Wahlen und das Recht auf freie Meinungsäußerung

Wahlen in RußlandHeute werden in Rußland, dem größten Land der Erde, die Präsidentschaftswahlen beendet sein. Es haben mehr als 112 Millionen Menschen das Stimmrecht. Außerhalb des Landes sind es fast zwei Millionen. Dies sei uns einmal Anlaß, einige Gedanken dazu zu äußern. Rußland ist ein kapitalistisches Land. Dort gilt eine bürgerliche Demokratie. Was verstehen wir darunter? Wie verlaufen die Wahlen in einem kapitalistischen Land, und welche Bedeutung haben die Wahlergebnisse für die künftige Politik eines Staates? Welche Unterschiede gibt es zwischen einem sozialistischen Land und den kapitalistischen Ländern? Wie verhält es sich mit der Meinungsfreiheit? Vergleichen wir einmal die unterschiedlichen gesellschaftlichen Systeme miteinander…

Wie ist die gegenwärtige Situation in Rußland?

Der Präsident: Der amtierende Präsident Rußlands ist Wladimir Putin. Er bestreitet derzeit seine vierte Amtszeit als Präsident. Zum ersten Mal übernahm er das Amt nach den Wahlen im Jahr 2000 und wurde Nachfolger von Boris Jelzin. Er wurde dann 2004, 2012 und 2018 wiedergewählt. Im Jahr 2008 konnte Putin aufgrund der von der Verfassung vorgesehenen Beschränkung auf zwei Amtszeiten nicht kandidieren — sein Kollege Dmitri Medwedew gewann diese Wahlen, und Putin selbst führte damals die russische Regierung an. Die allrussische politische Partei „Einiges Rußland“, die Putin unterstützt, hat seit 2003 eine Mehrheit in der Staatsduma. Oppositionelle verwiesen auf die Machenschaften zugunsten Putins bei den Wahlen 2004, 2012 und 2018. Im Jahr 2012 löste dies groß angelegte Proteste aus, hinderte Putin jedoch nicht daran, an der Macht zu bleiben. Gegner werfen Putin vor, Rußland in eine korrupte Diktatur verwandelt zu haben.
Das Problem 2024: Ursprünglich war nach der für 2020 geltenden Gesetzgebung ein Wechsel des Staatschefs unvermeidlich. Später, unter Berücksichtigung der im Jahr 2020 verabschiedeten Verfassungsänderungen, hatte Wladimir Putin die Möglichkeit, für zwei weitere Amtszeiten zu kandidieren, d.h. bis zum Jahr 2036 zu regieren. Am 8. Dezember 2023 kündigte Putin an, für seine fünfte Amtszeit bei den Wahlen 2024 nominiert zu werden.
Die politische Situation in Rußland: Nach dem Beginn der Speziellen Militäroperation im Donbass und dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine im Februar 2022 gab es in Rußland radikale politische Veränderungen. Ein großer Teil der Bevölkerung, insbesondere ältere, glaubt an die Worte der Regierung, die russischen Soldaten im Donbass militärisch zu schützen, sich gegen die Erweiterung der NATO zu stellen und die Ukraine „zu entnazifizieren“. Kritiker waren gezwungen oder selbst bestrebt, das Land zu verlassen. Doch in den letzten Monaten vor den Wahlen hat sich die Situation im Kampfgebiet für Rußland günstig entwickelt. Die russische Armee hat die ukrainische Gegenoffensive abgewehrt und die Initiative ergriffen und ihre eigene Offensive gestartet, bei der die russischen Truppen schrittweise Erfolge erzielen. Putins großer symbolischer Sieg war die Einnahme von Awdejewka durch russische Truppen im Februar 2024. In den von Rußland teilweise besetzten und von ihr als „neue Gebiete“ bezeichneten vormals ukrainischen Regionen Donezk, Lugansk, Cherson und Saporoshe werden zum ersten Mal Präsidentschaftswahlen organisiert. In diesen Gebieten gehen die Kämpfe weiter, die Regionalzentren von Saporoshe und Cherson werden von der Ukraine kontrolliert.
Der militärische Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine hat zu einer politischen Konfrontation zwischen Rußland und dem Westen geführt. Allerdings zog sich die russische Armee dann in die Gebiete des Donbass zurück. Die Durchführung der Wahlen in den neuen Gebieten zielt darauf ab, trotz der jüngsten inneren Turbulenzen in Form einer äußerst unbeliebten Mobilisierung (Herbst 2022), der Prigoshin-Rebellion (Sommer 2023) und der militärischen Operationen in der Ukraine einen Eindruck von einem normalen Verlauf der Ereignisse zu vermitteln.
Die wirtschaftliche Situation in Rußland: Die derzeitige ökonomische Situation in Rußland ist stabil, was ein wichtiger günstiger Faktor für die gegenwärtigen Machtverhältnisse ist. Der von einigen Experten prognostizierte Zusammenbruch der Wirtschaft nach den im Jahr 2022 verhängten massiven westlichen Sanktionen ist nicht eingetreten. Die Rezession von 2022 erwies sich als weniger ernst als erwartet, dauerte nicht lange und wurde durch Wachstum ersetzt. Es gibt einen Anstieg der Löhne, gemessen in zweistelligen Prozentzahlen, insbesondere bei Menschen mit den niedrigsten Einkommen. Die Armutsquote des Landes ist auf einen historischen Tiefstand gesunken. Im Jahre 2023 betrug das Wirtschaftswachstum in Rußland mehr als 3%, bis März 2024 war die Arbeitslosigkeit auf einem Rekordtief. Das Wirtschaftswachstum wird durch stark gestiegene Staatsausgaben unterstützt, die durch die Aufrechterhaltung der Einnahmen aus dem Verkauf von Öl und Gas, deren Exportströme auf asiatische Länder ausgerichtet sind, unterstützt werden. Die Produkte westlicher Unternehmen, die Rußland verlassen haben, wurden durch Lieferungen durch Parallelimporte oder durch chinesische Waren ersetzt.

