Die Nazis und die bürgerliche Klassenjustiz in der BRD

KlassenjustizIst es nicht verbrecherisch, wenn ein Staat sich über internationale Abkommen hinwegsetzt und Kriegsverbrecher und  deren Hintermänner, die Initiatoren und Profiteure von faschistischen Verbrechen, vor Strafverfolgung schützt, sie ungeschoren davonkommen läßt und ihnen überdies noch hohe Pensionen zahlt? Solches geschah in der BRD nach 1945. Hitler-Deutschland hatte den Krieg zwar verloren, doch die BRD als dessen Nachfolgestaat setzte sich gleich mehrfach über die Beschlüsse des Potsdamer Abkommens hinweg. Darin war zum Beispiel festgelegt: „Kriegsverbrecher und alle diejenigen, die an der Planung oder Verwirklichung nazistischer Maßnahmen, die Greuel oder Kriegsverbrechen  nach sich zogen oder als Ergebnis hatten, teilgenommen haben, sind zu verhaften und dem Gericht zu übergeben.“ Das lag vor allem daran, daß sich die Gesellschaftsordnung der BRD nur unwesentlich von der ihrer Vorgänger unterscheidet: Herrschaft der Monopole! Es handelt sich um Kapitalismus und um bürgerliche Klassenjustiz!

Die Völker der Welt wollen Frieden!

Der Begriff „Kriegs- und Naziverbrechen“ war zum Synonym für Völkermord, Barbarei und Sadismus geworden, und die Regierungen der Antihitlerkoalition drückten das Empfinden und die Forderungen der ganzen friedliebenden Menschheit aus, als sie in der Krim-Deklaration verkündeten:

„Es ist unser unbeugsamer Wille, den deutschen Militarismus und Nationalsozialismus zu zerstören und dafür Sorge zu tragen, daß Deutschland nie wieder imstande ist, den Weltfrieden zu stören. Wir sind entschlossen, alle Kriegsverbrecher vor Gericht zu bringen und einer schnellen Bestrafung zuzuführen…“

Wie verhielt sich die Deutsche Demokratische Republik?

Die DDR machte die Ziele der antifaschistischen Widerstandsbewegung und der Antihitlerkoalition, die im Potsdamer Abkommen ihren Ausdruck fanden, zur Richtschnur ihres Handelns. Aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens wurden jene Kräfte entfernt, die den zweiten Weltkrieg vorbereiteten und die Völker Europas in Krieg und Elend stürzten. Das lag sowohl im Interesse des Friedens und der Sicherheit der europäischen Nachbarvölker als auch im Interesse des deutschen Volkes. Die DDR erfüllte den Auftrag des deutschen Volkes und der Völker der Welt, alle Kriegs- und Naziverbrechen zu ahnden und gerecht zu sühnen. In der Zeit von Mai 1945 bis Ende 1967 wurden in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR insgesamt

16.572 Personen wegen Beteiligung an Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit und wegen Kriegsverbrechen angeklagt. Davon wurden
12.807 verurteilt,
l.578 freigesprochen. Die Verfahren gegen
2.187 Angeklagte wurden wegen Abwesenheit, Tod oder auf Grund des von der Sowjetischen Militär-Administration erlassenen Amnestiebefehls Nr. 43/48 vom 18. März 1948 eingestellt, da keine höhere Freiheitsstrafe als ein Jahr zu erwarten war.

Von den 12.807 gerichtlich zur Verantwortung gezogenen Personen wurden
118 zum Tode,
231 zu lebenslangem Zuchthaus und
5088 zu einer höheren Freiheitsstrafe als 3 Jahre verurteilt.

Die Justizorgane der DDR hatten nicht nur auf dem eigenen Territorium der Ahndung der Nazijustizverbrechen stets höchste Bedeutung beigemessen, sondern auch den Strafverfolgungsbehörden der BRD und in Berlin (West) seit vielen Jahrzehnten umfangreiches Beweismaterial gegen dort lebende Richter und Staatsanwälte zugeleitet. Ebenso stellten auch andere sozialistische Staaten, vor allem die ČSSR, Dokumente über Justizverbrechen zur Verfügung.

Quelle: Braunbuch. Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik. Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1965, S.7-8. (Zweite Auflage)

Was unternahm die BRD?

