Was verstehen wir eigentlich unter „Volkseigentum“?

DDR Betrieb

Der volkseigene Betrieb VEB Petrochemisches Kombinat Schwedt (Zentrum der Veredelungsindustrie)

Im Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland wird das Eigentum als vermögenswerte privatrechtliche Rechtsposition (Art. 14 GG) bezeichnet, die überwiegend das Äquivalent eigener Leistung, d.h. des Einsatzes eigener Arbeit oder eigenen Kapitals sei. [2] Wie es allerdings dazu gekommen ist, daß jemand Eigentum oder Kapital besitzt, wird an dieser Stelle nicht erklärt. Warum auch. Ausbeutung und Sozialraub gehören zum Geschäft der Bourgeoisie. Das Kleine politische Wörterbuch, erschienen in der DDR, ist da genauer: Eigentum ist eine „historisch entstandene Form der Aneignung der materiellen Güter. Diese Aneignung charakterisiert das Verhältnis zwischen den Menschen im Prozeß der Produktion der materiellen Güter…Die Existenz des Privateigentums an Produktions-mitteln ist die unmittelbare Ursache für die Spaltung der Gesellschaft in antagonistische Klassen und für die Ausbeutung und Unterdrückung der nichtbesitzenden Klassen durch die Klassen, die Eigentümer der entscheidenden Produktionsmittel sind.“ [3] Friedrich Engels hatte im Jahre 1847, kurz bevor es überall in Deutschland zur revolutionären Kämpfen kam, erklärt: „Die Demokratie würde dem Proletariat ganz nutzlos sein, wenn sie nicht sofort als Mittel zur Durchsetzung weiterer, direkt das Privateigentum angreifender, und die Existenz des Proletariats sicherstellender Maßregeln benutzt würde.“ [1] Die Eigentumsfrage ist also die entscheidende Grundfrage der Arbeiterbewegung.

Was ist gesellschaftliches Eigentum?

Das gesellschaftliche Eigentum ist eine historisch bestimmte Form des Eigentums an den Produktionsmitteln, das die Art und Weise charakterisiert, in der die Menschen im Produktionsprozeß zueinander stehen und sich die Produkte ihrer Arbeit aneignen. Die historisch erste Form des Gemeineigentums bestand in der Urgesellschaft; es entsprach einem niedrigen Niveau der Produktivkräfte und war die ökonomische Grundlage des Lebens kleiner, getrennt voneinander existierender Gruppen deren Zusammenhalt vorwiegend durch gentile Bindungen bestimmt wurde. Auf dieser Entwicklungsstufe gab es noch keine Klassen und keine Ausbeutung, weshalb diese Verhältnisse auch als Urkommunismus bezeichnet werden. Für das gesellschaftliche Eigentum ist charakteristisch, daß die Produktionsmittel gemeinschaftliches Eigentum von Ausbeutung freier Menschen oder Klassen sind, die ihre vielen individuellen Arbeitskräfte selbstbewußt unmittelbar als gesellschaftliche Arbeitskraft verausgaben und einen Teil des gesellschaftlichen Produkts ihrer Arbeit wieder als gemeinschaftliches Produktionsmittel nutzen und den anderen Teil für den individuellen Verbrauch verteilen. (Marx)

Wie entsteht sozialistisches Eigentum?

Die Grundlage für die Entwicklung des sozialistischen gesellschaftliches Eigentum ist die Macht der Arbeiterklasse. Gesellschaftliches Eigentum ist seinem Wesen nach das wichtigste sozialistische bzw. kommunistische Produktionsverhältnis, auf dem neue ökonomische Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung wirksam werden, die auch die Bewegung und Veränderung des gesellschaftlichen Eigentums bestimmen. Nur auf der Grundlage des gesellschaftlichen Eigentums an den Produktionsmitteln wird es möglich und notwendig, die gesellschaftliche Produktion nach einem vorher bestimmten Plan zu regeln. Die Notwendigkeit des gesellschaftliches Eigentum an den Produktionsmitteln ergibt sich aus dem gesellschaftlichen Charakter der Produktivkräfte, der sich mit der maschinellen Großproduktion herausbildet, in wachsendem Maße in Widerspruch zum Privateigentum an den Produktionsmitteln gerät und die Beseitigung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen auf die Tagesordnung der Geschichte setzt (Grundwiderspruch des Kapitalismus).

Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln

In der sozialistischen Revolution wird das kapitalistische Eigentum an den Produktionsmitteln in der Regel durch die Enteignung der Ausbeuter aufgehoben und in gesellschaftliches Eigentum verwandelt: Ausgehend vom Kräfteverhältnis und von der Stellung und Haltung bestimmter Kapitalistengruppen in der Auseinandersetzung mit dem Imperialismus ist auch die finanzielle Ablösung des kapitalistischen Eigentums möglich; das Kleineigentum an Produktionsmitteln, wie es vor allem für die Bauernmassen, aber auch für andere Werktätige kennzeichnend ist, wird mit Hilfe der Arbeiterklasse auf der Grundlage des freiwilligen Zusammenschlusses dieser Kräfte in genossenschaftliches Eigentum verwandelt. Folglich existieren in der sozialistischen Produktionsweise folgende Formen des gesellschaftliches Eigentum: das gesamtgesellschaftliche Volkseigentum (staatliches Eigentum), das genossenschaftliche Gemeineigentum werktätiger Kollektive (z.B. Eigentum landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften und Produktions-genossenschaften des Handwerks), und das Eigentum der gesellschaftlichen Organisationen der Bürger. Dem unterschiedlichen Reifegrad des gesellschaftliches Eigentum entspricht die Existenz verschiedener sozialistischer Klassen und Schichten, die unter Führung der Arbeiterklasse im engen Bündnis die Macht ausüben (Bündnispolitik).

Von der Anarchie zur Planwirtschaft

Die Arbeiterklasse ist Hauptträger der höchsten Stufe des gesellschaftliches Eigentum., das der Staat verwaltet (Volkseigentum); sie nutzt es durch die staatlich geplante, proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft und durch die schöpferische Masseninitiative in der Produktion (Wettbewerb) für die ständige Verbesserung des materiellen und kulturellen Lebens der Werktätigen, für den Fortschritt der genossenschaftlichen Arbeit, für die weitere Entwicklung der Produktivkräfte in Stadt und Land, für die Annäherung der sozialistischen Klassen und Schichten und ihre spätere Aufhebung, für die ökonomische Integration der sozialistischen Bruderländer, für die Stärkung der Verteidigungskraft des Sozialismus und für die Unterstützung des internationalen Freiheitskampfes der Volksmassen gegen den Imperialismus.

Das Leistungsprinzip im Sozialismus

Das gesellschaftliches Eigentum ist die Grundlage, auf der sich die Vorzüge des Sozialismus entfalten und mit den Errungenschaften von Wissenschaft und Technik verbinden können. In Abhängigkeit vom Reifegrad der Produktivkräfte und aller gesellschaftlichen Verhältnisse wird in der ersten Phase der kommunistischen Gesellschaftsformation das gesellschaftliches Eigentum nach dem Prinzip genutzt: „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung.“ In der höheren Phase ist das Prinzip bestimmend: „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen“, wobei die Arbeit selbst zum ersten Lebensbedürfnis der kommunistisch geeinten Werktätigen wird.

Das kapitalistische Staatseigentum

In diesen Funktionen und Merkmalen des gesellschaftlichen Eigentums zeigt sich der Unterschied zu anderen Typen des staatlichen und des Gruppeneigentums, die mitunter fälschlich als gesellschaftliches Eigentum ausgegeben werden. Das z.T. in kapitalistischen Ländern existierende staatliche Eigentum ist Bestandteil der kapitalistischen Produktionsverhältnisse und dient der Ausbeutung; auch verschiedene Formen des Gruppeneigentums sind den Gesetzen des Kapitalismus so lange unterworfen, wie die Staatsmacht der Ausbeuter nicht beseitigt ist. Das in siegreichen nationalen Befreiungsrevolutionen verschiedentlich geschaffene staatliche Eigentum ist zunächst eine ökonomische Grundlage für die Überwindung der Hinterlassenschaften des Kolonialismus und für die Festigung der politischen Unabhängigkeit des Landes; die weitere Entwicklung dieses Eigentums zu einer antifeudalen, antikapitalistischen und sozialistischen Position ist vom Einfluß der Arbeiterklasse und der werktätigen Bauern im Staat abhängig, was vor allem in den Funktionen dieses Eigentums seinen Ausdruck findet.

Wie war das in der sowjetischen Besatzungszone nach 1945?

Ausgangspunkt für die Entstehung des gesellschaftliches Eigentum auf dem Gebiet der DDR waren: Zerschlagung des Faschismus; Durchführung des Potsdamer Abkommens; Aufbau neuer staatlicher Machtorgane; der Volksentscheid vom 30.6.1946 in Sachsen sowie die Gesetze der anderen Länder der damaligen sowjetischen Besatzungszone über die Enteignung der Betriebe der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten und die Verstaatlichung der Bodenschätze sowie die demokratische Bodenreform. Das gesellschaftliche Eigentum in Form des staatlichen oder Volkseigentums wurde im Verlauf des sozialistischen Aufbaus durch die Neuerrichtung und den Ausbau vieler Werke und Industriezweige und durch die planmäßige Steigerung der Produktion ständig vermehrt.