Wahlbeteiligung


Wahlen in der Sowjetunion

CCCPAlle Macht in der UdSSR gehörte den Werk­tätigen in Stadt und Land in Gestalt der Sowjets der Deputierten der Werktätigen, die von den letz­teren gewählt und kontrolliert werden. Die Sowjets sind die mit unbeschränkter Vollmacht ausgestat­teten Massenorgane des gesamten Volkes. Als Macht­organe des gesamten Volkes verkörpern sie die staatliche Führung der Gesellschaft (Diktatur) seitens der Arbeiterklasse, der fortgeschrittensten Gesellschaftsklasse, die an der Spitze des Sowjet­volkes auf seinem Wege zum Kommunismus steht; zugleich verkörpern sie das Bündnis der befreun­deten Klassen der Arbeiter und Bauern und die führende Rolle der Kommunistischen Partei als der Avantgarde der Arbeiterklasse und aller Werk­tätigen.

Welche Rolle spielte die Kommunistische Partei?

Die Kommunistische Partei der Sowjetunion war die „grundlegende führende Kraft im System der Diktatur des Prole­tariats“ (Stalin, Fragen des Leninismus, Berlin 1951, S. 150). Sie lenkte die Tätigkeit sämtlicher gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen. Die führende Rolle der Partei bot die Gewähr dafür, daß die Arbeit der Sowjets ihren Inhalt und ihre Richtung erhält. Die Kommunistische Partei war die regierende Partei, was jedoch die So­wjets nicht ersetzen sollte.

Waren die Wahlen in der Sowjetunion demokratisch?

Der demokratische Charakter des sowjetischen Wahlsystems trat vor allem in der konsequenten, von allen Beschränkungen und Ausnahmen befreiten Durchführung der demokratischen Grundsätze der allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlen in Erscheinung. Der Gesamt­charakter der Wahlen war bestimmt durch das Fehlen jeg­licher Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der Nationalität, des Glaubensbekenntnisses oder des Geschlechts sowie einer Diskriminierung aus vermögensmäßigen Gründen, aus Gründen des Bil­dungsgrades, einer früheren Tätigkeit oder des Alters (mit Ausnahme der Forderung nach Volljährigkeit). Die Gleichheit der Wahlen für alle Bevölkerungsgruppen war dadurch gewährleistet, daß jeder Bürger nur eine Stimme hat und die Wahlkreise gleich groß sind. Bei den Wahlen für den Nationalitätensowjet galten die gleichen Grund­sätze.