Obwohl nach 1945 der weitaus größte Teil der Kriegs- und Naziverbrecher in die westlichen Besatzungszonen flüchtete, wurden in der westdeutschen Bundesrepublik, deren Bevölkerungszahl dreimal so groß ist wie die der DDR, bis zum 1. Januar 1964 nur 12.457 Personen angeklagt. Bis März 1965 wurden von den Gerichten der Bundesrepublik nur 5.234 Personen rechtskräftig verurteilt, in über 7.000 Fällen erging Freispruch, wurde das Verfahren eingestellt oder die Hauptverhandlung gar nicht erst eröffnet. In den Fällen aber, in denen eine Verurteilung erfolgte, standen die Urteile in der Regel in keinem Verhältnis zur Straftat. Von 5.234 verurteilten Naziverbrechern und Massenmördern wurden nur 80 zur Höchststrafe (9 zum Tode, 71 zu lebenslangem Zuchthaus) verurteilt!

(Die Zahlen wurden offiziellen Veröffentlichungen des Bundesjustizministeriums entnommen. Hinsichtlich der rechtskräftig Verurteilten hat sich bis heute nichts Wesentliches verändert.)

Furchtbare Juristen

Unter dem Druck dieser Beweise und angesichts der Aufmerksamkeit der internationalen Öffentlichkeitsahen sahen sich einige ehemalige Juristen des Volksgerichtshofes damals gezwungen, ihre – zu recht großzügigen Bedingungen gewährte – vorzeitige Pensionierung zu betreiben. Allein nicht ein einziger von ihnen ist in der BRD oder in Berlin (West) wegen seiner Teilnahme an einem Justizverbrechen des Nazis rechtskräftig strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden.

So schrieb am 24. Mai 1985 die Zeitschrift „Aufbau“, New York:

jus

BONN. – Vierzig Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs Strafverfahren wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen zu führen, stellt die Justiz vor grosse Schwierigkeiten. Dass solche Prozesse noch geführt werden können, zeigen Beispiele aus zahl­reichen Städten der Bundesrepublik Deutschland. Erst dieser Tage ist wieder in Bonn ein NS-Prozess eröffnet worden. Über seinen Ausgang kann man jetzt selbstver­ständlich nichts sagen. Das gilt für alle Strafverfahren.
Wenn nun die DDR der Justiz der Bundesrepublik neue Dokumente übergibt. so drängt sich die Frage auf, warum das so spät geschieht. Wäre es nicht möglich gewesen, die DDR-Archive früher durchzuarbeiten? Da es sich um Unterlagen handelt, die vor allem den Volksgerichtshof betreffen, sieht die ganze Sache allerdings anders aus.
Erst im Oktober 1979 hat nämlich die Berliner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen alle Mitglieder des Volksgerichtshofs wieder aufgenommen, nachdem Mitte der sechziger Jahre ein Versuch gescheitert war, einen Angehörigen jenes Terrortribunals zur Ver­antwortung zu ziehen. Nach jenem Scheitern bemächtigte sich damals der bundesdeut­schen Justiz zu Recht Resignation, und es bedurfte erst der Strafanzeige des Frank­furter Rechtsanwalts Robert Kempner, einen neuen Anlauf zu versuchen. In dessen Ver­lauf bat die Berliner Justiz auch die DDR um Rechtshilfe.
Im Februar 1983 sagte der Sprecher des Berliner Justizsenators, Volker Kähne. einer Meldung der Deutschen Pres­seagentur zufolge, die DDR habe alle Ersu­chen bisher „in vollem Umfang erfüllt“. Ost-Berlin stellte aber die Arbeit offenbar dennoch nicht ein, sondern suchte weiter. So dürfte es zu erklären seien, dass nun neue Dokumente in West-Berlin eingetroffen sind.
Diese Feststellung soll nicht darüber hin­wegtäuschen, dass der Rechtshilfeverkehr zwischen den beiden deutschen Staaten kei­neswegs immer reibungslos funktioniert hat. Hier sollte man allerdings auch die grossen Zusammenhänge nicht ausser acht lassen.
Als im Frühjahr 1965 – also vor 30 Jahren die Verjährung aller NS-Verbrechen drohte, wandte sich die Bundesregierung zum ersten Mal auch an die Staaten in Osteµropa mit der Bitte um Unterlagen. Bis dahin war es westdeutschen Juristen untersagt, in Archiven etwa der Volksrepublik Polen oder der UdSSR zu arbeiten,
Offenbar hielt man jene Dokumentationszentralen für reine Fäl­scherwerkstätten. Dabei lagen selbstver­ständlich gerade in Polen die meisten Unter­lagen, weil in Polen die meisten Verbrechen begangen worden sind. Auf diesr Dokumen­te und auf die der DDR selbstgefällig zu verzichten, war ein schlimmer Fehler, der bis heute nicht wieder gutgemacht werden konnte. Die damals verlorenen 20 Jahre hat man nie mehr einholen können.
Ein anderer Punkt kommt hinzu: Während in der Bundesrepublik bis auf den heutigen Tag mutmaßliche NS- Verbrecher angeklagt werden, war die DDR mit solchen Prozessen Ende des Jahres 1950 so gut wie fertig. Von insgesamt 13.000 Personen, die in der DDR wegen NS-Verbrechen vor Gericht gestellt worden sind, hatten 12.000 Ende 1950 ihren Prozess hinter sich.
Damit soll nicht gesagt sein, all diese Prozesse hätten den Grundsätzen entsprochen, die in Westdeutschland vorgeschrieben sind. Aber auf der anderen Seite hat die Justiz der DDR die Maßstäbe übernommen, die vom Internationalen Mili­tärtribunal 1945-46 in Nürnberg aufgestellt worden sind. Und in Nürnberg hat es bekanntelich nicht nur Todesurteile und Schuld­sprüche, sondern auch Freisprüche gegeben.
Der vorläufig letzte NS-Prozess in der DDR hat im Mai 1983 begonnen. Angeklagt war ein SS-Führer. der an den Verbrechen in Oradour-sur-Glane in Frankreich beteiligt war. Er wurde zu einer lebenslangen Frei­heitsstrafe verurteilt. Hauptverantwortlich für den Massenmord in jenem französischen Dorf war übrigens die Waffen-SS, die wegen des Bitburg-Besuchs von Bundeskanzler Kohl und Präsident Reagan seit kurzem wieder in vieler Munde ist.
Wegen Oradour, aber auch wegen der Ermordung von Frauen und Kindern im tschechoslowakischen Dorf Lidice sowie wegen des Hinmetzelns ameri­kanischer Kriegsgefangener gegen Ende des Kriegs während der Ardennenoffensive wur­de auch die Waffen-SS in Nürnberg zu einer verbrecherischen Organisation erklärt, übri­gens auch jene SS-Divisionen, die sich im bayrischen Nesselwang trafen. Es ist beschä­mend. dass solche Treffen immer noch mög­lich sind und die SS-Veteranenvereine sogar offenbar als gemeinnützig anerkannt sind.
Das Finanzamt Harnburg muss jedenfalls zurzeit prüfen, ob diese Gemeinnützigkeit etwa für das 1 Panzerkorps der Waffen-SS gilt. Die Verbrechen der Waffen-SS sind aus­serhalb Deutschlands nicht vergessen. In der Bundesrepublik neigt man dazu, nach 40 Jahren einen Schlußstrich ziehen zu wollen – auch unter die Opfer der Gaskammern von Auschwitz1 Treblinka, Majdanek. Die­ser Versuch wird scheitern – vielleicht auch mit Hilfe der DDR-Dokumente, die jetzt zur Verfügung stehen.

Heiner Lichtenstein
Aus: Aufbau, New York, vom 24. Mai 1985

Gleichwohl wäre es verfehlt, die Verantwortung für solche Fehlentschei­dungen der Nachkriegsjustiz in der BRD ausschließlich bei diesem Berufs­stand zu suchen. Schließlich zweifelten seinerzeit Politiker der BRD in offiziel­len Verlautbarungen die DDR-Enthüllungen nicht nur an, sondern diffamier­ten sie als Lüge und Fälschung.

