Der tödliche Stich. Wie die Technikerkrankenkasse bei den Folgen der Covid-Injektionen versucht zu tricksen…

Auf corona-blog.net kam eine aufschlußreiche Zusammenstellung, wie versucht wird die Öffentlichkeit hinter’s Licht zu führen und die verbrecherischen Machenschaften der Covid-Faschisten zu vertuschen. Über mehr als 5 Monate streckte sich eine Anfrage nach der Datenfreigabe hin. Als die Technikerkrankenkasse endlich reagiert, wird ersichtlich, daß allein 2021 weit mehr als drei Millionen Menschen wegen „Impf“-Nebenwirkungen in ärztlicher Behandlung waren. Die Anzahl der Fälle nahm um knapp 3.000% (in Worten: dreitausend Prozent!) zu. Wieviele Menschen aufgrund der sogenannten „Impfung“ gestorben sind, ist nicht bekannt. Die Ärzte spielen die Ahnungslosen und der oberste Boss (oder muß man sagen „der Massenmörder“) eines Konzerns, der einen solchen tödlichen „Impfstoff“ hergestellt hat, jubelt:

„Wir haben 2019 begonnen. In der ersten Woche im Januar ’19 trafen wir uns in Kalifornien, um die Ziele für die nächsten fünf Jahre festzulegen. Und eines davon war, daß wir bis 2023 die Zahl der Menschen auf der Welt um 50 % reduzieren werden. Ich denke, heute wird dieser Traum Wirklichkeit.“ (Applaus).

Durch einen Leserhinweis wurden wir auf eine interessante Anfrage bei Frag den Staat aufmerksam. Dort fragte jemand bereits am 27.02.2022 – also bereits vor ganzen 5 (!) Monaten – im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes bei der Techniker Krankenkasse die Abrechnungsdaten (seit 2019) zu folgenden ICD-Codes an:

  • T 88.1: Sonstige Komplikationen nach Impfung [Immunisierung], anderenorts nicht klassifiziert, inklusive Hautausschlag nach Impfung
  • T 88.0: Infektion nach Impfung [Immunisierung], inklusive Sepsis nach Impfung [Immunisierung]
  • U 12.9: Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet
  • Y.59.9: Unerwünschte Komplikationen durch Impfstoffe oder biologisch aktive Substanzen

Der Weg von der Anfrage bis zum Erhalt der Daten war extrem steinig und zeigt, mit welchen Methoden Behörden und Institutionen sich vor der Herausgabe von Daten drücken wollen. Deshalb wollen wir zunächst diesen Weg darstellen und uns im Anschluss die Daten selbst ansehen.

Der mühsame Weg zu den Rohdaten

Bis der Antragsteller an die Daten kam, war es ein ziemliches hin und her. Direkt noch am selben Tag, an dem der Antragsteller die Daten anfragte antwortete die TK:

vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum.

TK am 27.02.2022

Der Antragsteller erhielt dann bis zum 10.03.2022 lediglich einen Hinweis auf die „Datenschutzgrundverordnung“ (DSGVO) – woraufhin er höflich nochmals die Daten anfragte:

Als Antwort auf meine IFG-Anfrage habe ich eine Auskunft nach DSGVO über meine Arztbesuche und die abgerechneten Leistungen erhalten. Das ist zwar tatsächlich auch eine sehr interessante Information, jedoch möchte ich gerne weiterhin eine Antwort auf meine ursprüngliche Anfrage erhalten. Es geht in meiner Anfrage um die statistischen Abrechnungsdaten aller TK-Versicherten in Bezug auf Impfnebenwirkungen. Vergleichbare Daten der BKK ProVita wurden jüngst intensiv in den Medien behandelt.

Antragsteller am 10.03.2022

Prompt antwortete die TK auf diese erneute Nachfrage – geht aber wiederum nicht auf die Daten ein:

vielen Dank für Ihre Mail. Die Aussagen der BKK ProVita sind uns bekannt. Diese sind allerdings bereits widerlegt. Näheres dazu finden Sie im Bericht des Virchow-Bundes unter www.virchowbund.de.
Können wir sonst noch etwas für Sie tun? Wir sind gern für Sie da.