Was ist im Sozialismus grundlegend anders als im Kapitalismus?

In der sozialistischen Gesellschaft, die aus zwei befreundeten Klassen den Arbeitern und den Bauern und der Schicht der werktätigen Intelligenz besteht, ist die Wahl mit absoluter Mehr­heit die beste Methode, um die Ansicht des Volkes in den Sowjets zum Ausdruck kommen zu lassen. Die wichtigste Besonderheit des sowjetischen Wahlsystems liegt darin, daß es die Grundsätze ent­hält, nach denen in einer sozialistischen Gesellschaft das Volk die Wahl der Machtorgane vornimmt. Stalin erläuterte:

„Unsere Wahlen stellen die einzigen wirklich freien und wirklich demokratischen Wahlen in der ganzen Welt dar. Wahlen dieser Art können nur stattfin­den, weil bei uns die sozialistische Ordnung herrscht und weil man bei uns nicht nur mit dem Aufbau des Sozialismus beschäftigt ist, sondern weil er bereits Gestalt gewonnen hat und in das Alltagsleben des Volkes eingegangen ist … Das ist die Grundlage, auf der bei uns neue, wirk­lich freie und wirklich demokratische Wahlen durch­geführt werden, für die es in der Geschichte der Menschheit keine Beispiele gibt.“

(Stalin, Rede vor der Wählerversammlung des Stalin-Wahlkreises der Stadt Moskau am 11. Dezember 1937, Werke Bd. 14, Dortmund 1976, S. 86).

Zum Vergleich:

Wahlen in der BRD und in der DDR

BRD-DDRDie westdeutsche Bundesrepublik: Gegründet wurde die w. B. am 7. 9.1945, also einen Monat vor der Gründung der DDR. In der w. B. übten seitdem die reaktionärsten imperialistischen Kräfte die ökonomische und politische Macht aus und sie bestimmen bis heute die Politik des Staates. Sie ist gekennzeichnet durch eine bürgerliche Demokratie und die politische Unterdrückung Andersdenkender. Ideologisch wird diese Politik ergänzt durch die geistige Manipulierung der westdeutschen Bevölkerung, ins­besondere durch die Verbreitung des Antikommunismus, des Revanchismus und Nationalismus. Angesichts des erstarkenden Sozialismus und speziell der DDR war es für das westdeutsche Monopolkapital zu einer Existenzfrage geworden, jedes offene Ausbrechen der Klas­sengegensätze zu vermeiden.
Nach dem geltenden Grundgesetz vom 23. Mai 1949 entstand nach der Spaltung Deutschlands durch die Westmächte die w. B. ein Bundesstaat aus 10 Bundesländern mit einem parlamentari­schem Regierungssystem. Nach der Annexion der DDR 1990 wurde die w. B. um weitere 5 Bundesländer auf dem bisherigen Staatsgebiet der DDR erweitert.
Die BRD nach 1990:  Die Bundesländer haben in eini­gen innenpolitischen Bereichen (Volksbildung, Kultur) Gesetzgebungsrecht, während die Außen- und Militärpolitik ganz und die Finanzpolitik in zuneh­mendem Maße in den Bereich des Bundes fällt. Der Bundestag ist laut Gundgesetz die oberste Re­präsentanz der westdeutschen Bürger; das geltende Wahlsystem verhindert aber eine wirkliche Vertretung der demokratischen Kräfte. Die Abgeordneten des Bundestages werden „nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Ver­hältniswahl“ für vier Jahre ge­wählt. Die Hälfte der Abgeordne­ten wird als Direktkandidat eines Wahlkreises nach dem relativen Mehrheitswahlrecht gewählt, die anderen über die Landeslisten einer Partei nach dem Verhältniswahlrecht. Um in den Bundestag zu gelangen, muß eine Partei ent­weder drei Direktmandate oder 5% der Stimmen für die Landes­listen erhalten (Fünf-Prozent­Klausel).
Dem Grundgesetz zu­folge hat der Bundestag das Ge­setzgebungsrecht, er wählt den Kanzler und soll die Regierung kontrollieren. Der Bundesrat, in den die Landesregierungen je nach Größe des Landes drei bis fünf Vertreter delegieren, nimmt zu allen Gesetzen Stellung, ein Vetorecht hat er bei Gesetzen, die die Länderkompetenzen betref­fen. Tatsächlich werden die Ge­setze im wesentlichen außerhalb des Parlaments – zwischen Ver­tretern der Monopole bzw. der Monopolverbände, Bundestags­ausschüssen und Fachministe­rien – ausgearbeitet; ihre An­nahme im Bundestag und im Bun­desrat ist zumeist ein formaler Akt, der ihren Inhalt und ihre Zielsetzung nicht verändert. Auch die Politik der Regierung ist vom Bundestag nicht beeinflußbar. Die Bundesregierung wird vom Bun­deskanzler geleitet, der allein die Richtlinien der Regierungspolitik bestimmt. Die Minister wer­den auf seinen Vorschlag vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen, sie sind dem Parlament nicht rechenschaftspflichtig. Der Bundestag kann den Kanzler nur durch gleichzeitige Wahl eines neuen Kanzlers abberufen (kon­struktives Mißtrauensvotum).
Die bestehenden Macht- und Herr­schaftsverhältnisse sind gekenn­zeichnet durch die fast ausschließliche Konzentration der politi­schen Macht bei der Monopol­bourgeoisie. Die nächst dem ein­zelnen Monopol unmittelbarste Organisationsform der Monopol­bourgeoisie sind die Unterneh­merverbände. Ihre Funktion ist die Durchsetzung der Interessen der Monopole. Sie erfolgt mittels der politischen Institutionen der BRD. Die Bundesregierung ist der geschäftsführende politische Aus­schuf der Monopolbourgeoisie. Das zeigt sich besonders im Aus­bau des Bundeskanzleramtes zur zentralen Spitzenorganisation des staatsmonopolistischen Herr­schaftssystems (innere Staats­reform). Die Regierung koordi­niert die Tätigkeit aller anderen Institutionen des politischen Herrschaftssystems: Staats- und Militärapparat, Parteien, politi­sehe Vereine (z. B. Revanchisten­verbände), Massenkommunika­tionsmittel.