Ein Nazi als Generalbundesanwalt

Der damalige Generalbundesanwalt der BRD Max Güde erklärte noch kurz bevor Adolf Eichmann in Argentinien im Mai 1961 ergriffen wurde (was selbst in der BRD nicht ohne Denkanstöße blieb) anmaßend, „zukünftig werde er die Entgegennahme jeder weiteren Fotoko­pie aus der Sowjetzone ablehnen“ [1]. Und der in Berlin (West) amtierende Kul­tursenator ermahnte die dortigen Pädagogen, ja nicht jene Galerie am Kurfür­stendamm aufzusuchen, in der 107 Naziurteile und richterliche Personalak­ten ausgelegt waren. [2]

Der Kriegsverbrecher und seine Gehilfen

Angesichts der damaligen Haltung der Verantwortlichen in der BRD und in Berlin (West) muten manche neuere Stellungnahmen von dortigen Justiz­vertretern recht ungereimt an. So behaupteten zuletzt die Staatsanwälte Bernhard Jahntz und Volker Kähne aus Berlin (West), der Generalstaatsan­walt der DDR habe am 15. Januar 1965 einem entsprechenden Ersuchen des vormaligen Leiters der Zentralen Stelle in Ludwigsburg Erwin Schüle [3] nicht entsprochen, womit „ein nicht unerheblicher Hinderungsgrund für die Aufklä­rung der Tätigkeit des Volksgerichtshofs“ [4] angedauert habe.

Da die beiden Juristen (Jahrgang 1945 bzw. 1941) wohl einer gezielten Fehlinformation aufgesessen sind, soll richtiggestellt werden: Nicht die BRD hatte um die Auswertung gebeten, sondern der Generalstaatsanwalt der DDR Dr.Josef Streit bot diese am 22. Dezember 1964 dem Justizminister Ewald Bucher an. Während der diplomatischen Blockade der DDR hielt es der Bon­ner Minister nicht für angezeigt, die DDR-Offerte auch nur zu beantworten. Vielmehr schickte er den Leiter der Ludwigsburger Zentralen Stelle vor.
Daß er damit dem Generalstaatsanwalt der DDR, der langjährig in Nazikonzentra­tionslagern inhaftiert gewesen war, einen ehemaligen SA-Mann und NSDAP­-Angehörigen als Gesprächspartner anbot, zeugte gewiß weder von Feinge­fühl noch von der Absicht, ein gedeihliches Miteinander bei der Aufklärung von Naziverbrechen zu fördern. Das konnte nicht verwundern, gehörte doch Bucher zu den eifrigsten Verfechtern der Bonner Pläne über die Verjährung der Naziverbrechen. Bucher trat letztlich zurück, als er dafür im Bundestag keine Mehrheit fand. Gleichwohl hat die DDR die Ludwigsburger Anfrage be­antwortet und die Bildung einer gemeinsamen Kommission zur Auswertung vorhandener Beweise angeregt.
Ebenso fehlt bei Jahntz/Kähne der Hinweis, daß wohl alle bis dahin in der BRD gegen Juristen des Volksgerichtshofs eingeleiteten Ermittlungsverfah­ren auf unaufgefordert übergebenen DDR-Beweisen beruhten. Unerwähnt lassen die Genannten auch, daß DDR-Staatsanwälte im März 1965 Original­akten des Volksgerichtshofs – darunter die des Verfahrens gegen den unga­rischen Benediktinerpater Josef Pontiller – dem Chefankläger beim Ober­landesgericht in Koblenz ins Haus trugen. Blieb das unerwähnt, weil der Staats­anwalt Gerhard Lenhardt, der Pontillers Tod verlangt hatte, als Rechtsanwalt im Rheinland agierte? Oder lag es daran, daß jener Staatsanwalt Walter Roe­mer, der die Hinrichtung des Paters Pontiller wie die der Mitglieder der Wider­standsgruppe „Weiße Rose“ Alexander Schmorell und Prof. Kurt Huber leite­te, damals als Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium einer der rang­höchsten Justizbeamten der BRD war?

Wie man es auch dreht und wendet, eines steht eindeutig fest: Die DDR hat Ermittlungen gegen Verantwortliche der nationalsozialistischen Justizverbre­chen stets gefördert, wie das auch für alle anderen Untersuchungen zur Ahn­dung der vom deutschen Faschismus verübten Kriegsverbrechen und Ver­brechen gegen die Menschlichkeit gilt.

[1] J. Friedrich, Freispruch für die Nazijustiz, Reinbek bei Hamburg 1983, S. 413.
[2] Vgl. a.a.O., S.412.
[3] Erwin Schüle – ein verurteilter Kriegsverbrecher
[4] B. Jahntz/V. Kähne, Der Volksgerichtshof. Darstellung der Ermittlungen der Staats­anwaltschaft bei dem Landgericht Berlin gegen ehemalige Richter und Staatsan­wälte am Volksgerichtshof, Berlin (West) 1987, S. 15.
Quelle:
Günter Wieland: „Das war der Volksgerichtshof. Ermittlungen-Fakten-Dokumente. Staatsverlag der Deustchen Demokratischen Republik, 1989, S.148-151. (Zwischenüberschriften eingefügt. N.G.)

