Der Weg zur Zwangsglatze

GlatzeWir übernehmen hier einen Beitrag von Andreas Zimmermann, der auf der Website achgut.com erschienen ist. Auch wenn wir in Teilen und grundsätzlich (wegen der Außerachtlassung der gesellschaftlichen Hintergründe) mit dem Autor nicht übereinstimmen, halten wir es für notwendig, diese Überlegungen zu teilen – auch wenn die Worte, um mit Brecht zu reden, schon „wie Asche in unserem Mund sind“. Faschismus ist gekennzeichnet durch eine totalitäre und restriktive Haltung gegenüber allen und jedem, der anderer Meinung ist. Der FASCHISMUS an der Macht, das ist – wir wiederholen es hier zum hundertsten Male – die „offene terroristische Diktatur der reaktionärsten, chauvinistischsten, am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals“ (Dimitroff). Und insofern ist Autor unbedingt zuzustimmen, wenn er schreibt, daß die neuerlich ergriffenen staatlichen Maßnahmen, Gesetze, Verordnungen und sonstige Konstrukte „völlig unvereinbar mit einer freiheitlichen Staatsordnung“ sind. Die BRD war nie eine „freiheitliche“ Staatsordnung. Sie war immer eine Diktatur der Bourgeoisie, und der Staat ist das Machtinstrument dieser Klasse.

Der Weg zur Zwangsglatze

Von Andreas Zimmermann.

Am vergangenen Sonnabend, den 1. Oktober 2022, trat eine weitere Änderung des sogenannten Infektionsschutzgesetzes in Kraft, wodurch die Bevölkerung in Deutschland durch die „Ampel“ (gemeint ist die rot-gelb-grüne Regierungskoalition in der BRD) für weitere sechs Monate ihrer Grundrechte beraubt wird.

Zahlreiche Bundesländer haben dies zum Anlaß genommen, schon vorab neue Verordnung zu erlassen, deren Kern im Wesentlichen darin besteht, daß die Menschen in Deutschland unter Strafandrohung gezwungen werden, ihr Gesicht vollständig zu verhüllen, verharmlosend als „Maskenpflicht” bezeichnet.

…es ist zum Kotzen!

Daher ist es leider notwendig, dieses wahrlich leidige Thema weiterhin zu behandeln, wenn auch nur, weil sich die deutschen Politiker einmal mehr als Geisterfahrer erweisen. Da die Nutzlosigkeit bei gleichzeitiger Schädlichkeit sowohl der modRNA-Injektionen als auch der bereits erwähnten Gesichtsverhüllungen mittlerweile durch unzählige Studien nicht nur eindeutig erwiesen, sondern auch ad nauseam diskutiert wurden, möchte ich hier stattdessen die grundsätzliche Frage näher erörtern, inwieweit allgemeine (pseudo-)medizinische Zwangsmaßnahmen eigentlich mit einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, die in Deutschland als freiheitlich-demokratische Grundordnung zumindest offiziell immer noch in Kraft ist, vereinbar sind.

Unfreiheit durch Zwangsmaßnahmen

Eigentlich ist es müßig, diese Frage überhaupt zu stellen, da die Antwort offensichtlich ist, aber nachdem immer wieder behauptet wird, daß allgemeine Zwangsmaßnahmen doch irgendwie zu Freiheit passen würden, soll hier dargelegt werden, warum dies nicht der Fall ist, egal welche Orwellschen Sprach- und Logikverdrehungen man auch immer macht. Zum einen soll es dabei natürlich um den oben bereits erwähnten Zwang gehen, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, und bald sicher auch in den meisten öffentlichen Gebäuden, weiterhin oder wieder das Gesicht zu verhüllen.

„Impfen“ ist Mord!

Zum anderen soll es aber auch um Impfzwanggesetze gehen, da die modRNA-Injektionspflicht – fälschlicherweise, da sie keinerlei Schutzwirkung hat – auch „Corona-Schutzimpfung” genannt, für medizinisches Personal weiterhin besteht. Dass es solche Impfzwanggesetze auch in anderen demokratischen Staaten gibt, ist, um diesen Einwand vorwegzunehmen, grundsätzlich kein Argument für seine Legitimität und wäre es tatsächlich nicht einmal dann, wenn dies in der Mehrheit der demokratischen Staaten der Fall wäre. Das salopp formulierte, aber durchaus passende Argument gegen einen solchen Versuch einer „Mehrheitslegitimation“ bemüht Fliegen und ihre Ernährungsgewohnheiten.