Um unter parlamen­tarischen Bedingungen ihre Macht zu sichern, bedarf die Monopolbourgeoisie eines Systems reaktionärer Parteien. Die CDU und die mit ihr eng verbundene CSU in Bayern ist als CDU/CSU die Hauptpartei der Monopole. Alle anderen reaktionären bür­gerlichen Parteien werden von der CDU/CSU manipuliert und im Bedarfsfall in Regierungskoalitio­nen aufgenommen. Die herrschen­den Kreise waren seit 1945 be­müht, die Sozialdemokratische Partei in Westdeutschland in ihr Machtsystem zu intergieren. Diese Bestrebungen stimmten überein mit der Politik rechter sozialdemokratischer Führer um Dr.K. Schumacher, die die Eini­gung der Arbeiterklasse auch in Westdeutschland im Zeichen des Antikommunismus, des Nationa­lismus und Revanchismus verhin­derten; sie legten die Partei auf eine Politik innerhalb des kapi­talistischen Systems fest. Die Sozialdemokratie ist inzwischen offen auf imperialistische Positio­nen übergegangen. Nur mit ihrer aktiven Unterstützung kann die staatsmonopolistische Oligarchie die Integrierung großer Teile der Arbeiterklasse in ihr Herrschafts­system betreiben. Deshalb wur­den 1966 sozialdemokratische Minister in die westdeutsche Bun­desregierung einbezogen.
Gegen­über dem umfassenden Macht­apparat der Monopole ist der Or­ganisationsgrad der fortschritt­lichen Kräfte sehr gering. Die Arbeiterschaft wird von keiner legalen Partei vertreten, seit die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956 verboten wurde. Unter den Bedingun­gen des staatsmonopolistischen Herrschaftssystems ist die Rolle und Bedeutung des Deut­schen Gewerkschaftsbundes (DGB) leicht gewachsen. Die bürgerlich-demokrati­schen oppositionellen Kräfte sind organisatorisch zersplittert und politisch sehr differenziert. Zu größeren gemein­samen Aktionen der antiimperia­listischen Kräfte kam es in der Geschichte der BRD im Kampf gegen die Remilitarisierung, gegen die Atomrüstung und gegen die Notstandsgesetze. Das aufgeblähte reaktionäre Gerichtssystem der BRD gibt der herrschenden Klasse die Möglichkeit, in allen Lebensbereichen ihre In­teressen unter dem Schein der Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen.
Die Wider­sprüche in der westdeutschen Ge­sellschaft sind nur zu lösen, wenn die Arbeiterschaft sich als Klasse formiert und im Bunde mit den anderen werktätigen Klassen und Schichten und demokrati­schen Kräften unter Führung einer kommunistischen Partei konsequent für die Einschränkung der Macht der Monopole, für die Schaffung de­mokratischer Verhältnisse und damit für den gesellschaftlichen Fortschritt kämpft. Doch das steht in den Sternen.
Die bürgerliche Demokratie: ist eine Organisa­tionsform der Diktatur der Bourgeoisie über die werktätigen Massen, formell cha­rakterisiert durch das Bestehen gewählter Einrichtungen (Parlament) im System der höchsten Machtorgane, durch gesetzliche Verkündung bestimmter elementarer Rechte und Freiheiten der Bürger (Verfassung) sowie durch die scheinbare „Gewaltenteilung“. Grundlage der bürgerlichen Demokratie sind das kapitalistische Eigentum an den Produktionmitteln und das kapita­listische Wirtschaftssystem. Das System der bürgerlichen Demokratie gewährleistet die politische Herrschaft der ausbeutenden Minderheit über die ausgebeutete Mehrheit der Gesellschaft. Aufbau und Tätigkeit der Organe des bürgerlichen Staates sichern den Ausschluß der Volksmassen von jeder entscheidenden Teilnahme am politischen Leben des Landes, von der Verwaltung des Staates.
Die bürgerliche Demokratie, in der die Bourgeoisie den ökonomischen Reichtum und die poli­tische Macht in ihren Händen vereinigt, träge für die Werktätigen formalen Charakter, da sie durch die Gesetzgebung und die zunehmende Manipulierung des gesamten gesellschaftlichen Lebens weitgehend der Möglichkeit beraubt sind, von den verfas­sungsmäßig festgelegten bürgerlich-demo­kratischen Rechten und Freiheiten, wie Wahlrecht, Rede- und Versammlungsfrei­heit, Koalitionsrecht, Pressefreiheit u.a. tatsächlich in vollem Maße Gebrauch zu machen. Der formale Charakter der bürgerlichen Demokratie äußert sich im Imperialismus besonders darin, daß alle wichtigen politischen Fragen nicht von den Parlamenten, sondern in den Lei­tungen und Organisationen der Mono­pole entschieden werden. Die herrschenden Monopolgruppen nehmen maßgeblichen Ein­fluß auf die Außen- und Innenpolitik, die Zusammensetzung der Regierung, die Beru­fung und Abberufung von Ministern, die Annahme von Gesetzen usw.
Infolge der Verschärfung der all­gemeinen Krise des Kapitalismus und der damit verbundenen Zuspitzung der Klassen­gegensätze geht das Monopolkapital dazu über, die bürgerliche Demokratie abzubauen, die demokra­tischen Rechte und Freiheiten immer mehr einzuschränken und die Unterdrückung der Werktätigen und aller friedliebenden, fort­schrittlichen Kräfte mit den verschiedensten Methoden – bis zur offenen faschistischen Diktatur – zu verstärken, um die kapita­listische Ordnung aufrechtzuerhalten, die Monopolprofite zu sichern und die impe­rialistische Kriegspolitik durchzusetzen.

