung wären lediglich € 59,50 Gerichtskosten zu zahlen. Ein Unterschied von € 18.594,50 (!).
Hausdurchsuchung aus politischen Gründen?
Die Hausdurchsuchung bei Richter Dettmar, dessen Unabhängigkeit Art. 97 I GG garantiert – “Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen” – erfolgte offenbar aus politischen Gründen.
Richter Dettmar wird vertreten vom Hamburger Strafverteidiger Dr. h.c. jur. Gerhard Strate.
Quelle: https://2020news.de/hausdurchsuchung-bei-weimarer-sensationsrichter/
Der Rechtsanwalt Frank Hannig berichtet von einem skandalösen Verhalten eines Richters in Bayreuth:
Ergänzung:
Furchtbare Justiz: Grüner Politiker Dirk Adams verantwortet Hausdurchsuchung bei einem Richter, dessen Urteil nicht auf Linie liegt
Thüringen unter Führung eines Politikers der Partei „Die Linke“ zeigt die teilweise marode deutsche Rechtswirklichkeit in brutaler Weise: Der Grünen-Parteipolitiker Dirk Adams (Justizminister) verantwortet über sein staatsanwaltschaftliches Weisungsrecht die Hausdurchsuchung, Handybeschlagnahme und so weiter bei einem Weimarer Amtsrichter, der ein Urteil nach bestem Wissen und Gewissen gefällt hat, das der Regierungslinie widerspricht: Christian Dettmar, Richter in Weimar, fällte eine Entscheidung gegen die Pflicht zum Maskentragen und zu Schnelltests in Schulen.
„Die Staatsanwaltschaft (StA) in Deutschland ist eine weisungsgebundene Behörde,… Sie ist in der Behörden- und Ministerialhierarchie letztlich weisungsabhängig vom Justizminister.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_(Deutschland)
Rechtsanwalt Ludwig schreibt:
💥Jegliche Grenze des Anstands und des Rechts ist jetzt durchbrochen💥
Die richterliche Unabhängigkeit, eine weitere Säule eines demokratischen Rechtsstaats wird ohne Wimpernzucken abgeräumt. Wer jetzt nicht sieht, dass wir inzwischen in einem faschistischen Land leben, dem kann nur entgegengehalten werden, dass er Teil dieses Systems ist. Eine Hausdurchsuchung bei einem Richter wegen eines ungewünschten Urteils, hat nichts mehr mit dem Land zu tun, in dem ich geboren und aufgewachsen bin. Mir fehlen die Worte!!! Ich kann nur jedem raten: Schafft euer Vermögen ins sichere Ausland, habt einen Plan, dieses Land zu verlassen. Wer vor Richtern nicht Halt macht, achtet keine Rechtsstaatlichkeit mehr.
Wehret den Anfängen, haben wir lange genug gerufen. Die Anfänge sind vorbei. Der Faschismus – und als Mensch mit historischem Bewusstsein, verwende ich diesen Begriff nicht leichtfertig – ist jetzt etabliert. Alle Elemente dafür sind eingeführt.
Ich rufe alle Demokraten dazu auf, am 01. Mai 2020 ab 12 Uhr nach Weimar zu kommen. Ich bin bereit, meine Versammlung in München abzumelden. Zeigen wir, dass wir sehr VIELE sind. Gerade Weimar ist uns ein historischer Auftrag.
Ich erwarte von allen Rechtsanwaltskammern, Richtervereinigungen, Berufskollegen eine Welle des Protests. Jetzt müssen alle Demokraten und freiheitsliebenden Menschen zusammenstehen. Die rote Linie ist eindeutig überschritten!!!
https://2020news.de/hausdurchsuchung-bei-weimarer-sensationsrichter/
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Die Rechtsanwältin Beate Bahner und die Rechtsanwälte Ralf Ludwig und Markus Haintz werden zum Gedenken an den Rechtsstaat und aus Protest gegen Übergriffe gegen die Unabhängigkeit der Justiz am 1. Mai 2021 um 14 Uhr vor dem Amtsgericht Weimar je eine weiße Rose und eine Kerze niederlegen.
Wir fordern alle Demokraten und alle Menschen, die für einen Rechtsstaat stehen – insbesondere die Organe der Rechtspflege – dazu auf, es uns gleich zu tun.
Wer an diesem Tag nicht nach Weimar reisen kann, sollte eine weiße Rose und eine Kerze zusammen mit einem Anschreiben „Zum Gedenken an den Rechtsstaat und dessen mutige Verteidiger im Amtsgericht Weimar“ vor seinem Heimatgericht niederlegen.