Die Macht des Proletariats

Die weitere Entwicklung der Machtverhältnisse in der DDR zur sozialistischen Staatsmacht sicherte die Entfaltung und das Wirken der Ökonomischen Gesetze des Sozialismus. Die Werktätigen der DDR nahmen ihre Rechte als Eigentümer der Produktionsmittel über die von ihnen gewählten Volksvertretungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und in wachsendem Maße durch die Gewerkschaften wahr. Es wurde als ökonomische Bedingung für die Verwirklichung der Interessen der Werktätigen gesetzlich besonders geschützt. Vergehen gegen das Volkseigentum wurden streng geahndet.

DDR Betrieb Geothermie

Bohrturm des VEB Geothermie Neubrandenburg. In Waren, Neubrandenburg und Prenzlau wurden Bohrungen niedergebracht, um die Erdwärme für Heizzwecke zu nutzen.

Das Volkseigentum macht eine gesamtstaatliche Leitung und Planung der Volkswirtschaft möglich und notwendig. Die Verwaltung des Volkseigentums erfolgte in der DDR durch staatlich eingesetzte Leiter (z. B. Generaldirektoren der VVB, der Kombinate, Direktoren der VEB und VEG u.a.). Sie waren für die volle Erhaltung, rationelle Nutzung und ein rasches Wachstum des Volkseigentums sowie für die enge Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeiterklasse verantwortlich und mit den dazu notwendigen Rechten und Vollmachten ausgestattet.

Das genossenschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln entstand durch den freiwilligen Zusammenschluß der Bauern, Gewerbetreibenden und Handwerker zu Produktionsgenossenschaften. Es war Eigentum von Gruppen oder Organisationen und umfaßte je nach dem Grad der Vergenossenschaftlichung die eingebrachten Produktionsmittel (Boden, Vieh, Maschinen, Gebäude), die von den Genossenschaftsmitgliedern gemeinschaftlich in kollektiver Arbeit genutzt wurden. Es ermöglichte die Anwendung moderner Technik. Mit der zunehmenden Anwendung industriemäßiger Methoden in der Landwirtschaft gewann die kooperative, über den Rahmen einer Genossenschaft hinausgehende Organisation der Arbeit zunehmende Bedeutung.

Quelle:
Kleines politisches Wörterbuch, Dietz Verlag Berlin, 1973, S.281-284. (Zwischenüberschriften und kleine stilistische Korrekturen zum besseren Verständnis von mir, N.G.)

Zitate:
[1] Friedrich Engels: Grundsätze des Kommunismus, in: Marx/Engels, Ausgew.Werke in sechs Bänden, Dietz Verlag Berlin, 1988, Bd.I, S.347.
[2] Gerhard Köbler: Juristisches Wörterbuch, Verlag Franz Vahlen München, 1986, S.85.
[3] Kleines politisches Wörterbuch, Dietz Verlag Berlin, 1973, S.179.

Bilder: Autorenkoll., Die DDR im Spiegel ihrer Bezirke, Dietz Verlag Berlin,1989, S.120/252.

…soll des Volkes eigen sein!

Siehe auch:
Was versteht man unter Vergesellschaftung? Und was ist Verstaatlichung?
Beispiel: Sozialismus in Cuba

Zur Argumentation (DOWNLOAD): Was ist Volkseigentum? (pdf-Datei)

Dieser Beitrag wurde unter Uncategorized veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

7 Antworten zu Was verstehen wir eigentlich unter „Volkseigentum“?

  1. sukhan schreibt:

    „…historisch entstandene Form der Aneignung der materiellen Güter. Diese Aneignung charakterisiert das Verhältnis zwischen den Menschen im Prozeß der Produktion der materiellen Güter…“
    Heutzutage muss es korrekterweise heißen „.. der materiellen und immateriellen/digitalen Güter“.
    Der Prozess der Aneignung und die dadurch bewirkten Klassen- und Interessen Gegensätze bleiben dieselben.

    • Atomino schreibt:

      es gibt keine digitalen Güter. die sind nur eine Art Verselbstständlichung der materiellen Güter. Profit aus dem Nichts. Digitalisierung kann ich nicht essen.

  2. Pingback: Was versteht man unter Vergesellschaftung? Und was ist Verstaatlichung? | Sascha's Welt

  3. Pingback: DDR: Das Recht auf Arbeit | Sascha's Welt

  4. Pingback: Literaturunterricht in der DDR | Sascha's Welt

  5. Pingback: Der schwere Weg der Erkenntnis | Sascha's Welt

  6. Pingback: Enteignung der Nazi- und Kriegsverbrecher 1946 in der DDR | Sascha's Welt

Hinterlasse einen Kommentar