DDRDie Deutsche Demokratische Republik: Sie existierte vom 7. Oktober 1949 über 40 Jahre lang als ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern bis zu ihrer völkerrechtswidrigen Einverleibung durch die westdeutsche Bundesrepublik am 3. Oktober 1990. Unter den politischen Grundrechten, die auf dem Grundrecht auf umfassende Mitgestal­tung aufbauen und seiner Ausübung dienen, nahm das Wahlrecht der Bürger einen wichti­gen Platz ein. Nach Art. 22 der Verfassung hatte jeder Bürger der DDR, der am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, das Recht, an den Wahlen zu den Volksvertretungen teil­zunehmen und gewählt zu werden. Sozialistischen Wahlprinzipien entspricht es, daß die von den demokratischen Parteien und Massenorganisationen aufzustellenden Kandidaten zuvor von den Kollektiven, in de­nen sie tätig sind, geprüft und vorgeschlagen werden. Das war die elementare Voraussetzung, damit sie als Vertrauensleute der Werktätigen und mit deren Vollmacht versehen in den Volksvertretungen als den staatlichen Macht­organen tätig werden und die Interessen des Volkes wahrnehmen konnten.
Die Wahlen in der DDR waren wie in anderen so­zialistischen Staaten Höhepunkte im politi­schen Leben des Gemeinwesens, das seine Kraft aus der ständigen, tätigen Mitgestaltung aller Bürger schöpfte und in dem die sozialisti­sche Demokratie das tägliche Geschehen be­stimmte. So war schließlich auch die Stimmabga­be am Wahltag lediglich die Krönung eines vielgestaltigen Prozesses der demokratischen Kontrolle, der Auswahl, Prüfung und Bestäti­gung der Kandidaten seitens ihrer Wähler.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung in der DDR. Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens gehörte zu den bürgerlichen Grundrechten in der DDR. Das Grundrecht auf freie Meinungsäuße­rung (Art. 27) war Konsequenz und wesentliche Form der Verwirklichung des Grundrechts auf Mitgestaltung. Gefragt und gefordert war die Meinung der Bürger zur Lösung der gemeinsa­men Aufgaben bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, zu den Grundfragen der Staatspolitik genauso wie zu den Aufgaben und Problemen in ihrem Betrieb, ihrer Stadt und Gemeinde, zu Fragen der täglichen Arbeit und des täglichen Lebens. Deshalb legte die Verfassung fest, daß dieses Recht durch kein Dienst- oder Arbeitsverhält­nis beschränkt wird und daß niemand benach­teiligt werden darf, wenn er von ihm Gebrauch macht.
Dem Grundrecht des Bürgers entsprach auch die Pflicht aller staatlichen Organe sowie der Leitungen der Betriebe und der gesellschaftli­chen Organisationen, stets den Rat der Werk­tätigen zu suchen, ihre Erfahrungen auszuwer­ten, mit ihnen gemeinsam die Beschlüsse vor­zubereiten, die Durchführung und Kontrolle zu organisieren. In engem Zusammenhang hiermit stand das in Art. 103 der Verfassung verbriefte und in der täglichen Praxis tausendfach wahrgenommene Recht jedes Bürgers, sich mit Eingaben (Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen oder Beschwerden) mündlich oder schriftlich an die Volksvertretungen, ihre Ab­geordneten oder die staatlichen und wirt­schaftlichen Organe wenden zu können.
Eine wesentliche – nicht zuletzt auch materielle – Garantie dafür, daß die Bürger ihre Mei­nung frei und öffentlich äußern können, be­steht darin, daß die Verfassung zugleich in Art. 27 Abs. 2 die Freiheit der Presse, des Rund­funks und des Fernsehens gewährleistet. Das bedeutete, daß die Publikationsorgane unge­hindert im Dienste des werktätigen Volkes wirken können. Sie brachten die Meinung der Werktätigen zur Geltung und sicherten deren Verbreitung. Die Massenmedien hatten eine umfassende informierende und meinungsbil­dende Funktion.
Rundfunk und Fernsehen waren in der DDR Institutionen des sozialistischen Staates. Träger der Presseorgane waren vor allem die demokratischen Parteien und Massenorganisationen. Die Rundfunk- und Fernsehstationen, die Verlage, Redaktionsge­bäude, Druckereien usw. waren Eigentum des Volkes oder der gesellschaftlichen Organisatio­nen. Damit war gesichert, daß die Publikationsor­gane die Interessen der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten wahrnehmen und die Sache des Friedens und des Sozialismus vertreten. Eine Zensur von Presseveröffentlichungen, Rundfunk- oder Fernseh­sendungen gab es in der DDR nicht.
Es versteht sich, daß sich die Ausübung des Rechts auf freie und öffentliche Meinungsäußerung im Rahmen der Verfassung bewegen muß (Art. 27 Abs. 1). Jeder Mißbrauch dieses Rechts gegen die Interessen der Werktätigen und ihres Staates, für verfassungswidrige Zwecke war unzulässig und wurde nicht geduldet. Der Schutz der Freiheit des sozialistischen Staatsbürgers verlangte, jegliche Angriffe auf die Grundlagen eben dieser Freiheit von vorn­herein und strikt zu unterbinden.
Verfassungsrechtlich verboten und als Verbre­chen geahndet wurden daher militaristische und revanchistische Propaganda in jeder Form, Kriegshetze und Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß (Art. 6 Abs. 5). Für anti­kommunistische Hetze und Propaganda, für die von imperialistischen Propagandainstitutionen und Wühlorganisationen betriebene ideologi­sche Diversion, die nicht selten heuchlerisch ge­rade mit der Flagge der „Freiheit“, der „Demo­kratie“ oder der „Menschenrechte“ drapiert war, gab es keine Freiheit in der sozialistischen Gesellschaft.

