Der Mörder war ein Agent Gehlens

NestDas Jahr 1967. Sicher ist bekannt, daß der einstige faschistische General und Kriegsverbrecher Reinhard Gehlen als Günstling der CIA und Gründer des BND im Westen Deutschlands auch weiterhin sein Unwesen treiben konnte. Wie im übrigen auch fast alle der furchtbaren Juristen der Nazizeit, die ungeachtet unzähliger, selbstverfaßter Todesurteile am berüchtigten Volksgerichtshof gegen diejenigen, die sich gegen die Verbrechen der Faschisten zur Wehr setzten, in der BRD auch weiterhin als Richter oder Anwälte tätig sein durften. Ja, der Faschismus war immer noch lebendig in diesem Land, dank der westlichen Alliierten. Und der neue Feind war nunmehr die DDR. Warum? Nun, in der DDR war damit begonnen worden, den Sozialismus aufzubauen, und das paßte den Kapitalisten und Militaristen in Westdeutschland nicht ins Konzept…

Zahlreiche Verbrechen der westlichen Geheimdienste, wie Entführung, Spionage und sogar Morde wurden damals durch das Ministerium für Staatssicherheit der DDR aufgedeckt. So auch im vorliegenden Fall:

West-Berliner Menschenhändler in Karlsruhe freigesprochen

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Das Ministerium für Staatssicherheit legte am Freitagabend der Presse neues Tatsachenmaterial vor, aus dem hervorgeht: Der Mord an Maria Hagl, deren Leiche am 8. Dezember an der Autobahnauffahrt Leipzig/Dübener Landstraße gefunden wurde, war ein politi­scher Mord. Der Mörder, Kurt Möller, Geschäftsführer des Hotels und Restau­rants „Weidenhof“ in Frankfurt (Main) ist ein Agent des Gehlen-Geheimdienstes, des Bundesnachrichtendienstes, wie er sich offiziell nennt. Die Verschleppung der minderjährigen Elke Kempf aus Bad Düben mit den Papieren der Ermordeten steht im Zusammenhang mit der Agententätigkeit Möllers.

Treff der Agenten

Der „Weidenhof“ in der Frankfurter Kennedyallee 61 ist seit Jahren Treff­punkt von Agenten des Gehlen-Geheim­dienstes. Möllers Aufgabe bestand darin, diese Treffs zu arrangieren und abzu­sichern. Dabei ist interessant, daß auch ein ame­rikanischer Geheimdienst in unmittel­barer Nachbarschaft, nämlich in der Ken­nedyallee 44, ein Treffquartier unterhält. Auch er nutzt den „Weidenhof“ zu Zu­sammenkünften seiner Agenten.

Maria Hagl – Geliebte und Helferin

Es ist inzwischen erwiesen: Das Zimmermädchen Maria Hagl, das von Möl­ler ermordet wurde, war nicht nur die Geliebte des Mörders, sondern auch Mit­wisserin und Helferin bei seiner Agenten­- und Spionagetätigkeit für den Bonner Geheimdienst.

Die westdeutschen Ermittlungsbehör­den, die sich mit dem Fall Möller befas­sen, sind bereits seit November 1966 dar­über informiert, daß Maria Hagl nicht nur die Geliebte Möllers war. Wie die Springer-Presse ihre Leser glauben ma­chen will. Ein persönliches Zerwürfnis zwischen Möller und der Hagl beschwor für den Agenten die Gefahr herauf, daß das Zimmermädchen nicht länger über Möllers Bindung an den Gehlen-Geheimdienst schweigen würde. Deshalb mußte sie sterben. Solche Verbrechen gehören zur Praxis imperialistischer Geheimdienste.

Westberlin gehörte zum Plan

Der Mord war systematisch geplant, auch unter dem Gesichtspunkt, die Per­sonalpapiere der Ermordeten zu benutzen, um die minderjährige Elke Kempf aus Bad Düben nach Westdeutschland zu entführen. Aus gutem Grund begab sich Möller unmittelbar nach dem Mord nach West­berlin, das er auch früher schon zu Agententreffs aufgesucht hatte. Westberlin ist nachgewiesenermaßen die Zentrale des organisierten Menschen­handels. Es gibt dort reguläre Organi­sationen, die, von Geheimdiensten unter­halten, in deren Interesse zielgerichtet Menschenschleusungen organisieren und durchführen.

Diese kriminellen Banden organisieren auch in eigener Regie und zur persönlichen Bereicherung gegen un­geheure Geldbeträge die Ausschleusung. anderer Personen aus der DDR. In vielen Fällen begaben sich Banden­mitglieder mit anderen westdeutschen Personen in die Hauptstadt der DDR, brachten sich mit raffinierten Mitteln in den Besitz der Personalpapiere ihrer Be­gleiter und versuchten, mit diesen Papie­ren DDR-Bürger nach Westberlin zu bringen.

