Rechtliche Fragen zum indirekten „Impf“-Zwang

QuarantäneAb dem 1. November gilt: Wer als Ungespritzter in Quarantäne muß, erhält keine finanzielle Unterstützung mehr vom Staat. Darauf haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch geeinigt. Beschäftigte, die nicht vom Homeoffice aus arbeiten können und somit ihre Arbeitsleistung unverschuldet und aufgrund staatlicher Anordnungen nicht mehr am Arbeitsplatz im Unternehmen erbringen können, erleiden demnach massive finanzielle Einbußen. Die Quarantäne beträgt in der Regel bis zu 14 Tage, ein nicht unerheblicher Teil des Arbeitsentgelts entfällt somit ersatzlos. Doch was kann man tun?

Der Krankenschein macht den Unterschied

Diese Entschädigungszahlungen durch die Landesbehörden werden nun zum 1. November eingestellt. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht faßt noch einmal zusammen:

„Entgeltfortzahlung gibt es, wenn du krank bist. Wenn du künftig krank bist, als ,Ungeimpfter‘, auch an Corona, bekommst du weiter Entgeltfortzahlung. Was du nicht bekommst, ist, wenn du nicht krank bist und in Quarantäne gerätst, die Entschädigung für den Verdienstausfall für diese Zeit.“

Mit dem Wissen über die unterschiedlichen Begrifflichkeiten und Bedeutungen ist also klar: Wer einen Krankenschein vorweisen kann, ist krankgeschrieben und hat somit auch weiterhin Anspruch auf ungekürzte Entgeltfortzahlung durch sein Unternehmen. Dies auch unabhängig davon, ob er gespritzt oder nicht gesporitzt ist, unabhängig davon, ob zusätzlich eine Quarantäne angeordnet wurde oder nicht.

Bredereck stellte in seinem YouTube-Video klar, er rufe selbstverständlich nicht dazu auf, sich nun als „Ungeimpfter“ im Quarantänefall einfach krankschreiben zu lassen, im Gegenteil, er warne davor. Gleichzeitig müsse man aber sehen, wie es im realen Leben in der Regel läuft. Er verweist auf Krankschreibungen, die Beschäftigte häufig nach Kündigungen durch das Unternehmen vorlegen, um die restliche Zeit der Kündigungsfrist der Präsenzpflicht am Arbeitsplatz zu entgehen – vom Prinzip her nichts anderes.

Also, jeder lohnabhängig Beschäftigte in Quarantäne, der sich wie auch immer geartet krank fühlt, damit bei einem Arzt vorstellig wird und durch den behandelnden Arzt den „gelben Schein“ zur Arbeitsunfähigkeit erhalten hat, unterliegt selbstverständlich weiterhin der regulären Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen – ob gespritzt oder nicht gespritzt. Nach Brederecks Ansicht werden mit dieser Neuregelung die Kosten für Quarantänezeiten auf die Unternehmen abgewälzt. Dies sei nichts anderes als der Versuch seitens der Landesbehörden, Kosten zu sparen. Dennoch stellt der Rechtsanwalt fest:

Neuregelung kein zwingender Grund, sich spritzen zu lassen

Die Corona-„Vakzine“ sind bisher nur auf ein Jahr befristet und bedingt zugelassen. Es wird von Tag zu Tag deutlicher, daß die Regierung mit allen Mitteln versucht, die Bevölkerung zu einer sogenannten „Impfung“ zu bewegen, fast schon zu drängen. Was auf den ersten Blick existenzbedrohend wirkt, ist auf den zweiten Blick relativ einfach und unkompliziert zu lösen. Die fehlenden Entschädigungszahlungen für gespritzte Beschäftigte sind damit weniger problematisch als zunächst befürchtet, wenn man die unterschiedlichen Begrifflichkeiten kennt, diese auseinanderhält und sich entsprechend verhält. Diese Neuregelung ist also ausdrücklich nicht existenzbedrohend und auch kein Grund, sich mit einem der lebensbedrohlichen Corona-„Impfstoffe“ spritzen zu lassen.