TK am 10.03.2022

Wir finden es beachtlich, wie einfach man es sich bei der TK machen wollte und einfach überhaupt nicht auf die Frage des Antragstellers eingeht. Diese Antwort der TK kommentierte übrigens jemand mit:

Erstmal gibt es keinen Bericht des Virchow Bundes. Es gibt eine Stellungnahme mit Behauptungen und Beleidigungen. Hierbei wird keine der Aussagen des Virchow Bundes mit Quellen belegt uns somit faktisch die Aussagen der BKK Provita auch nicht widerlegt.

Kommentator zur TK Antwort am 10.03.2022

Weiter im Hauptdialog. Der Antragsteller fragte am selben Tag weiter mit einer Engelsgeduld bei der TK nach:

Es geht mir nicht um Aussagen oder Zahlen der BKK ProVita, sondern um die Zahlen der Techniker Krankenkasse. Und selbstverständlich möchte ich von der TK valide Zahlen haben, die nicht widerlegbar sind. Senden Sie mir diese bitte zu.

Antragsteller am 10.03.2022

Auf diese Frage kam direkt am Folgetag eine erneute Antwort der TK. Man beachte, dass diese (wieder einmal) so gar nichts mit der eigentlichen Frage zu tun hat:

Wir haben die Ausführungen der BKK ProVita zur Kenntnis genommen und stehen im Austausch mit dem GKV-Spitzenverband.

TK am 11.03.2022

Der Antragsteller sah das genauso und fragte wiederum – extrem freundlich – nach:

Ihre Nachricht vom 11. März habe ich erhalten. Leider kann ich den Zusammenhang mit meiner IFG-Anfrage vom 27. Februar nicht erkennen. Bitte erteilen Sie mir für meinen IFG-Antrag einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Antragsteller am 11.03.2022

Im Anschluss an diese Frage gibt die TK einige Tage später eine ausführlichere Antwort. Wir finden es beachtlich, wie die TK wirklich komplett an der Frage vorbei versucht zu umgehen, die Daten herauszugeben:

Erläutert die Grenzen der Interpretierbarkeit der Impfnebenwirkungsabrechnungszahlen, enthält aber nach wie vor nicht die Zahlen:

Die Coronaschutzimpfung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Kosten für den Impfstoff und das ärztliche Impfhonorar werden vom Bund getragen und durch die Leistungserbringer mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) abgerechnet. Den Krankenkassen liegen damit keine vollständigen Daten zum Impfstatus ihrer Versicherten vor – und in der Folge auch keine auswertbaren Zahlen zur Quantität der tatsächlichen Nebenwirkungen.

Seit April 2021 können Ärztinnen und Ärzte einen Diagnosecode (U11.9 – Notwendigkeit der Impfung gegen Covid19 sowie U12.9 – Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von Covid-19-Impfstoffen) angeben – dieser erreicht Krankenkassen aber nur, wenn im betreffenden Quartal eine Leistung abgerechnet wird. Der Code zeigt nicht, ob es sich um eine Erst- Zweit- oder Drittimpfung handelt. Die Daten sind also weiterhin unvollständig.

TK am 15.03.2022

Eigentlich war die Frage doch sehr einfach – nach Interpretationen hatte der Antragsteller eigentlich gar nicht gefragt, was er der TK dann auch selbst so schrieb:

Vielen Dank für die Erläuterungen zu den Grenzen der Interpretierung der Impfnebenwirkungsabrechnungsdaten. Bitte senden Sie mir nunmehr die Abrechnungsdaten gemäß meiner ursprünglichen Anfrage zu oder geben Sie mir einen widerspruchsfähigen Ablehnungsbescheid.

Antragsteller am 21.03.2022

Im Anschluss kam es für den Antragsteller nochmal besser – die TK schickte ihm am 23.03.2022 Daten zu seinen eigenen, abgerechneten Arztbesuchen. Das Anschreiben dazu wurde geschwärzt veröffentlicht.
Der Antragsteller hat außerdem wohl unzählige male versucht bei der TK telefonisch etwas zu erreichen, wie er selbst beschreibt:

Habe es soeben mal per Telefon probiert und im Ergebnis ausgiebig Warteschleifenmusik angehört, ohne jemanden zu erreichen. Hm.