Literatur:
Große Sowjet-Enzyklopädie (2 Bde.), Verlag Kultur und Fortschritt Berlin, 1952.
Sachwörterbuch der Geschichte (2 Bde.), Dietz Verlag Berlin, 1970.
Kleines politischer Wörterbuch, Dietz Verlag Berlin, 1967.
Rechtshandbuch für den Bürger, Staatsverlag der DDR Berlin, 1985.
zusätzlich: russische Quellen im Internet.


Um es ganz deutlich zu sagen: Die Wahlen in Rußland 2014 waren FAIR und FREI  !!!

Überall kilometerlange Schlagen vor den Wahllokalen…

Wahl-Ergebnis

Wahl-Belojarsk Wahl-Bern Wahl-Berlin Wahl-Minsk Wahl-Tallinn Wahl-Thailand Wahl-Jerewan

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3 Antworten zu Wahlen und das Recht auf freie Meinungsäußerung

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  2. Erfurt schreibt:

    Unter kapitalistischen Produktionsverhältnissen ist der Begriff „Wirtschaft“ falsch und irreführend. Denn das gesamte gesellschaftliche Leben, Arbeit, Wohnen, Kultur usw. hat sich der Profitgier einer kriminellen Minderheit unterzuordnen. Es dürfte jedem klar sein, daß eine profitgetriebene Entwicklung keinen Fortschritt verkörpert sondern nach hinten gerichtet ist (reaktionär).
    Lassen Sie sich nicht verwirren durch die Staatspropganda. Auch volle Regale in den Supermärkten haben nichts mit Versorgung zu tun sondern sind, genauso wie Wucherpreise und Wuchermieten nur die Folge privaten Strebens nach Maximalprofiten. Kein Unternehmer der Welt hat die Absicht, Menschen zu versorgen!

    Schönen Sonntag.

  3. Erfurt schreibt:

    Es ist der kapitalistische Staat der sein eigenes Volk unterdrückt und ausbeutet. Nur die Profitgier treibt das alles an.

    MFG

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