Quelle: RT Deutsch (bearbeitet)

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16 Antworten zu Rechtliche Fragen zum indirekten „Impf“-Zwang

  1. Erfurt schreibt:

    Und noch eine Erkenntnis: Auch die Gespritzen gehen in Quarantäne. Wie nennt man das? Richtig: Willkür. Aber das ist ja nichts Neues!

    • Harry56 schreibt:

      Moment ! Die „Gespritzten“ erhalten im Fall einer verordneten Quarantäne ihr Geld weiter.
      Aber, heute lese ich, unsere lieben Beamten, „Staatsdiener“ , sollen auch als „Ungespritzte“ im Fall einer Quarantäne ihr Gehalt weiterbekommen.
      Das Beamtenrecht dieser BRD gibt es bisher so her….

      • sascha313 schreibt:

        Na, hast Du gedacht, die finden nichtdoch noch eine Lücke in diesem „Schweizerkäse“ der deutschen Gesetzlichkeit? ))))

      • Erfurt schreibt:

        Ja lieber Harry, die bürgerliche Gesetzgebung hat eben mit Recht nichts zu tun sondern ist eine Durchführungsbestimmung zur Interessenvertretung der bürgerlichen Klasse. Wobei Artikel und Paragraphen so formuliert sind, daß den Richtern, Staats- und Justizdienern stets genügend Spielraum bleibt.

        Ohne diese Spielräume (Gummiparagraphen) kann eine bürgerliche Gesetzgebung nicht funktionieren.

        Was die StVO betrifft, gucken wir uns mal den §26 an:

        An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.

        Was „erkennbar benutzen wollen“ heißt steht nirgendwo. Wobei es Überwege gibt deren Einzugsbereiche einschließlich der sich da befindlichen Personen gar nicht einsehbar sind. Und was heißt „das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen“ ?

        Gegenfrage: Was hieße Überqueren der Fahrbahn verhindern? Diese Gegenfrage macht die ganze Blödsinnigkeit der Formulierung des Paragraphen sichtbar! Und genauso bekloppt fahren die hier auch.

        In der StVO der DDR war das ganz klar geregelt: Befinden sich Fußgänger auf dem Überweg ist grundsätzlich anzuhalten!

  2. Hanna Fleiss schreibt:

    Stefan, da können einem die Gespritzten ja richtiggehend leidtun.

    Gesetzt den Fall eines Ungeimpften, der das Risiko, nach der „Impfung“ schwer zu erkranken, nicht übernehmen will, weil er der einzige Ernährer einer fünfköpfigen Familie ist, dann plötzlich in Quarantäne muss, ohne dass ihm der Lohn während dieser 14 Tage gezahlt wird – was ist das? Für mich ist das Erpressung! Und Erpressung ist ein Straftatbestand. Das sollte diese ehrvergessene Bundesregierung sich hinter die Ohren schreiben!

  3. Rolf schreibt:

    Ich zitiere hier mal auszugsweise einen Kommentar:

    „Was wir bislang wissen:
    Ungeimpfte können erkranken
    Geimpfte können erkranken

    Ungeimpfte können ansteckend sein
    Geimpfte können ansteckend sein

    Ungeimpfte können schwere Verläufe haben
    Geimpfte können schwere Verläufe haben (Siehe Gibraltar Israel usw.)