So, habe jetzt noch mal mehr als eine halbe Stunde am Telefonhörer gehangen, bin von Mitarbeiter zu Mitarbeiter gereicht worden, zwischendurch wieder aus der Leitung geworfen worden und musste mich wieder von vorne durchfragen, gerate jedes Mal an einen anderen Sachbearbeiter. Es fällt den Mitarbeitern sichtbar schwer, jemanden zu finden, der statistische Anfragen beantworten kann. Sie haben mir nun versprochen, sich um meine Frage zu kümmern.

Antragsteller am 05.04.2022

Anschließend bekam er erneut – zum zweiten Mal – ein Schreiben mit seinen eigenen Abrechnungsdaten.
Resigniert hat daraufhin der Antragsteller folgenden Plan:

Wir reden jetzt seit zwei Monaten aneinander vorbei. Ich werde noch das Ende der Dreimonatsfrist abwarten und dann Untätigkeitsklage erheben.

Antragsteller am 24.04.2022

Am 11.05.2022 schreibt der Antragsteller dann an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:

Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/242003/. Die Krankenkasse kommt mit meiner Anfrage irgendwie nicht klar. Es antwortet immer ein anderer Sachbearbeiter, der anscheinend die vorangegangene Korrespondenz nicht kennt. Gefragt hatte ich nach Abrechnungszahlen zu bestimmten ICD-Codes. Als Antwort bekomme ich mal meine eigenen Arztbesuche aufgelistet, mal bekomme ich den Hinweis, dass die von mir angefragten Zahlen zwar vorliegen, aber für mich nicht verwertbar seien.

Antragsteller am 11.05.2022

Erst am 29.06.2022 hat der einen Eingangsbescheid über die Anfrage bekommen.
Am 20.07.2022 schrieb die TK dann:

zunächst möchten wir unser Bedauern zum Ausdruck bringen, dass Ihre Anfrage nach dem IfG vom 27.02.2022 in unserem Haus nicht den eigentlich zuständigen Stellen weitergeleitet wurde und in der Folge auch z.T. nicht entsprechend Ihrer Anfrage beantwortet wurde.

Nunmehr können wir Ihnen jedoch die angefragten Daten übermitteln; Sie erhalten diese anhängend.

TK am 20.07.2022

und veröffentlichte – endlich, knapp 5 Monate nach der Anfrage – die geforderten Daten.

Die Daten – Behandelte Impfnebenwirkungen nehmen um knapp 3.000% zu

Kommen wir jetzt zum Wesentlichen – den Rohdaten. Wir wollen zunächst die Entwicklung der Personen, die wegen einem der oben genannten ICD 10 Codes (T 88.0, T 88.1, U 12.0, Y 59.9) in Behandlung waren sortiert nach Jahr grafisch darstellen:

Man bedenke: Ende Dezember 2020 startete die „Corona Impfkampagne“. Im Jahr 2021 haben wir über 2.900% mehr Personen, die wegen einem der genannten ICD 10 Codes in Behandlung waren, als im Jahr 2020.

Hier noch die Zahlen in Tabellenform, etwas weiter aufgeschlüsselt:

Fazit

Die Daten der TK geben ein ganz ähnliches Bild wie die Daten der BKK ProVita ab, die der damalige Vorstand Andreas Schöfbeck veröffentlichte (wir haben hier und hier darüber berichtet). Wir erinnern uns, wie das Ganze für Herrn Schöfbeck ausging: nach 21 Jahren bei der BKK wurde er fristlos gekündigt (auch hierüber haben wir berichtet). Vielleicht hatten die Mitarbeiter, die die Anfrage hier bearbeiten mussten, Angst, dass es ihnen genauso ergeht, wenn Sie die Zahlen herausrücken? Jedenfalls würde dies das ganze Hin und Her zwischen TK und Antragsteller erklären.