Siehe auch:
Der Mörder von Oradour

Nachtrag:
In der Zeitung „junge Welt“ war zu lesen: „Sieben Jahre nach dem Anschluß der DDR an die Bundesrepublik wurde Heinz Barth, der seit 1990 über seine Anwälte die Kassation des Urteils betreiben ließ, aus der Haft entlassen – aufgrund des Alters und seiner angegriffenen Gesundheit. Im selben Jahr, 1997, war ihm nach massiven Protesten eine inzwischen gewährte Kriegsopferrente wieder gestrichen worden; die bisher wegen seiner in Diensten der Waffen-SS erlittenen Verwundung erhaltenen 40.000 DM mußte er nicht zurückzahlen. Vor Gericht hatte Barths Anwalt wiederholt darauf verwiesen, daß die einstigen Vorgesetzten seines Mandanten – gemeint waren neben Lammmerding auch Regimentskommandeur Stadtler und Kompaniechef Kahn – in der BRD überhaupt nicht verurteilt worden waren und Kahn z.B. ebenfalls neben einer Beamtenpension bis zu seinem Tod im Jahr 1977 zusätzliche Versorgungsleistungen wegen einer Kriegsverletzung erhalten hatte.“ (junge Welt, 10.06.2009)

 

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4 Antworten zu Die Nazis und die bürgerliche Klassenjustiz in der BRD

  1. Weber Johann schreibt:

    Adenauer musste direkt „hingeprügelt“ werden, dass 1958, 13 Jahre nach der Befreiung, die Zentrale Stelle in Ludwigsburg gegründet wurde. Diese Zentrale Stelle sollte die Naziverbrechen „aufdecken“. Am 5. 2. 1965 enthüllte das „Neue Deutschland“ die Nazivergangenheit des Leiters dieser Zentralen Stelle, Erwin Schule:

    Schüle ist Nazi
    Geständnis des baden-württembergischen Justizministeriums

     Frankfurt (Main) (ADN). Das baden-württembergische Justizministerium hat am Donnerstagnachmittag die Nazivergangenheit des Leiters der Ludwigsburger Zentralstelle für die Aufklärung von Naziverbrechen, Erwin Schule, bestätigt. Wie die amerikanische Nachrichtenagentur AP meldete, habe das Justizministerium in einer Erklärung zugegeben, daß Schule langjähriges Mitglied der Nazipartei war. Über seine SA-Zugehörigkeit könne das Ministerium jedoch nichts sagen, da die ihm vorliegenden Unterlagen über Schule möglicherweise unvollständig seien.

    Wenige Stunden später gab das baden-württembergische Justizministerium eine zweite, längere Erklärung heraus, die offensichtlich von Bonner Regierungsstellen gefordert worden war. Auch in dieser Erklärung werden die DDR-Enthüllungen über Schule nicht abgestritten. Dennoch wurde behauptet, daß die Enthüllungen „keineswegs den von der ADN gezogenen diffamierenden Schluß“ zuließen.“
    —————————————————————————————————-

    Die Juristin Barbara Just-Dahlmann und Helmut Just Buch enthüllten in dem Buch „Die Gehilfen – NS-Verbrechen und die Justiz nach 1945“, athenäum-verlag 1988, einen ungeheuren Vorgang. Frau Just-Dahlmann war Juristin und ab 1962 in dieser Zentralen Stelle in Ludwigsburg beschäftigt. Sie bringt den Skandal in diesem Buch ans Tageslicht:

    „Schlußbetrachtungen
    Nun sind wir pensioniert und fragen uns rückblickend: Was er­reichten eigentlich alle in dieser Sache Engagierten in den Jahren des Ringens um die Folgen des Holocaust? Und wir kommen zu dem Ergebnis: viel zu wenig, aber jeden­falls eines: Die einzuleitenden Verfahren wurden, soweit sie Mord betrafen, nicht durch Verjährung erledigt, es wurde »um die Sache gerungen« und auf diese Weise denen, die am liebsten alles totge­schwiegen hätten, wenigstens ihr „gutes Gewissen“ genommen.