Wir sehen, dass der Staat alles unternimmt, um jeden Widerstand gegen seine Maßnahmen mit jedem Mittel zu unterdrücken. Und die Anweisung kommt weiß der Teufel woher, vermutlich dem Land, das wir so lieben sollen, weil es so vorbildlich um seine Bürger besorgt sei und an dem wir uns ein Beispiel nehmen sollten. Natürlich ist die Hausdurchsuchung beim Weimarer Richter, der es gewagt hat, ein Urteil im Sinne des Kindeswohls zu fällen, ein Wink mit dem Zaunpfahl an die gesamte Justiz: Spurt, sonst geht es euch genauso! Ich bin der Ansicht, wenn ein Staat nur noch Gewalt als Mittel des Umgangs mit seinen Bürgern hat, dann kämpft er um sein Überleben. Und
wenn man wie Ernst Wolff die gesamte Corona-Story in Zusammenhang mit dem Geschehen an den „Finanzmärkten“ bringt, erschließt es sich auch, warum der Staat zu so unmenschlichem Handeln fähig ist. Da kämpft nicht nur die BRD um ihr Überleben, sondern die gesamte kapitalistische Welt des Westens. Die Herrschaften können einfach nicht mehr – weder so noch so.
Es wird immer mehr sichtbar, dass wir es mit einer ganzen Bande des Unrechts zu tun haben, die sich weder an die Grundrechte noch an andere Vereinbarungen oder Gesetze halten. Wir wissen wohin die Reise geht, wenn wir es nicht stoppen.
…wir haben es mit einem übermächtigen Gener zu tun. Aber auch der macht Fehler!
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Damals, mit der am 29.06.1990 erfolgten „Änderung“ des § 1 Strafgesetzbuch der DDR, wurde das Ausweiden des Volksvermögens, des sozialistischen Eigentums ermöglicht. Es folgte die Zerstörung der gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung. Sehr wahrscheinlich wird das Volk die heutigen „gesellschaftsgefährlichen Angriffe“ einfach hinnehmen, weil es seine Seele, seine Souveränität für Bananen und gebrauchte Autos verkauft hat. Heute, ohne Seele, enthirnt, verweichlicht, perspektiv- und geschichtslos, wirkt das Volk wie lebendig eingeäschert – bis auf wenige Ausnahmen.
Quellen zur Deformation des StGB der DDR:
http://www.verfassungen.de/ddr/strafgesetzbuch74.htm
Ein Mitglied der Partei „die Grünen“ ist verantwortlich für die diktatorische Hausdurchsung des Richters in Weimar (nicht abschrecken lassen von komischen Sätzen das die Thüringer Regierung „links-sozialistisch“ sei):
https://opposition24.com/justiz/justiz-totalitarismus-gr%C3%BCner-politiker-dirk-adams-verantwortet-hausdurchsuchung-bei-einem-richter,-dessen-urteil-nicht-auf-linie-liegt
Andi67, das ist richtig. Ich finde sowieso, man sollte den Begriff „links“ nicht mehr gebrauchen. Links und Grün sind sich da sehr ähnlich. Aber gut ist, wenn man mal so ein Gesicht sieht. (Wer sich und seinesgleichen als „Links“ einschätzt, der ist vielleicht ein 68er oder ein ehemaliger Anhänger der „Frankfurter Schule“, aber niemals ein Kommunist!)
Und wer ist ein Nazi? Man erkennt sie an ihren Taten und an ihrer Sprache! Nur wenige Nazis haben heute noch einen scharf gezogenen Scheitel, eine schwarze, mit Schuhcreme gefärbte Bürste unter der Nase, tragen ein tätowiertes Hakenkreuz und ziehen morgens ihre Springerstiefel an… nein, die meisten sehen ganz normal aus! (aber sie klauen uns manchmal unsere Symbole und Bezeichnungen!)
nach §1 (3) StGB dieser „Republik“ wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung nicht bestraft, „wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, …“ … Insofern haben gewisse Leutchen freie Hand, um ihre Positionen zu erhalten, wenn sie sich in einer Partei verstecken.
…das ist schon clever ausgeklügelt – alles Juristen 😉
(Fehler korrigiert, 🙂 und freundlichste Grüße nach R. )
@jauhuchanam …
Natürlich bezog ich mich auf § 123 StGB.
@an die Leserschaft:
1.
Gelegentlich wird hier zu „muss MANN wissen“ rebloggt.