„Zuallererst nicht schaden”

Beginnen wir also mit der sogenannten „Maskenpflicht”, wobei man immer im Kopf behalten muß, daß es bei allen „Maßnahmen“, ob Masken- oder Impfzwang, um medizinische Eingriffe geht, die gesunden Menschen unter Strafandrohung aufgezwungen werden. Denn es ist ja nicht so, daß nur Menschen mit Erkältungssymptomen gezwungen werden, in der Öffentlichkeit ihr Gesicht zu verhüllen, sondern ausnahmslos alle. Ohne auf die empirisch gut belegte Nutzlosigkeit jeglicher Arten von in diesem Rahmen zum Einsatz kommenden Gesichtsbedeckung in Bezug auf die Ausbreitung respiratorischer Viren, bzw. korrekterweise die Anzahl und Häufigkeit positiv ausfallender PCR- und/oder Antigentests einzugehen, soll es hier deshalb vor allem um die Legitimität (nicht formaljuristische Legalität) gesetzlicher Zwänge zu solchen sogenannten nicht-pharmazeutischen Interventionen für die Allgemeinbevölkerung gehen.

Keine medizinische Notwendigkeit!

Grundsätzlich gilt für medizinische Maßnahmen das Prinzip „primum non nocere”, sinngemäß übersetzt als „zuallererst nicht schaden”. Das heißt, eine medizinische Maßnahme sollte demjenigen, an dem sie ausgeführt wird, keinen Schaden zufügen. Nachdem Gesichtsbedeckungen immer die Atmung behindern, was ganz besonders für die nun deutschlandweit vorgeschriebenen FDP2-Masken (danke Marco-alle-Maßnahmen-enden-spätestens-am-20-März-2022-Buschmann) zutrifft, wie sogar das RKI bestätigt, verletzt eine Maskenpflicht immer dieses medizinische Grundprinzip.

Erwiesener Schaden durch Gesichtsmasken

Daß großflächige Gesichtsverhüllungen außerdem zu massiven psychischen Schäden bei weiten Teilen der Bevölkerung führen würden, war zudem jedem, der noch ein Minimum an Restempathie für seine Mitmenschen aufweist, ebenfalls von Anfang an klar, und zwar lange bevor Kinder begonnen haben, menschliche Gesichter ohne Mund und Nase zu zeichnen. Da Maskenfetischisten jegliche gesundheitliche Beeinträchtigung durch extrem hohe Kohlendioxidkonzentrationen in der Ausatemluft, durch Mikrofasern oder Chemikalien in den „Masken“ sowie durch verschiedene Pilze und Bakterien, die auf diesen wachsen, vehement leugnen, werde ich diese Punkte, so wichtig sie sind, in diesem Fall außer Acht lassen und mich stattdessen auf den Schlachtruf „Himmel, es ist doch nur eine Maske“ konzentrieren.

Ein Gewaltakt

Zwar leugnen Maskenfetischisten nicht, daß die Masken große Teile des Gesichts bedecken, aber das wäre ja kein Problem, denn schließlich könne man ja mit den Augen lächeln und außerdem würde ja durch das Tragen kein Schaden entstehen und der Nutzen wäre zudem groß. Selbst wenn dies alles stimmen würde, was nicht der Fall ist, bleibt die erzwungene Gesichtsverhüllung ein Gewaltakt. Dies läßt sich ganz leicht an einem vergleichenden Beispiel zeigen. An Kopfläusen.

Nun lassen sich Kopfläuse ganz leicht bekämpfen

Kopfläuse sind nicht nur unangenehm, nein, sie übertragen auch Krankheiten. Und zwar vergleichsweise gefährliche Krankheiten wie Fleckfieber und Fünftagefieber, die schon Napoleons Grande Armée auf dem Rußlandfeldzug erheblich dezimiert haben und unbehandelt mit einer Letalität von bis zu 40 Prozent fast im Bereich der Beulenpest liegen. Die Erreger von Fleck- und Fünftagefieber sind zwar aktuell in Europa selten (im Ersten Weltkrieg war dies anders, weshalb das Fünftagefieber auch „Schützengrabenfieber“ genannt wurde), aber mit einem entsprechenden PCR-Test würde man sicher beeindruckende „Inzidenzen“ zweifelsfrei „nachweisen“ können (Herr Drosten könnte sicher einen entsprechenden Test entwickeln), wodurch natürlich erheblicher politischer Handlungsbedarf zum „Schutz der Bevölkerung“ entstehen würde.