    Ungeimpfte können keine leichten Impfschäden haben
    Geimpfte können leichte Impfschäden haben

    Ungeimpfte können keine schweren Impfschäden haben
    Geimpfte können schwere Impfschäden haben

    Ungeimpfte können nicht an der Impfung versterben
    Geimpfte können an der Impfung versterben

    Wer hat einen Vorteil von der Impfung?
    Ich denke nur die Hersteller und deren Handelsvertreter bzw. Lobbyisten.
    Ich kenne keine Regierung die wirklich etwas für ihre Bürger tun will, das handeln hat bisher nur die Zahlende Lobby bestimmt.“

    Rolf

    • Peter schreibt:

      Lieber Rolf
      Erzähle nicht soviel von Krankheiten.
      Klären wir die Menschen auf über dieses Konsumisten System auf. 😂

      • sascha313 schreibt:

        🙂 ja, lieber Peter, Du hast völlig recht. Momentan ist allerdings bei einigen Menschen immer noch eine gewisse Angst vorhanden, die man denen auch nicht ausreden kann. Man hat Wissenschaft derart desavouiert*, so daß nur noch eine Meinung gilt. Und wer von Immunologie (Virologie, Mikrobiologie u.ä.) etwas versteht, wie Prof. Bhakdi, Dr. Wodarg, Prof. Cahill oder Prof. Hockertz wird ignoriert bzw. als Schwurbler, Antisemit oder Pandemie-Leugner hingestellt.

        * desavouieren = ableugnen, für unbefugt erklären, bloßstellen.

  4. Rolf schreibt:

    „Momentan ist allerdings bei einigen Menschen immer noch eine gewisse Angst vorhanden,“
    Die Angst werden wir in diesem Gesellschaftssystem nicht wieder los!
    Corona wird uns auch noch lange erhalten bleiben …

    Rolf

    • Peter schreibt:

      Ja, Rolf da hast du recht. Wer die Macht hat über die Medien sprich Zeitung, Radio und Fernsehen der diktiert die Politik.
      Wenn ich was falsches geschrieben habe, dann verbessert mich.
      Sozialistische Grüße.
      Peter

  5. Hanna Fleiss schreibt:

    Von Alschner ein interessanter Beitrag. Bei der Entwicklung der mRNA-„Impfstoffe“ wurde eine Methode eingesetzt, die es ermöglicht, dass die mRNA das angeborene Immunsystem umgeht. Dies hat Auswirkungen zum Beispiel auf Krebspatienten, deren Krebs ruhiggestellt wurde (Remission) und der nun wieder „erwacht“. Ärzte haben festgestellt, dass sich in letzter Zeit die Krebserkrankungen bei Geimpften häufen. Die Umgehung des angeborenen Immunsystems machte sich nach Ansicht der Hersteller nötig, um die mRNA in die Zelle zu kriegen, ohne die erwähnte Methode würde das Immunsystem die mRNA nicht in die Zelle lassen. Das ist ein unerhörtes Verbrechen, weil dieser Vorgang vorher nicht von den Zulassungsstellen geprüft wurde, wie übrigens viele andere Vorgänge nach „Impfung“ auch. Jetzt kommt eines zum anderen heraus, wie verbrecherisch die „Impfungen“ sind. Die einzige Antwort darauf kann nur sein: Schluss mit den „Impfungen“!

    https://alschner-klartext.de/2021/09/30/veraenderung-eines-nukleosids-der-mrna-fuehrt-zur-zerstoerung-der-angeborenen-immunantwort/

    • sascha313 schreibt:

      …wie auch immer – das Ziel der Transhumanisten ist es, die Menscheit mit aller Gewalt zu dezimieren. Schon in den Werbezeitschriften diverser Supermärkte wird suggeriert, daß die Menschheit sich explosiv vermehrt und die Versorgung mit Lebensmitteln knapp werden könnte. Das ist freilich absoluter Unfug, der nur erdacht wurde, um die menschenverachtenden Pläne der Gates/Schwab-Mafia „theoretisch“ zu untermauern.

      Solange massenhaft Lebensmittel vernichtet werden und man in Afrika täglich Menschen verhungern läßt, geht es um ganz andere Probleme:

      Es geht um die Beseitigung dieses kapitalistischen Systems. Eine andere Lösung gibt es nicht! Und nicht mal der kluge Ernst Wolff traut sich das auszusprechen!°

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