Nichtsdestotrotz sind die Daten nun publik und zeigen einmal mehr eindrucksvoll, dass beim Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (Paul-Ehrlich-Institut, PEI) wohl nur ein Bruchteil der Impfnebenwirkungen wirklich gemeldet wird (Stichwort: Dunkelzifferrate). Bis zum 31.12.2021 wurden dort „nur“ 244.576 Fälle von Impfnebenwirkungen erfasst. Wohlgemerkt: das PEI erfasst Impfnebenwirkungen für alle Deutschen.
Die TK hat 11 Millionen Versicherte. Nehmen wir an die „TK Versicherten“ sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung dann kann man die Impfnebenwirkungen auf alle Einwohner Deutschlands (83,24 Millionen) hochrechnen:

\begin{align*} \text{Behandelte Impfnebenwirkungen in Deutschland 2021} &= \frac{\num{83.24}}{\num{11}} \cdot \num{437593} \\[2ex] &= \num{3311386} \end{align*}

Wir kommen also auf eine gigantische Anzahl von 3.311.386 Personen, die alleine 2021 wegen einer Impfnebenwirkung in ärztlicher Behandlung waren und denen eine der vier oben genannten Diagnosen gestellt wurde. Das PEI würde damit die Impfnebenwirkungen um den Faktor 13 unterschätzen – was alles andere als marginal ist.
Angesichts solcher Zahlen sollte die (quasi) Impfpflicht in der Pflege und bei Soldaten schon längst wieder zurückgenommen werden – aber in Deutschland spricht man nun schon über die 5. (!) Impfung:

Inzwischen ist eine 5. #Impfung gegen #Corona im Gespräch, während sich viele für „geboostert“ halten. Für wen also sind wie viele Impfungen empfohlen? Ab wann gilt man als „vollständig geimpft“? Ein Überblick. …

Quelle:
https://corona-blog.net/2022/07/27/tk-muss-daten-herausgeben-2021-waren-dort-437-593-versicherte-wegen-impfnebenwirkungen-in-aerztlicher-behandlung/


Wir haben den vorangehenden Text fast vollständig übernommen, um zu zeigen, mit welcher Engelsgeduld sich Fachexperten bemühen, die Wahrheit herauszufinden. Eigentlich reichen die Beweise längst, um sämtliche Verursacher dieser humanitären Katastrophe sofort zu exekutieren. Doch da wir uns hier nicht im Kriegszustand befinden und schon die Sowjetunion nach 1945 darauf drängte, ein ordnungsgemäßes, internationales Tribunal zur gerichtlichen Verurteilung sämtlicher Nazi- und Kriegsverbrecher abzuhalten, schließen wir uns dem an und fordern, ein internationales Gerichtsverfahren, das den Völkermord durch tödliche „Impfstoffe“ aufzuklären und zu verurteilen hat.


Einige weitere Tricks, mit denen versucht wird, die Öffentlichkeit in der BRD zu täuschen und Angst und Panik zu verbreiten:

  • In der Berliner Zeitung erscheint ein seriös anmutender Bericht mit dem Foto eines nachdenklich wirkenden Putin und der folgenden Lüge:

Täuschung1

  • In der Bild-Zeitung erscheint ein Foto mit einigen vermummten Gestalten, die die angebliche Gefahr einer erneuten „Pandemie“ heraufbeschwören sollen:

Täuschung 2

  • Und weil nun die ganzen betrügerischen Corona-Tricks der westlichen Massenmedien nicht mehr geglaubt werden, versucht man es wieder mit der angeblichen Klimakatastrophe:

Täuschung 3


Währenddessen wird die Bevölkerung der BRD still und heimlich weiter ausgeplündert…

Die Inhaberin einer kleinen Bäckerei von Rußlanddeutschen teilte den Preis für Gas mit, der ihr nach einem Wechsel des Anbieters vorgeschlagen wurde:

Gaspreis

Ab September werden sich die Gaspreise für die Menschen in Deutschland vervierfachen, weil die aus dem Staatshaushalt finanzierten Vorzugstarife wegfallen. Außerdem ist 2.800 nicht die Endsumme, sondern die niedrigste Summe, während die höchste Zahl bis 3.200 Euro reicht.