Glatze gegen Kopfläuse

Nun lassen sich Kopfläuse ganz leicht bekämpfen, indem man die Kopfhaare komplett entfernt, vulgo eine Glatze schneidet. Es gibt zwar auch andere Bekämpfungsmethoden, aber diese sind nicht so wirksam, weshalb nach aktueller politischer Logik in Deutschland das Schneiden einer Glatze alternativlos wäre und daher leider verpflichtend vorgeschrieben werden müßte. Natürlich nur für die Benutzung des Fernverkehrs, des öffentlichen Nahverkehrs, der Teilnahme am Schulunterricht sowie für das Betreten öffentlich zugänglicher Innenräume und am Arbeitsplatz.

Haare ab – Wie toll das klingt!

Schließlich verursacht das Schneiden einer Glatze keinerlei gesundheitliche Schäden, was in Bezug auf physische Schäden im Gegensatz zu Masken sogar stimmt, und selbstverständlich können alle ihre Haare wieder nachwachsen lassen, sobald die Pandemie vorbei ist. Außerdem ist es solidarisch Anderen gegenüber, sich auch eine Glatze schneiden zu lassen. Und wenn man es Kindern richtig erklärt, verstehen sie schon, daß sie sich von ihren schönen, langen Haaren leider verabschieden müssen. Sicher fänden sich auch genug Personen, die erklären könnten, wie toll die Kinder mitmachen und daß es nur die Schuld der jeweiligen Eltern sei, wenn Kinder sich nicht den Kopf rasieren lassen wollen.

Was ist schon dabei? – Haar wachsen wieder!

Wer gegen die Glatze ist, ist mindestens ein Querdenker oder Schwurbler, wenn nicht gar ein Nazi. „Himmel, es ist doch nur eine Glatze“ würde Nikolaus Blome dazu wohl sagen, jener sympathische Zeitgenosse, von dem übrigens auch dieser Ausspruch hier stammt: „Ich hingegen möchte an dieser Stelle ausdrücklich um gesellschaftliche Nachteile für all jene ersuchen, die freiwillig auf eine Impfung verzichten. Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen.“ Trotzdem habe ich noch eine kleine Hoffnung, daß eine Mehrheit der Menschen in Deutschland eine Glatzenpflicht als offensichtliche Verletzung grundlegender Persönlichkeitsrechte dann vielleicht doch als unvereinbar mit einer freiheitlichen Gesellschaft betrachten würden – wobei ich mir angesichts der Begeisterung, mit der viele Menschen nicht nur ihr Gesicht verhüllen, sondern auch „Maskenverweigerer“ aggressiv angehen, nicht wirklich sicher bin.

In einem freiheitlichen Staat nichts verloren

Neben der Verletzung der Persönlichkeitsrechte gibt es aber noch einige weitere Gründe, warum allgemein verhängte, nicht-pharmazeutische Interventionen wie Maskenpflichten, Abstandsgebote oder Kontaktverbote in einem freiheitlichen Staat nichts verloren haben. Zu einem dieser Gründe führt ausgerechnet das eigentlich absurde „Argument“ der Maskenfetischisten, man sei ja auch nicht gegen eine Gurtpflicht. Natürlich hinkt dieser Vergleich ganz fürchterlich, weil ein Sicherheitsgurt wirklich nur dem Eigenschutz dient und unabhängig davon funktioniert, ob Menschen in anderen Autos ihren Sicherheitsgurt benutzen oder eben nicht. Aber es lohnt sich, diesen Vergleich einmal näher zu betrachten und zwar im Hinblick auf die Frage, wie eine Gurtpflicht eigentlich zu begründen ist.