    Was aber wurde nicht erreicht?
    Die meisten Täter der NS-Verbrechen wurden nur als Gehilfen verurteilt. Die Strafzumessung blieb in vielen Fällen – angesichts des Ge­schehens und verglichen mit den sonstigen Urteilen unserer Straf­justiz – unverständlich gering und unangemessen. Die angemessene Bestrafung einer Verbreitung der Ungeheuer­lichkeit der sogenannten Auschwitz-Lüge wurde als besonderer gesetzlicher Tatbestand nicht eingeführt.

    Es gäbe noch viel »Unglaubliches« aufzuführen. Aber wir be­schränken uns in diesem Zusammenhang auf die Mitteilung von einem Beispiel:
    Am 1. 10. 1968 wurde im »Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten« (!) eine Neufassung des § 50 Abs. 2 Straf­gesetzbuch bekannt gemacht, die wie folgt lautete: „Fehlen besondere persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände (besondere persönliche Merkmale), welche die Straf­barkeit des Täters begründen, beim Teilnehmer, so ist dessen Strafe nach den Vorschriften über die Bestrafung des Versuchs zu mildern.“ In der bisherigen Fassung hieß es: »Bestimmt das Gesetz, daß besondere persönliche Eigenschaften oder Verhältnisse die Strafe schärfen, mildern oder ausschließen, so gilt dies nur für den Täter oder Teilnehmer, bei dem sie vorlie­gen.« 308

    Diese Veränderung des Strafgesetzbuches an einer so versteckten Stelle wie einem »Einführungsgesetz« (!) zum Gesetz über Ord­nungswidrigkeiten (!), das als Einführungsgesetz leider sehr häu­fig auch von vielen Juristen gar nicht oder nicht sorgfältig gelesen wird, bewirkte, daß unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe­handlungen zu den aus nationalsozialistischer Gesinnung began­genen Mordtaten als verjährt zu gelten hatten! So »still und leise­ und »hintenherum« an nicht zu erwartender Stelle …

    In einem Urteil vom 20. 5. 1969 entschied der Bundesgerichts­hof, daß, wenn dem an einem aus Rassenhaß begangenen Mord beteiligten Tatgehilfen nicht nachzuweisen war, daß auch das Mo­tiv seines persönlichen Handelns Rassenhaß war, eine Strafmilde­rung für ihn nunmehr zwingend vorgeschrieben war. Das hatte nach dieser Entscheidung zur Folge, daß wegen der eingetretenen Änderung des § 50 Abs. 2 StGB rückwirkend zum 8. 5. 1960 die Verjährung eingetreten war, sofern nicht zuvor die Verjährung durch richterliche Handlung unterbrochen worden war.

    Diese so eigenartige Gesetzesänderung eines Strafgesetzbuches, vorgenommen durch ein Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ( !), bewirkte u. a., daß die von der Staats­anwaltschaft beim Kammergericht in Berlin verfolgten Angehöri­gen des Reichssicherheitshauptamtes wie anderer Reichsbehörden nicht mehr verfolgt wurden, wenn und soweit sie als Gehilfen angesehen wurden.“
    Diese Einführung in dieses Gesetz erfolgt unter der CDU/CSU/SPD-Regierung.

    Hinweis: Für die Verfolgung der Naziverbrechen stellten die Alt-BRD-Regierungen dieser zentralen Stelle in Ludwigsburg in der Zeit von 1958-1989 ca. 32 Millionen Euro zur Verfügung. Die Gauck-, Birthler- und Jahn-Stasibehörde wurde mit 2,8 Milliarden Euro Steuergeldern ausgestattet.

  2. Weber Johann schreibt:

    Nachtrag. Wer sich in dieses Thema, Zentrale Stelle Ludwigsburg einlesen möchte, dem empfehle ich das Buch „Die Gehilfen“ von Barbara Just-Dahlmann und Helmut Just, Athenäm-Verlag, Frankfurt a.M. 1988. Für ein paar Euros gibt es Hintergrundinfos, über die in der Alt-BRD und auch nach der Wiedervereinigung der Mantel des Schweigens gelegt ist.

