DDR: Das Recht auf Arbeit

Arbeiter

So sieht eine von Ausbeutung befreite Arbeiterklasse aus…

Die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit in der DDR ist eine der größten Errungenschaften des Sozialismus. Vielleicht ist es einmal ganz interessant nachzulesen, wie das Recht auf Arbeit in der DDR verwirklicht wurde. Es war ein verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht. Zweifellos war das kein leichter Weg, denn auch im Sozialismus führte die fortschreitende Rationalisierung und Automatisierung zum Wegfall bestimmter uneffektiver oder unnötiger Arbeitsplätze. Doch niemals wurde deswegen auch nur ein Mensch in der DDR arbeitslos. In keinem sozialistischen Land gab es Arbeitslosigkeit. Im Gegenteil: der Staat sorgte dafür, daß den Werktätigen die Gelegenheit geboten wurde, sich für eine entsprechende andere Arbeit zu qualifizieren. Und er bezahlte diese Qualifizierung auch. Wenn heute in irgendeinem kapitalistischen Land von einer angestrebten „Vollbeschäftigung“ die Rede ist, so ist das eine heuchlerische Lüge. Das folgende ist ein Ausschnitt aus dem Lexikon Arbeitsrecht der DDR von 1972:

Recht auf Arbeit – durch die sozialistische Gesellschaftsordnung garantiertes verfassungsmäßiges Grundrecht der Bürger, das von besonderer Bedeutung für die Realität aller ihrer Grundrechte, insbesondere auf dem Gebiet der Arbeit ist. Es hat nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse nicht mehr nur das Recht auf einen Arbeitsplatz und das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes zum Inhalt, sondern ist das Recht auf schöpferische Arbeit als, Produzent, sozialistischer Eigentümer und Träger der Staatsmacht an diesem Arbeitsplatz. Das Recht auf Arbeit wird im Geltungsbereich des GBA [1] grundsätzlich durch die Begründung eines Arbeitsrechtsverhältnisses wahrgenommen. Das in Art.24 der Verfassung der DDR verankerte Recht auf Arbeit zählt zu den wichtigsten sozialen Errungenschaften der Werktätigen in der DDR.

Eine uralte Forderung der Arbeiterklasse

Das Recht auf Arbeit war und ist eine programmatische Forderung der Arbeiterbewegung in den kapitalistischen Ländern. Jedoch ist unter kapitalistischen Bedingungen seine Verwirklichung nicht möglich, da die fundamentalen Ursachen der Arbeitslosigkeit, die Ausbeutung und speziell das allgemeine Gesetz der kapitalistischen Akkumulation, zum Wesen des Kapitalismus gehören. So führt die wissenschaftlich-technische Revolution im Kapitalismus zu einer ständigen Gefährdung der Arbeitsplätze. … In das Grundgesetz der BRD wurde das Recht auf Arbeit nicht einmal formell aufgenommen.

In der DDR gab es keine Ausbeutung

In der DDR wurde mit der Entmachtung des Kapitals, der Beseitigung der Ausbeutung und dem Aufbau des Sozialismus die Arbeitslosigkeit ein für allemal überwunden und jedem Bürger das Recht auf einen Arbeitsplatz garantiert. Gleichzeitig erhielt das Recht auf Arbeit einen neuen Inhalt. Es ist heute das, Recht auf ausbeutungsfreie Arbeit unter den Bedingungen der politischen, und ökonomischen Macht der Werktätigen. Die in Verwirklichung des Rechts auf Arbeit entstandenen Beziehungen der Menschen im Arbeitsprozeß sind durch kameradschaftliche Zusammenarbeit, gegenseitige Hilfe und kollektives Zusammenwirken gekennzeichnet. In ihnen wird die, grundlegende Ubereinstimmung der individuellen und kollektiven Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen wirksam, und der Werktätige kann sich als Persönlichkeit voll entfalten (→ Pflicht zur Arbeit [2]). Das Recht auf Arbeit ist eng mit dem Recht auf Mitbestimmung, und Mitgestaltung (Art.21), dem Recht auf Bildung (Art.25) und dem Recht auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit (Art. 24) sowie dem Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeitsleistung (Art.24) verbunden. Die Bürger der DDR verfügen, abgeleitet von ihrem Recht auf Arbeit, über das Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freie Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation.

Wie wurde das Recht auf Arbeit in der DDR verwirklicht?