Der Staat und seine furchtbaren Richter

Dabei muß man beachten, daß ein zentraler Aspekt der Freiheit die Autonomie des Individuums ist. Diese Autonomie des Individuums schließt in Deutschland auch das Recht ein, Selbstmord zu begehen, wie das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020 eindeutig bestätigt hat: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben“. Konsequenterweise ist auch ein mißlungener Suizidversuch in Deutschland nicht strafbar. Dennoch gilt in Deutschland auch dann eine bußgeldbewehrte Gurtpflicht, wenn jemand alleine im Auto unterwegs ist, durch das Nicht-Anlegen des Gurtes also faktisch keinerlei Fremdgefährdung entsteht. Anders betrachtet könnte man sagen, ein vorsätzlicher Selbstmordversuch ist straffrei, ein fahrlässiger dagegen zumindest bußgeldbewehrt.

Ein hinkender Vergleich: Gurtpflicht

Das heißt, der Vergleich von Maskenpflicht und Gurtpflicht ist also gerade kein Argument für eine Maskenpflicht, sondern in einem freiheitlichen Staat tatsächlich ein Argument gegen eine Gurtpflicht. Vermutlich würden Maskenfetischisten oder generell Staatsgläubige nun einwenden, daß es bei der Gurtpflicht vor allem darum geht, eine Überlastung des Gesundheitssystems durch zahlreiche Verletzte zu verhindern, aber diese Behauptung, die ja eines der Standard-„Argumente“ für Maskenpflicht, Impfpflicht und andere totalitäre Ideen, die die letzten zweieinhalb Jahre ventiliert wurden, ist, trägt nicht, wie ich weiter unten zeigen werde.

Alles läßt sich irgendwie „beweisen“…

Ein interessanter Punkt an der Gurtpflicht ist übrigens auch, daß es keine statistische Evidenz gibt, daß sie überhaupt einen Einfluss auf die Zahl der Verkehrstoten hatte. Denn deren Zahl begann bereits ab 1970 mehr oder weniger kontinuierlich zu sinken, vier Jahre bevor der Einbau von Sicherheitsgurten in Neuwagen 1974 zur Pflicht wurde, sechs Jahre vor der Einführung der Anschnallpflicht 1976 und ganze 14 Jahre bevor diese 1984 bußgeldbewehrt wurde. Ironischerweise stieg die Zahl der Unfalltoten von 1974 bis 1977 sogar leicht an und nahm erst 1979 ihren vorhergehenden, deutlichen Abwärtstrend wieder auf. Was nicht heißen soll, daß Sicherheitsgurte keine Verkehrstoten verhindern, das tun sie mit großer Wahrscheinlichkeit. Es gibt in der Statistik eben nur keinerlei Hinweise darauf, daß entweder die Gurtpflicht oder das damit verbundene Bußgeld irgendeinen Einfluß auf die Zahl der Verkehrstoten hatten.

Merkmale einer mißbräuchlichen Beziehung

Trotzdem besteht sie natürlich weiterhin, und das führt zum nächsten Argument gegen staatliche Maßnahmen, Gesetze, Verordnungen und sonstige Konstrukte, die den Vertretern von Politik und Verwaltung, mit tatkräftiger Unterstützung der meisten Medien, einfallen, um die persönliche Autonomie der Bürger immer weiter einzuschränken – ganz wie ein emotionaler Erpresser, der niemals zufrieden ist, sondern nach jeder erfolgreichen Erpressung die Situation zu Lasten seines Opfers weiter eskaliert. Tatsächlich mischen sich Vertreter des Staates kraft ihrer Machtposition mittlerweile in einem Ausmaß in die persönlichen Belange der Bürger ein, das nicht nur völlig unvereinbar mit einer freiheitlichen Staatsordnung ist, sondern auch viele Merkmale einer mißbräuchlichen Beziehung aufweist.

„Ein Buch lesen auf einer Bank ist verboten!“

Als Beispiel sei hier nur der noch immer verfügbare Tweet der Polizei München genannt: „Nein, ein Buch auf einer Bank lesen ist nicht erlaubt.“ Es lohnt sich tatsächlich, den gesamten Twitterverlauf zu lesen, nur um sich ins Gedächtnis zu rufen, in welchem Ausmaß sich Vertreter des Staates angemaßt haben, in Lebensbereiche der Bürger einzugreifen, die den Staat, man kann es nicht anders formulieren, buchstäblich einen Scheißdreck angehen. Und man sollte sich keinen Illusionen hingeben – die Verantwortlichen sind noch immer in Amt und Würden und werden, sobald sich die Gelegenheit ergibt, wieder genauso handeln.

Wer sind die Machthaber im Staat?