    Die Ost-CDU-Zeitung „Neue Zeit“ berichtete am 6. Dezember 1961 über die Tagung der Evangelischen Akademie in Loccum, auf der Frau Just-Dahlmann zu Worte kam. Der Artikel trägt die Überschrift „Treibhaus des Faschismus“. Sie berichtete was sie für Erfahrungen machen musste:

    „[…] Das mußte unlängst übrigens auch die Mannheimer Staatsanwältin Dr. Barbara Just-Dahlmann erfahren, als sie sich auf der Tagung der Evangelischen Akademie in Loccum über die Hindernisse beklagte, die der „Zentralen Untersuchungsstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg bereitet werden. Danach ist es den mit der Strafverfolgung betrauten Staatsanwälten nicht möglich, die gesuchten Personen im Fahndungsbuch auszuschreiben. Begründung: Die Polizeiorgane seien zu stark mit Faschisten besetzt und daher unzuverlässig. Es sei „nicht gewährleistet, daß einer“ der ausgeschrieben wird, nicht am nächsten Tag gewarnt ist.

     Darüber hinaus werden die Herren Nazis sich in absehbarer Zukunft auch wegen der Schließung der Untersuchungsstelle in Ludwigsburg die Hände reiben können. Auf einer Seminartagung der katholischen Akademie in München, zu der sich nach der Ansicht der Adenauergazetten die „Elite der Juristen und Historiker“ zusammengefunden hatte. wurde für alle Nazi-Verbrechen der Generalpardon gefordert. Wie der Leiter der Akademie, Dr. Karl Forster, unverfroren zugab, sei der aktuelle Anlaß für diese Tagung das bevorstehende Urteil im Eichmann-Prozeß gewesen. Im letzten Augenblick sollte dem Massenmörder nach Möglichkeit noch Schützenhilfe gegeben werden.

    Ein Teil der versammelten Staatsanwälte und Gerichtsräte, Regierungsdirektoren, Geschichtsprofessoren sowie Theologen und Pädagogen plädierte deshalb dafür, daß die Bereinigung der während des Faschismus begangenen Verbrechen in den Bereich der Verzeihung gelegt würde. Andere wiederum gingen noch forscher vor und griffen die Verurteilung der Hauptkriegsverbrecher nach völkerrechtlichen Grundsätzen durch das Nürnberger Tribunal scharf an. Der Eichmann-Verteidiger Servatius verstieg sich dabei zu der provokatorischen Frage: „Wer weiß schon, was ein politischer Mord ist?“

    Den bezeichnenden Akzent auf die ganze Tagung hatte schon im Hauptreferat der Düsseldorfer Rechtsanwalt Otto Kranzbühler gesetzt. Er sprach von dem faschistischen Raubzug gegen die Sowjetunion als von einem Krieg, „der sich vielleicht später als der einzig notwendige erweisen würde“. Deutlicher geht’s kaum noch.

    Bei der Bewertung dieser Ungeheuerlichkeit muß man besonders berücksichtigen, daß dieser ehemalige Richter in der faschistischen Kriegsmarine und spätere Verteidiger des Großadmirals Dönitz sowie der Industriellen Krupp, Flick und Röchling in den Nürnberger Prozessen nicht eine bedeutungslose Figur am Rande, sondern der ausgemachte Vertrauensmann der Großindustriellen und Militaristen ist. Sie steckten auch hinter dieser Veranstaltung in München, und vornehmlich sie sind daran interessiert, den Faschismus wieder hoffähig zu machen und in Vorbereitung eines neuen Angriffskriegs gegen die Sowjetunion den Hitler-Ueberfall von 1941 zu rechtfertigen.

    Dabei soll nach wie vor der Antikommunismus der Leitstern dieses verbrecherischen Unternehmens sein. Bezeichnenderweise stellte sich auf der Münchener Tagung ein Mann namens Fedor Stepin als der „Chef des politischen Kabinetts der Regierung Kerenski im Jahre 1917″ vor. Er brüstete sich damit, daß er seinem Chef des öfteren vorgetragen habe, Lenin erschießen zu lassen, und fügte dann noch hinzu daß zu seinem Bedauern aus der Sache aber nichts geworden sei.

    Indes, mögen sich die Verderber Deutschlands auch noch so wild gebärden. Aus einem erneuten Ueberfall auf die Sowjetunion und das gesamte sozialistische Lager wird dank der Stärke des Friedenslagers nichts werden. […]“

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