Die berüchtigtste Menschenhändler­gruppe ist die des Banditen Kurt Wordel. Sie genießt wie die anderen auch den besonderen Schutz der Westberliner Polizei und das Wohlwollen von Senats­dienststellen. Westberliner Behörden geben direkte Unterstützung bei den Verbrechen. Die Wordel-Bande wird vom Bundesnachrichtendienst gesteuert, zu dessen Agenten der Mörder Möller gehört.

Aktion zerschlagen – aktiver Agent verhaftet

Den Sicherheitsorganen der DDR wurde bekannt, daß durch die Westber­liner Menschenhändler-Banden, ins­besondere die Wordel-Bande, von No­vember bis etwa zum 10. Dezember 1966 die systematische und tägliche Aus­schleusung einer Anzahl von Personen aus der DDR geplant war. Zu diesem Zweck wurden von den Agenten 16 West­berliner Bürger angeworben, unter ihnen der Polizeiangehörige Hoffrichter. Bei der Abwehr dieses Vorhabens, hinter dem der Bundesnachrichtendienst steht, wurde einer der aktivsten Helfer Wor­dels, Klaus Lindner, damals wohnhaft gewesen in Westberlin-Charlottenburg, Kaiserin-Augusta-Allee 32, festgenom­men. Die Verschleppung der minderjährigen Elke Kempf durch den Mörder Möller war ein Teil des Planes der Wordel­-Bande. Sie erfolgte am 6. Dezember.

Am 31. Januar 1967 sprach der 5. Strafsenat des. Bundesgerichtshofes in Karlaruhe in emem Revisionsverfahren die gewerbsmäßigen Westberliner Menschenhändler Kurt Wordel, Klaus Lind­ner und Joachim Pudelski aus „Rechts­gründen“ frei. Sie waren am 1. Juli 1966 durch die 2. Große Strafkammer des Westberliner Landgerichts wegen „Listverschleppung“ und „Freiheits­beraubung“ zu Gefängnisstrafen zwi­schen 18 und 12 Monaten verurteilt wor­den. Das sogenannte Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof ist rechtlich illegal. Westberlin gehört bekanntlich nicht zur Bundesrepublik. Das Karlsruher Gericht ist nicht befugt, Urteile Westberliner Gerichte aufzuheben.

Bundesgerichtshof ermuntert Menschenhändler

Zur Zeit dieses Freispruchs, mit dem der Bundesgerichtshof die verbrecheri­schen Aktionen der Menschenhändler un­terstützt, befand sich Lindner allerdings schon – auf frischer Tat gefaßt – im Gewahrsam der Sicherheitsorgane der der DDR. Er wird nicht, wie sein Kumpan Möller, Morde begehen können. Das illegale Urteil des Bundesgerichtshofes ist als Sanktionierung und Förderung von Verbrechen gegen die Autorität der DDR  und die Sicherheit ihrer Staatsgrenzen aufzufassen.

Die Entscheidung des Bundesgerichts­hofes ist Ausdruck der neonazistischen Entwicklung in Westdeutschland, der Verstärkung der aggressiven Expansions­politik und dient der Forcierung der Hetze, die zu Grenzzwischenfällen von Westberlin aus führen soll. Es ist anzu­nehmen, daß das gegen die Banditen ein­geleitete Ermittlungsverfahren nur dazu dienen sollte, die Öffentlichkeit zu be­schwichtigen und von der subversiven Tätigkeit der Dienststellen des Westber­liner Senats, der Politischen Polizei, des Amtes für Verfassungsschutz und anderer westdeutscher und amerikanischer­ Geheimdienste abzulenken. Unter allen diesen Aspekten muß der Fall Möller, die Ermordung Maria Hagls und die Verschleppung Elke Kempfs gesehen werden. (ND)

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Quelle: Neues Deutschland v. 18. Februar 1967, S.5

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5 Antworten zu Der Mörder war ein Agent Gehlens

  1. Henk Gerrits schreibt:

    Wauw Super!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

  2. roro schreibt:

    Sascha schreib doch mal was über Werner Stiller. Die Liste derjenigen die er 1978 an den Verfasungsschutz verraten hat, tät mich auch mal interessieren (aus persönlich familiären Gründen). Viel Erfolg beim Recherchieren!

    MfG

      • Hanna Fleiss schreibt:

        Stiller war ein Überläufer aus dem MfS. Er denunzierte Quellen des MfS in Westdeutschland und kaufte sich auf diese Weise in den Westen ein. Ich verstehe nur nicht, dass das niemand vorher bemerkt hatte, um was für einen üblen Kerl es sich bei ihm handelte.

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