Für das berühmte „Wehret den Anfängen“ ist es in diesem Zusammenhang zwar schon lange zu spät, aber es wäre höchste Zeit, diese Entwicklung zunächst einmal endlich zu stoppen, um sie dann mit aller Kraft umzukehren. Denn die Beschreibung einer missbräuchlichen Beziehung paßt fast 1:1 auf das Verhältnis Machthaber (ich verwende diesen Begriff absichtlich, denn Demokratie hin oder her, Politiker sind diejenigen, die über Verwaltung, Ordnungsamt, Polizei und Bundeswehr eben die Macht im Staat innehaben) gegenüber Bürgern in Deutschland. Im Endeffekt passen alle sieben unter dem obigen Link angegeben Anzeichen, ich möchte aber einige davon in der Reihenfolge, in der sie im verlinkten Artikel genannt werden, herausgreifen, weil sie einfach zu gut zur Vorgehensweise deutscher Politiker auf vielen Politikfeldern passen.

Ein Staat, der immer mehr Bürger zu Abhängigen macht

Diese beginnen mit „1. Sie weigern sich, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und versuchen euch für alles, was schiefgeht, die Schuld zu geben.“ Wer wollte da nicht an NRW-Innenminister Herbert Reul denken, der vorsorglich schon einmal alle, die vielleicht in Zukunft gegen von den Politikern (also unter anderem ihm) verursachte, nicht mehr bezahlbare Energie- und Lebensmittelpreise demonstrieren sollten, als „neue Staatsfeinde“ bezeichnet hat.

Ist der Gesundheitsminister ein Irrer?

Weiter geht es mit „4. Sie flippen aus, wenn du ihnen widersprichst.“ Der geneigte Leser wird sicher in der Lage sein, beliebig viele Beispiele selbst zu finden; wer diese Perle allerdings verpaßt hat, dem möchte ich Ulli Kulkes jüngsten Text ans Herz legen, in dem er darüber berichtet, daß Karl Lauterbach gerichtlich klären lassen möchte, ob man ihn als irre bezeichnen darf, obwohl das in dem zu klärenden Fall nachweislich gar niemand getan hat.

Der Staat – das Machtinstrument der Bourgeoisie

Und schließlich „6. Sie isolieren euch von euren Freunden und eurer Familie, damit ihr vollkommen abhängig von ihnen seid.“ Eine Staatsquote, die 2020 erstmals die 50 Prozent-Marke überstiegen hat, gepaart mit einem Staat, der immer mehr Bürger zu Abhängigen seiner Wohltaten macht, könnte kaum besser zu diesem Punkt passen. Ganz zu schweigen vom staatlichen Kampf gegen die Keimzelle einer funktionierenden Gesellschaft, die Familie. Die übergriffigen Kontaktverbote während der Pseudo-Pandemie seien nur noch der Vollständigkeit halber erwähnt.

Erpressung ohne jeglichen Grund

Und wie es für emotionale Erpresser typisch ist, eskalieren die herrschenden Politiker die Situation immer weiter. Denn obwohl laut Lungenärzten der Krankheitsverlauf, der als Covid-19-Erkrankung bezeichnet wird, seit Auftreten der Omicron-Variante praktisch nicht mehr vorkommt, wurde die Maskenpflicht für die nächsten 6 Monate von chirurgischen auf FDP2-Masken verschärft, vor deren Benutzung durch Laien sogar das RKI warnt, und die eigentlich maximal 75 Minuten am Stück getragen werden dürfen. Verabschiedet wurde dieses Gesetz übrigens mit den Stimmen der FDP, die auch schon mal laut über eine Maskenpflicht zur „Grippebekämpfung“ nachgedacht hat. Es ist müßig, noch nachzuzählen, wie viele angebliche „Verschwörungstheorien“ sich mittlerweile bewahrheitet haben.

Fortpflanzungsverbot gegen Lehrermangel?

Die meisten der oben angeführten Punkte, die grundsätzlich gegen allgemeingültige, nicht-pharmazeutische Interventionen sprechen, treffen auch auf jede Form von Impfzwang zu, wobei hier noch einige zusätzliche Gründe anzuführen sind. Natürlich unterliegen auch Impfungen der Medizinethik und damit dem Prinzip „primum non nocere“. Das heißt Impfungen, die nicht notwendig sind, weil die entsprechenden Personen, wie z.B. Kinder und Jugendliche im Fall von SARS-CoV-2, von der entsprechenden Krankheit überhaupt nicht bedroht sind, sind von vornherein unzulässig. Da, folgt man der anerkannten Medizinethik, Behandlungen außerdem generell nur zulässig sind, wenn sie dem behandelten Patienten nicht nur nicht schaden, sondern auch nützen, und nicht etwa zum Schutz Dritter, folgt aus dem vom Verfassungsgericht erst 2020 wieder bestätigten Recht auf persönliche Autonomie.