Der sozialistische Staat gewährleistet das Recht auf Arbeit u.a. durch das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln; durch die Leitung und Planung des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses; durch das stetige und planmäßige Wachstum der Produktivkräfte und der Arbeitsproduktivität; durch die Vervollkommnung der Bildung und Weiterbildung der Bürger und durch das einheitliche sozialistische Arbeitsrecht. Will der Bürger ein Arbeitsrechtsverhältnis in Verwirklichung seines Rechts auf Arbeit begründen, dann ist das arbeitsrechtliche Mittel hierzu der Arbeitsvertrag, von der Berufung oder Wahl für besonders verantwortungsvolle Funktionen abgesehen (§§ 2, 20f., 37 GBA). Das Recht auf Arbeit kann auch durch den Beitritt zu einer sozialistischen Produktionßgenossenschaft oder durch Aufnahme eines Dienstverhältnisses in den bewaffneten Organen realisiert werden, wofür dann besondere Rechtsvorschriften gelten. Die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit nach dem Grundsatz der freien Wahl des Arbeitsplatzes (Art.24 Abs.I der Verfassung der DDR) stellt die grundlegende Übereinstimmung der gesellschaftlichen Erfordernisse, der Interessen der Betriebe und der Bürger unter den jeweils konkreten Bedingungen durch eigenverantwortliches Handeln und übereinstimmende Willenserklärungen her.

Wie funktionierte der Schutz der Arbeitskraft im Sozialismus?

Für bestimmte Gruppen von Werktätigen sichert unsere sozialistische Staats- und Rechtsordnung das Recht auf Arbeit durch besondere Maßnahmen. Das trifft für Bürger zu, die bei der Aufnahme einer Arbeit besondere familiäre, gesundheitliche und andere Probleme zu lösen haben. Zur Sicherung des Rechts auf Arbeit für diese Bürger sind den staatlichen Organen und Betrieben besondere Pflichten auferlegt worden. Es handelt sich hier insbesondere um Frauen und Mütter (§§ 123ff. GBA); um Jugendliche (§§ 134ff. GBA), um Schwerbeschädigte, Tuberkulosekranke, Tuberkuloserekonvaleszenten, Absolventen der Universitäten, Hoch- und Fachschulen, aus dem aktiven Wehrdienst entlassene Werktätige usw. Das Recht auf Arbeit schließt den Schutz des in seiner Verwirklichung entstandenen Arbeitsrechtsverhältnisses ein. Dem dienen z.B. die gesetzlichen Bestimmungen über den Kündigungsschutz.

Anmerkungen:
[1] Gesetzbuch der Arbeit (GBA) der DDR war nach der Verfassung der DDR die wichtigste gesetzliche Bestimmung zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Arbeiter und Angestellten und der als Angestellte tätigen Angehörigen der Intellligenz. Das GBA beruhte auf den sozialistischen Produktionsverhältnissen und trug wesentlich dazu bei, diese auch herauszubilden und zu festigen und den Werktätigen ihre Stellung als sozialistische Eigentümer, Produzenten und Ausübende der Staatsmacht bewußtzumachen.
[2] Unter sozialistischen Verhältnissen erhielt die Arbeit einen neuen, sozialen Zweck. Sie war nicht mehr nur in erster Linie Mittel zum Gelderwerb, zur Erfüllung fundamentaler Lebensbedürfnisse, sondern wurde eine Ehrenpflicht. „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“, so stand es in Abwandlung eines Bibelwortes erstmals in der Stalinschen Verfassung von 1936. Diese Pflicht zur Arbeit ergab sich aus der Abschaffung der Ausbeutung fremder Arbeitskraft und der Beseitigung des Schmarotzertums, und sie ermöglichte die allseitige Entwicklung der Persönlichkeit. In der Verfassung der DDR (6.April 1968): „Gesellschaftliche nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger. Das Recht auf Arbeit und die Pflicht zur Arbeit bilden eine Einheit.“

Quelle:
Autorenkollektiv, Lexikon Arbeitsrecht der DDR, Staatsverlag der DDR, Berlin 1979, S.308f. (Recht auf Arbeit), S.184 (Gesetzbuch der Arbeit), S.281f. (Pflicht zur Arbeit)
Foto: Arbeiter im VEB Schwermaschinenbaukombinat „Ernst Thälmann“ (Archiv Dewag)

Lexikon Arbeitsrecht DDR

Siehe auch:
Was ist eigentlich Ausbeutung?
Was verstehen wir unter Volkseigentum?
Stalin: Was ist besser – Kapitalismus oder Sozialismus?
Warum gibt es überhaupt Arbeitslosigkeit?
Das Gerede von der schwindenden Arbeitslosigkeit (in der BRD

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