Hat sich jemand schon darüber gewundert, daß Krankenfahrzeuge mit Sondersignal in den letzten Monaten viel häufiger unterwegs sind? In der „Gmünder Tagespost“ vom 15. Juli 2022 lesen wir:

Sterbefälle_Juli_2022

BW Wie kommt das


Auch Prof. Dr. Dolores Cahill hatte gewarnt:

Cahill warnte

Die komplette Doku siehe hier: https://odysee.com/@thomas.kuehberger23:b/PANDAMNED–documentary-:0


In Österreich haben Gegner der experimentellen mRNA-Injektionen ein Werbeplakat der Pharmalobbyisten „verschönert“:

Impfschäden auffrischen

Und wir sollten auch nicht vergessen, wer die Mit-Täter dieses Völkermords sind:

mitgemacht

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4 Antworten zu Der tödliche Stich. Wie die Technikerkrankenkasse bei den Folgen der Covid-Injektionen versucht zu tricksen…

  1. hb schreibt:

    Die Herrschaften wissen, dass sie Teil eines kaum vorstellbaren Menschheitsverbrechens sind.
    Ich möchte beinahe wetten, dass sie Anweisungen „von oben“ erhalten haben, Anfragen zu dieser Thematik ausweichend oder gar nicht zu beantworten. Wir Bürger kennen dies ja schon zur Genüge, egal, worum es geht. Ich könnte so einige Beispiele aus meinem eigenen Leben dafür anführen. Es ist ein Schweigekartell, nach dem Motto „Wer schweigt, macht nichts falsch“. Immer in der Hoffnung, der Anfragende könnte die Geduld verlieren, damit würde die Angelegenheit im Sande verlaufen. Eine durchschaubare Methode.

    Was aber den russischen Bäckerladen angeht: Das sind natürlich riesige Summen, nicht vergleichbar (oder doch?) mit den Rechnungen für einzelne Familienhaushalte. Ich bin nicht bereit, mich derartig einzuschränken, von wegen einmal die Woche kalt duschen! Die Dämlichkeit der regierenden Kamarilla auf dem Rücken der Bürger auszutoben ist reine Vorstellungswelt.
    Und egal, ob wir uns einschränken oder nicht, der Blackout wird kommen. Man kann sich diesen Blödsinn, der da veranstaltet wird, als normal denkender Mensch überhaupt nicht vorstellen, so blöd ist er.

  2. Erfurt schreibt:

    Ja. Auch das Fernsehen berichtet. Und nun? Genau: Spritze #4

    Ne mal im ernst: Die werden nicht aufhören. Nicht freiwillig.

    Schönes Wochenende.

  3. Weber Johann schreibt:

    „…..Die Anzahl der Fälle nahm um knapp 3.000% (in Worten: dreitausend Prozent!) zu. Wieviele Menschen aufgrund der sogenannten „Impfung“ gestorben sind, ist nicht bekannt. Die Ärzte spielen die Ahnungslosen und der oberste Boss (oder muß man sagen „der Massenmörder“) eines Konzerns, der einen solchen tödlichen „Impfstoff“ hergestellt hat, jubelt:….“

    Die Herstellung eines solchen tödlichen „Impfstoffes“ ist das Eine, die Verantwortung für uns Bürger tragen ganz allein, die nationalen Regierungen und die EU, die für die Zulassung die alleinige und volle Verantwortung tragen. Ohne staatliche Zulassung kann der „oberste Boss“ herstellen was er will, Schaden kann er dadurch nur bedingt verursachen (Testpersonen).

    ——————————————

    Kann für den Einen oder Anderen interessant sein.

    Ich schrieb an meine Rechtsschutzversicherung und stellte folgende Frage:

    „Wenn ich einen Corona-Impfschaden erleide und ich Schadenersatz einklagen will, habe ich dann volle Rechtsschutzdeckung?

    Antwort:

    „Wir beziehen uns in obiger Angelegenheit auf Ihr Schreiben vom 21.06.2022.
    Unter bestimmten Umständen kann ein Impfschaden nach §6 IfSG gegen die Bundes Republik Deutschland geltend gemacht werden.
    Der Rechtsweg ist dann häufig vor dem Sozialgericht eröffnet.
    Allerdings handelt es sich hierbei um einen Entschädigungsanspruch, der von unserem Leistungskatalog nicht abgedeckt wird.
    Ein spezielles Versicherungsprodukt hierfür gibt es nicht. Der Anspruch ist nicht versicherbar.“

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