Irreführung durch lüghenhafte Erklärungen

Auch die immer wieder bemühte, angeblich drohende Überlastung des Gesundheitssystems, die in Wirklichkeit nie auch nur im Entferntesten gedroht hat, rechtfertigt damit keinen Impfzwang. Wobei es ohnedies unzulässig ist, daß Politiker der Allgemeinbevölkerung irgendwelche Freiheitseinschränkungen auferlegen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Wäre dies zulässig, müßten Politiker ja nur das Gesundheitssystem so lange herunterwirtschaften, bis es aufgrund seiner verringerten Kapazitäten überlastet ist und könnten dies dann als Vorwand für alle möglichen freiheitseinschränkenden Gesetze verwenden. Ähnlichkeiten mit realen Begebenheiten sind weder beabsichtigt noch zufällig, sondern schlicht unvermeidlich. Genauso gut könnte man übrigens auch der drohenden Überlastung des Schulsystems aufgrund politisch herbeigeführten Lehrermangels mit einem Fortpflanzungsverbot begegnen.

Das „Hausrecht“ als Machtmittel

Doch zurück zum Impfzwang, denn auch wenn es momentan in Deutschland keinen allgemeinen SARS-CoV-2-Impfzwang gibt, so ist doch in vielen Bundesländern medizinisches Personal gezwungen, entweder seinen Beruf aufzugeben oder sich der absurd hohen Nebenwirkungsrate der modRNA-Injektionen auszusetzen. Außerdem hat die Hetze zahlreicher Politiker und Journalisten dazu geführt, daß zahlreiche Krankenhäuser in Deutschland immer noch über ein imaginäres „Hausrecht“ 2G-Regeln durchsetzen, was dazu führt, daß Väter ihre neugeborenen Kinder, Kinder ihre Eltern oder Eltern ihre Kinder im Krankenhaus nicht besuchen dürfen. Und die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes enthält einen besonders perfiden Passus, den man, nachdem das Impfzwanggesetz im April dieses Jahres gescheitert ist, nur als weiteren Versuch der Impfnötigung bezeichnen kann. Die Bundesländer dürfen nämlich Personen für drei Monate nach der letzten modRNA-Injektion von der Maskenpflicht ausnehmen.

Die einzig realistische Lösung: Trennung!

Natürlich gehören Nötigung und Zwang auch zu den Merkmalen einer mißbräuchlichen Beziehung, wie sie, wie oben beschrieben, offensichtlich in Deutschland zwischen Politikern und Bürgern besteht. Oft verteidigt das Opfer in einer solchen Beziehung den Täter in der Hoffnung, daß die Beziehung irgendwie zu retten ist. Doch die einzig realistische Lösung ist in einem solchen Fall die Trennung.

Quelle: Andreas Zimmermann: „Der Weg zur Zwangsglatze“ (auf achgut.com) – weitere Zwischenüberschriften eingefügt – N.G.

P.S. Es ist fraglich, ob das Schreiben oder Weiterverbreiten solcher Artikel überhaupt einen Einfluß auf die staatlichen Zwangsmaßnahmen hat. Dennoch trägt er dazu bei, Klarheit darüber schaffen, daß es sich bei den Maßnahmen um staatliche Willkür handelt, die nur durch die vereinte Macht der Volksmassen überwunden werden kann. Auch wenn die Argumente im Beitrag teilweise ironisch klingen mögen, sind sie doch klar und eindeutig gegen den Faschismus gerichtet. Und das heißt im Klartext: Beseitigung des Kapitalismus! Abschaffung des Privateigentums an den Produktionsmitteln und vollständige Zerschlagung des imperialistischen Staatsapparates. „Trennung“ heißt also: Beseitigung bzw. Abschaffung.

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https://magma-magazin.su/2022/10/ruediger-rauls/vierfachbumms-und-doppelwumms/
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2 Antworten zu Der Weg zur Zwangsglatze

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