Dazu ‚muß man wissen‘, daß sich in diesem Blogg ein, wie er sich selbst bezeichnet, „ekstatisch-schizoider Schamane, höchster psychotischer Priester der Ewigkeiten“, offenbart, der sich entschieden hat, sich „selber eine weinende Sekte beizulegen“, die „eine Partei werden“ soll … usw. usf. …
2.
„immer wieder“ den Verweis auf solch pseudo-esoterisches Geschwätz zu lesen ist ein Jammer …
Der Sascha-Blog wird sicher beschädigt, wenn Leser Querverweise in eine schizoid-psychotische Szenerie erkennen, ja gar eine weltanschauliche Nähe vermuten können.
3.
Lesen Sie, was passiert, wenn man 60 Jahre dem westdeutschen Bildungssystem ausgesetzt war … auf: http://www.seidenmacher.com/kontakt.html … !
Tut mir leid „juchauhanam“, aber ich kann das nicht ernst nehmen. Wir sind hier auf einem Blog, in dem es um ernsthafte Themen geht. Ich habe viel Geduld mit Menschen ganz unterschiedlicher Denkweise, weil ich weiß, was der Kapitalismus für Irrsinn in den Köpfen erzeugt. Woanders hätte man das sicher als „Schwurbelei“ oder einfach als Hirngespinst abgetan und sofort gelöscht. Ich werde solche Kommentare hier nicht mehr dulden!
Von A. Hoffmann lese ich, die hier seit Jahren liest und ab und mal etwas schreibt, erst neuerdings. Georg hat sich verteidigt und auch erklärt, denke ich. Was ich aber überhaupt nicht leiden kann ist, dass Georg angegriffen wird und A. Hoffmann wirklich annimmt, dass die Leser hier einer „Aufklärung“ bedürfen. Nur ist es so, dass ich es grundsätzlich mit „bediene dich deines eigenen Verstandes“ halte, und es keinesfalls nötig ist, hier „aufzuklären“.
Georg schreibt seit vielen Jahren hier. Und ja, auch ich setze dagegen, wenn ich anders über bestimmte Themen denke auch bei Georg. Das ist ja auch nicht schwer da Georg eine bemerkenswerte Angriffsfläche bietet. Und richtig ist auch, dass ich mit vielem nicht einverstanden was ich hier an Kommentaren lese. Und das nicht nur von Georg. Das spielt aber keine Geige.
Wir leben auch heute in sehr schwierigen Zeiten, wie Brecht schreibt und vor langer Zeit erkannt hat. Lieber Sascha, bei allem Unmut und Ärgernis, den ich deinen Aussagen entnehmen kann, bitte ich dich als eine treue Leserin um Nachsicht.
Naja, ich werd‘ nun wohl doch noch mal einen Kurs über Satire besuchen müssen )))))
Die Justiz dieser BRD seirt Anbeginn 1949……, ganz aktuell dieser Fall Mißfelder, was sollen wir dazu noch viel sagen?
Dennoch heute, allen Lesern und Mit-Diskutanten, einen guten politisch bewussten 1.Mai!
Soz. Grüße!
Wie sehr die bundesdeutsche Justiz um die Zukunft der Welt bangt, beweist das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sehr eindrücklich. Was einmal erprobt wurde mit der Corona-„Pandemie“, birgt Potentiale, das Klima und damit die Welt zu retten. Natürlich sind allein die Bevölkerungen zur Weltrettung verpflichtet, nicht aber die großen Dreckschleudern der Großindustrie in aller Welt. Wenn wir also glauben, nach Corona könnte ein Zustand wiederhergestellt werden, der zumindest – bei all der „neuen Normalität – in gewisser Hinsicht Ähnlichkeit mit unserem vorigen Zustand haben könnte, so befinden wir uns in einem frappanten Irrtum. Die Erderwärmung wandelt sich lt. BVG in den Klimawandel, was für das Bundesverfassungsgericht eine ganz neue Eigenschaft des Klimas zu sein scheint. Und so hat man sich entschlossen, dem Klima und uns mit züchtigen Paragraphen zu kommen. Na, da wird sich die Welt aber freuen, wenn ausgerechnet die BRD vom Exportweltmeister zum Weltklimaretter Nr. 1 aufsteigt.
Hier ein Link zum Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes unter Herrn Oberrichter Harbath, Protegé der CDU-Führung, die selbstverständlich am konservativen Klima hängt – das schon lange nicht mehr konservativ ist, sondern sich zum Ärger der Bundesregierung völlig unerlaubt wandelt: .
https://reitschuster.de/post/bundesverfassungsgericht-grundrechte-jetzt-nur-noch-unter-klima-vorbehalt/